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   BGH, 27.01.1982 - I ZR 61/80   

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BGH, 27.01.1982 - I ZR 61/80 (https://dejure.org/1982,370)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1982 - I ZR 61/80 (https://dejure.org/1982,370)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1982 - I ZR 61/80 (https://dejure.org/1982,370)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Periodische Ausstrahlung - Inanspruchnahme von Titelschutz - Wettbewerbsrechtlicher Schutz - Titelschutz für eine periodisch ausgestrahlte Hörfunksendung - Spielen moderner Unterhaltungsmusik und Unterbrechen der Musikdarbietungen mit anderen Beiträgen - Für den ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Point

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 83, 52
  • NJW 1982, 2255
  • MDR 1982, 550
  • GRUR 1982, 431
  • afp 1982, 165
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75

    Der 7. Sinn

    Auszug aus BGH, 27.01.1982 - I ZR 61/80
    Allerdings beruft sich der Kläger insoweit zu Unrecht auf das Urteil des Senats vom 25. Februar 1977 (BGHZ 68, 132 - Der 7. Sinn).

    So ist zwar zutreffend, daß Verbindungen, wie sie für die Annahme einer mittelbaren Verwechslungsgefahr erforderlich sind, in Fällen der vorliegenden Art in der Regel nicht schon allein durch die Übereinstimmungen der Bezeichnungen vermutet werden, sondern daß auch sachliche Beführungspunkte bestehen müssen, die einen solchen Zusammenhang nahelegen können (vgl. BGH WRP 1977, 394, 397 - Der 7. Sinn).

  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

    Auszug aus BGH, 27.01.1982 - I ZR 61/80
    Die Rechtsprechung hat bereits seit längerem auch die Titel anderer Werke als Druckschriften in Anwendung des § 16 UWG als schutzfähig behandelt, so insbesondere die Titel von Film- und Bühnenwerken (vgl. BGHZ 26, 52, 60 [BGH 15.11.1957 - I ZR 83/56] - Sherlock Holmes m.w.N.).
  • BGH, 20.09.1955 - I ZR 194/53

    Werbeidee, Matern

    Auszug aus BGH, 27.01.1982 - I ZR 61/80
    Maßgebendes Kriterium dafür ist es, ob sich Waren oder gewerbliche Leistungen gegenüberstehen, die nach der Verkehrsauffassung einander im Absatz behindern können (BGHZ 18, 175, 182 [BGH 20.09.1955 - I ZR 194/53] - Werbeidee).
  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.01.1982 - I ZR 61/80
    Diese Feststellung wird der Richter in der Regel jedenfalls dann nicht ohne weiteres aus eigener Sachkunde treffen können, wenn er selbst den angesprochenen Verkehrskreisen nicht angehört (vgl. BGH GRUR 1963, 270, 273 - Bärenfang; GRUR 1974, 162, 163 f -Etirex).
  • BGH, 06.07.1973 - I ZR 129/71

    Verletzung des Namensrechts durch die Firma und den Gebrauch der Bezeichnung e. -

    Auszug aus BGH, 27.01.1982 - I ZR 61/80
    Diese Feststellung wird der Richter in der Regel jedenfalls dann nicht ohne weiteres aus eigener Sachkunde treffen können, wenn er selbst den angesprochenen Verkehrskreisen nicht angehört (vgl. BGH GRUR 1963, 270, 273 - Bärenfang; GRUR 1974, 162, 163 f -Etirex).
  • LG Essen, 26.03.2009 - 4 O 69/09

    Schalke04 darf über das Internet erworbene Karten nicht sperren

    Für die Annahme eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses ist es ausreichend, dass sich Waren oder gewerbliche Leistungen gegenüberstehen, die nach der Verkehrsanschauung einander im Absatz (wenn auch nur mittelbar) behindern können (BGH GRUR 1982, 431 f.).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Dem lag die Erwägung zugrunde, daß ein Buchtitel im Regelfall nicht als Kennzeichen für die Herkunft aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb verstanden werde (BGHZ 26, 52, 61 - Sherlock Holmes; BGH, Urt. v. 1.4.1958 - I ZR 49/57, GRUR 1958, 500, 502 - "Mecki"-Igel I; BGHZ 83, 52, 54 - POINT; 102, 88, 91 f. - Apropos Film; 120, 228, 230 - Guldenburg; BGH, Urt. v. 11.3.1993 - I ZR 264/91, GRUR 1994, 191, 201 - Asterix-Persiflagen; vgl. auch Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl., S. 178; Busse/Starck, Warenzeichengesetz, 6. Aufl., § 1 Rdn. 21; Deutsch, GRUR 1958, 66 f.; anders bereits Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., § 1 WZG Rdn. 61).
  • OLG Hamburg, 13.06.2013 - 3 U 31/10

