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   BGH, 08.06.1962 - I ZR 6/61   

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BGH, 08.06.1962 - I ZR 6/61 (https://dejure.org/1962,382)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1962 - I ZR 6/61 (https://dejure.org/1962,382)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1962 - I ZR 6/61 (https://dejure.org/1962,382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1812
  • MDR 1962, 795
  • GRUR 1963, 52
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 20.11.1914 - III 75/14

    Vorvertrag zu einem langjährigen Grundstücksmietvertrag

    Auszug aus BGH, 08.06.1962 - I ZR 6/61
    Unter einem Vorvertrag wird in Schrifttum und Rechtsprechung allgemein ein schuldrechtlicher Vertrag verstanden, durch den beide Teile (oder auch nur ein Teil) sich dazu verpflichten, demnächst einen anderen schuldrechtlichen Vertrag, den Hauptvertrag, abzuschließen (Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts 1. Band 4.Aufl. § 6 III S. 60/61; Enneccerus/Nipperdey, Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts Bd. I 2 15. Aufl. § 162 IV 1 S. 998; Coing bei Staudinger BGB Band I 11. Aufl. Vorbem, 20 vor § 145; ähnlich Esser, Schuldrecht 2. Aufl. § 7 ffr. 6 b; BGB-RGRK 11. Aufl. Anm. 13 vor § 145; Soergel/Siebert BGB 9. Aufl. Rdn. 19 vor § 145; Palandt BGB 21. Aufl. Einf. 4 vor § 145; RGZ 86, 30, 32; BGH LM Nr. 40 zu § 256 ZPO; Nr. 3 zu § 305 BGB; Nr. 4 zu § 154 BGB = GRUR 1958, 564, 565/66).

    Das Regelmäßige ist allerdings der Abschluß eines sofort wirksamen Hauptvertrags, der Abschluß eines Vorvertrags ist dagegen die Ausnahme, so daß stets sorgfältig zu prüfen ist, ob die Vertragspartner wirklich nur die Verpflichtung, einen Hauptvertrag abzuschließen, oder ob sie nicht vielmehr unmittelbar die sich aus diesem ergebenden Rechte und Pflichten haben begründen wollen (RGZ 86, 30, 32).

  • BGH, 12.04.1957 - I ZR 1/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.06.1962 - I ZR 6/61
    Daß die Rechtsbeständigkeit der Patente des Klägers in der Vergangenheit nicht zu der von beiden Parteien als feststehend betrachteten Grundlage des Vergleichs gehörte, hat das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum damit begründet, daß der Kläger sich gerade auch unabhängig von dem Bestand eines Patentes auf eine Auswertungspflicht der Beklagten berufen und Schadensersatzansprüche deshalb geltend gemacht hatte; es hätte dem noch hinzugefügt werden können, daß der Lizenzvertrag vom 4. Dezember 1950 ausweislich seines § 7 ausdrücklich auch für den Fall der Nichterteilung eines Patentes geschlossen worden war, daß die Beklagte nach ihrer eigenen Darstellung im Schriftsatz vom 21. Mai 1958 bereits im Januar 1952 von der Einlegung von Einsprüchen gegen die deutsche Patentanmeldung erfahren hatte und schon deshalb die Rechtsbeständigkeit des Patentes Nr. 885 152 seitdem nicht mehr als unbestreitbar hatte ansehen können, und daß schließlich nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1957, 595 - Verhandlungstisch -) durch die nachträgliche Vernichtung oder das nachträgliche Offenbarwerden der Vernichtbarkeit eines Patents ein darüber geschlossener Lizenzvertrag jedenfalls für die Vergangenheit in der Regel nicht berührt wird.
  • BGH, 03.06.1958 - I ZR 83/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.06.1962 - I ZR 6/61
    Unter einem Vorvertrag wird in Schrifttum und Rechtsprechung allgemein ein schuldrechtlicher Vertrag verstanden, durch den beide Teile (oder auch nur ein Teil) sich dazu verpflichten, demnächst einen anderen schuldrechtlichen Vertrag, den Hauptvertrag, abzuschließen (Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts 1. Band 4.Aufl. § 6 III S. 60/61; Enneccerus/Nipperdey, Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts Bd. I 2 15. Aufl. § 162 IV 1 S. 998; Coing bei Staudinger BGB Band I 11. Aufl. Vorbem, 20 vor § 145; ähnlich Esser, Schuldrecht 2. Aufl. § 7 ffr. 6 b; BGB-RGRK 11. Aufl. Anm. 13 vor § 145; Soergel/Siebert BGB 9. Aufl. Rdn. 19 vor § 145; Palandt BGB 21. Aufl. Einf. 4 vor § 145; RGZ 86, 30, 32; BGH LM Nr. 40 zu § 256 ZPO; Nr. 3 zu § 305 BGB; Nr. 4 zu § 154 BGB = GRUR 1958, 564, 565/66).
  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 291/09