    Weitergabebeschränkungen für Eintrittskarten in den AGB eines

    Es ist vielmehr ausreichend, dass sich Waren oder gewerbliche Leistungen gegenüber stehen, die nach der Verkehrsanschauung einander im Absatz (wenn auch nur mittelbar) behindern können (BGH, GRUR 1982, 431, 432 f. - POINT).
  • KG, 13.07.2016 - 5 U 36/15

    Titelschutz für "Casual Concerts" des Deutschen Symphonie-Orchesters

    Dienstleistung dar, die allenfalls aufgrund besonderer Umstände entweder als individuelles Ereignis oder als eine einheitliche, in ihrer Gesamtheit bezeichnungsfähige Reihe oder Serie erscheinen und dann ausnahmsweise titelschutzfähig sein könnten (BGH, aaO, Festival Europäischer Musik, unter Hinweis auf BGH, GRUR 1977, 543 - Der 7. Sinn sowie BGH, GRUR 1982, 431 - Point).

    Andererseits hat der BGH etwa Bezeichnungen von periodisch zu bestimmten Sendezeiten ausgestrahlten Hörfunksendungen einen Titelschutz zuerkannt, wenn diese durch Sendezeiten, inhaltliche Gestaltung (etwa Sendung in Magazinform zu lokalen und regionalen Geschehnissen oder Ausrichtung auf ganz spezielle Musikrichtungen und hierauf bezogene Musikstücke, Textbeiträge, Nachrichten und Veranstaltungshinweise, auch in einer Gestaltung durch jeweils dieselbe Gruppe von Sprechern und Redakteuren) und Interessentenkreis (an dieser Musikrichtung interessierte Zuhörer oder lokal bzw. regional eng verbundene Einwohner des Sendegebiets) zu einer zusammengehörigen Sendefolge verbundenen Sendungen als einheitliches titelschutzfähiges Werk verstanden werden (BGH, GRUR 1993, 769juris Rn. 28- Radio Stuttgart, GRUR 1982, 431 juris Rn. 15 - Point).

    Ein Titelschutz sei nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Inhalt der Sendungen - anders als Film- und Bühnenwerke - keine fortlaufende Handlung enthalte und nicht auf einem Druckwerk wie etwa einem Text- oder Drehbuch beruhe, sondern in willkürlich erscheinender Folge - nur etwa thematisch in der Musikrichtung zusammengehörige - Musikstücke, Textbeiträge, Nachrichten und Veranstaltungshinweise bringe (BGH, GRUR 1982, 431 juris Rn. 15 - Point).

    Bei einer derartigen Sachlage könne nicht in Abrede gestellt werden, dass eine Rundfunkanstalt bzw. deren Redaktion ein schutzwürdiges Interesse daran habe, einen Titel für eine solche periodisch ausgestrahlte Sendung zu verwenden, der deren Erkennbarkeit verstärkt, den Hörerstamm zu binden vermag und - worauf es kennzeichenrechtlich ankommt - Verwechslungen entgegenwirken kann (BGH, GRUR 1982, 431 juris Rn. 15 - Point).

  • BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90

    Guldenburg - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Werktitel im Sinne des § 16 Abs. 1 UWG dienen grundsätzlich der Unterscheidung eines Werks von anderen; einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werks stellen sie regelmäßig nicht dar (BGHZ 26, 52, 60 f. - Sherlock Holmes; BGHZ 83, 52, 54 [BGH 27.01.1982 - I ZR 61/80] - POINT; BGHZ 102, 88, 91 f. [BGH 22.10.1987 - I ZB 8/86] - Apropos Film).