    Wettbewerbsverbot - Vorvertrag

    Ein Vorvertrag kommt insbesondere dann in Betracht, wenn dem Abschluss des Hauptvertrags Hindernisse rechtlicher oder tatsächlicher Art entgegenstehen, die Parteien eine zweckentsprechende Bindung aber schon jetzt begründen wollen, um sich die Zweckerreichung für später zu sichern (BGH 8. Juni 1962 - I ZR 6/61 - NJW 1962, 1812, 1813).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZR 254/99

    Rechtsstellung der Vertragsparteien nach Abschluß eines Vorvertrages

    d) Geht die Veränderung der Verhältnisse letztlich auf den Willen der Beklagten zurück, so können diese auf den endgültigen Inhalt des Hauptvertrages einen Einfluß (vgl. BGH, Urt. v. 8. Juni 1962, I ZR 6/61, NJW 1962, 1812; Senat, Urt. v. 7. Februar 1986, V ZR 176/84, LM Vorb. z. § 145 BGB Nr. 17/18, insoweit in BGHZ 97, 144 nicht abgedruckt; Urt. v. 20. Juni 1986, V ZR 212/84, NJW 1986, 2822, 2823) nicht gewinnen.
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84

    Verurteilung zur Annahme eines Angebots

    Der Senat versteht, worauf er in der Revisionsverhandlung hingewiesen hat, im Hinblick auf die Ausführungen des Klägers unter Ziff. 8. seines am 28. Dezember 1982 bei Gericht eingegangenen Schriftsatzes (ohne Datum) diesen Antrag dahin, daß der Kläger hiermit die Verurteilung der Beklagten begehrt, ein von ihm - in der durch § 313 BGB vorgeschriebenen Form - noch abzugebendes, dem Inhalt seines Antrags entsprechendes Angebot anzunehmen (vgl. dazu auch BGH Urt. v. 8. Juni 1962, I ZR 6/61, LM Nr. 9 zu § 145 BGB = NJW 1962, 1812, wo bei gleichartigem Antragswortlaut offensichtlich eine entsprechende Auslegung vorgenommen worden ist).
  • BFH, 13.12.1983 - VIII R 16/83

    Veräußerung im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG bei beide

    Denn ein wirksamer Vorvertrag setzt voraus, daß sich die Vertragspartner über alle wesentlichen Punkte geeinigt haben und daß der Inhalt des abzuschließenden Hauptvertrages im übrigen zumindest bestimmbar ist (§ 154 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 8. Juni 1962 I ZR 6/61, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1962, 1.812; Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Band II, Das Rechtsgeschäft, 3. Aufl., S. 614 f.; Kramer in Münchener Kommentar, 1978, Vorbem. vor § 145 BGB, Anm. 36; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 43. Aufl., Einf. vor § 145, Anm. 4).
  • OLG Hamburg, 24.04.2013 - 8 U 41/12

    Gewerberaummiete: Rechtzeitigkeit der Kündigung des Vermieters nach

    Zwar können sich Verhandlungsparteien im Rahmen von Vertragsverhandlungen bereits durch Vorvertrag dazu verpflichten, später unter gewissen Bedingungen das eigentlich angestrebte Schuldverhältnis, den "Hauptvertrag", abzuschließen (BGH NJW 1962, 1812, 1813) .
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 17 U 177/00

    Geschäftsraummiete: Verwirkung der Nachforderung auf Grund einer

    Denn ein Vorvertrag setzt regelmäßig voraus, dass dem Zustandekommen des eigentlichen Vertrages noch rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen, die Parteien aber gleichwohl eine Bindung begründen wollten, um sich die Erreichung des angestrebten Zwecks zu sichern (vgl. BGH, NJW 1962, 1812, 1813; Reinstorf, in: Bub/Treier, a.a.O. Rdn. II. 140 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 17.12.2008 - 14 U 34/08

    Betriebliche Altersversorgung: (Un-)Anwendbarkeit des Abfindungsverbots bei

    Dem Abschluss eines Hauptvertrags standen weder rechtliche noch tatsächliche Gründe entgegen (vgl. auch BGH NJW 1962, 1812; Bork in Staudinger, BGB, 2003, vor § 145 Rn. 53).
  • BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 62/88

    Sittenwidrigkeit eines Wettbewerbsverbots; Erstreckung der Gesamtnichtigkeit

    Sie stimmen mit dem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz überein, daß bei Zweifeln, ob ein Vorvertrag oder schon ein Hauptvertrag vorliege, der Vorvertrag als die Ausnahme anzusehen sei (BGH, Urteile vom 8. Juni 1962 - I ZR 6/61, NJW 1962, 1812, 1813, vom 17. Februar 1969 - II ZR 19/68, WM 1969, 686, 687 unter I. 1; RGZ 86, 30, 32; vgl. auch RGRK/Piper, BGB, 12. Aufl., Rdn. 46 vor § 145; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., Rdn. 41 vor §§ 145 ff).
  • BGH, 29.09.1989 - V ZR 1/88

    Durch Vorvertrag begründete Verpflichtung zur Genehmigung eines Hauptvertrages

    a) Hat sich in einem Vorvertrag eine Partei formgerecht verpflichtet, durch Abschluß eines Hauptvertrages ein Grundstück zu kaufen, muß sie am Abschluß dieses Hauptvertrages mitwirken (vgl. BGH Urt. vom 8. Juni 1962, I ZR 6/61, LM Nr. 9 zu § 145 BGB; Senatsurt. vom 18. April 1986, V ZR 32/85, WM 1986, 1155; vgl. auch Brüggemann JR 1968, 201, 206 und MünchKomm/Kramer 2. Aufl. vor § 145 Rdn. 35).
  • BGH, 18.04.1986 - V ZR 32/85

    Anspruch auf Abschlu des Hauptvertrages aus einem Vorvertrag; Bestimmtheit der

    Vorvertrag ist nach allgemeinem Verständnis in Schrifttum und Rechtsprechung ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den sich beide Teile (oder auch nur ein Teil) dazu verpflichten, demnächst einen anderen schuldrechtlichen Vertrag, den Hauptvertrag, abzuschließen (BGH Urt. v. 8. Juni 1962, I ZR 6/61, NJW 1962, 1812, 1813 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 23.04.2009 - U 646/08

    Wechsel eines gemeindlichen Energieversorgers nach Auslaufen eines

  • BGH, 18.01.1989 - VIII ZR 311/87

    Abschluss eines Geschäftsübertragungsvertrages - Übernahme eines Busbetriebes -

  • BGH, 07.10.1983 - V ZR 261/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Annahme eines Angebots bei vollständig

  • BGH, 14.07.1971 - V ZR 54/70

    Leistungsbestimmung durch Dritte

  • BGH, 20.12.1995 - XII ZR 244/94

    Beschwer bei Streitigkeiten über Bestand oder Dauer eines Miet- oder

  • BGH, 27.09.1968 - V ZR 53/65

    Zusicherung zum Kauf eines Grundstücks - Pflicht zum Verkauf eines Grundstücks

  • LAG Sachsen, 24.08.1999 - 9 Sa 131/99

    Arbeitsrechtlicher Vorvertrag

  • BGH, 10.02.1977 - VII ZR 118/75

    Architektenbindung bei Grundstückskauf

  • BayObLG, 24.03.1986 - BReg. 3 Z 168/85

    Geschäftswert eines Wiederverkaufsrechts

  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 238/71

    Anforderungen an das Zustandekommen eines Vorvertrages

  • BGH, 11.02.1963 - VIII ZR 23/62
  • BGH, 28.06.1967 - Ib ZR 90/65

    Anwendbarkeit des deutschen Rechts nach dem Schwerpunkt des beabsichtigten

  • BGH, 05.05.1966 - VII ZR 62/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

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