    Eine solche hat die Rechtsprechung bislang angenommen, wenn ein gewisser sachlicher Zusammenhang zwischen den bezeichneten Waren und der in Frage stehenden Fernseh- oder Rundfunksendung erkennbar ist (vgl. BGHZ 68, 132, 139 - Der 7. Sinn; BGH GRUR 1982, 431, 432 f. - POINT, insoweit nicht in BGHZ 83, 52 [BGH 27.01.1982 - I ZR 61/80]).

  • LG Hamburg, 09.03.2011 - 315 O 489/10

    Online-Tickets für Take That Tour 2011 - Landgericht Hamburg stoppt gewerblichen

    Für die Annahme eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses ist es ausreichend, dass sich Waren oder gewerbliche Leistungen gegenuÌ?berstehen, die nach der Verkehrsanschauung einander im Absatz (wenn auch nur mittelbar) behindern können (BGH GRUR 1982, 431 f.).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 6/96

    "Wheels Magazine"; Titelschutz einer Zeitschrift

    Allerdings dienen Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG im allgemeinen nur der Unterscheidung eines Werkes von einem anderen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu enthalten (BGHZ 26, 52, 60 - Sherlock Holmes; 83, 52, 54 - POINT; 102, 88, 91 f. - Apropos Film; 120, 228, 230 - Guldenburg).
  • BGH, 24.04.1997 - I ZR 44/95

    Titelschutz für ein Computerprogramm

    Der Rechtsprechung, die aus dem früheren § 16 UWG einen umfassenden Werktitelschutz entwickelt hat (vgl. BGHZ 26, 52, 60 - Sherlock Holmes; 68, 132, 137 - Der 7. Sinn; 83, 52, 54 - POINT), liegt ebenso wie der - diese Entwicklung nachvollziehenden - Regelung in § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG die Erkenntnis zugrunde, daß das immaterielle Arbeitsergebnis, das geistige Produkt einen eigenen Bezeichnungsschutz benötigt.
  • BGH, 17.05.1989 - I ZR 181/87

    "Festival Europäischer Musik"; Kennzeichnungsschutz der Bezeichnung einer

    Ein Schutz der Bezeichnung als Werktitel im (erweiterten) Sinne des § 16 Abs. 1 UWG kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil es an der für diesen Schutz erforderlichen Voraussetzung eines gekennzeichneten Werks fehlt, das den in § 16 Abs. 1 UWG allein genannten Druckschriften sinngemäß vergleichbar wäre und eine entsprechende Anwendung der Vorschrift (vgl. BGHZ 83, 52, 54 f. [BGH 27.01.1982 - I ZR 61/80] - POINT) rechtfertigen könnte.

    Solche Umstände, die die Annahme einer entsprechenden Betrachtungsweise des Verkehrs nahelegen könnten (vgl. BGHZ 68, 132, 137 - Der 7. Sinn; BGHZ 83, 52, 54 f. [BGH 27.01.1982 - I ZR 61/80] - POINT), hat die Klägerin nicht dargelegt und sind bei der gegebenen Fallgestaltung auch aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung nicht erkennbar.

  • BGH, 12.11.1998 - I ZR 84/96

    Max

    Solche hat die Rechtsprechung bisher angenommen, wenn ein gewisser sachlicher Zusammenhang zwischen den gekennzeichneten Waren und dem unter dem in Frage stehenden Titel veröffentlichten Werk erkennbar war (vgl. BGHZ 68, 132, 139 ff. - Der 7. Sinn (bekannte Verkehrs-Fernsehsendung und Verkehrs-Würfelspiel(; BGH, Urt. v. 27.1.1982 - I ZR 61/80, GRUR 1982, 431, 432 f. - POINT, insoweit nicht in BGHZ 83, 52), und sie verneint, wenn ein solcher Zusammenhang fehlte (BGHZ 120, 228, 232 f. - Guldenburg (Fernsehserie und Schmuck bzw. Lebensmittel().
  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 211/86

    "Verschenktexte"; Titelschutz für den Untertitel einer Druckschrift; Begriff der

  • BGH, 13.05.1993 - I ZR 113/91

    Titelschutz für Rundfunksendungen - Erledigung der Hauptsache im

  • BGH, 21.01.1993 - I ZR 25/91

    Titelschutz für Spiele

  • BGH, 24.04.1997 - I ZR 233/94

    Titelschutz an einem Computerprogramm

  • OLG Hamburg, 21.02.2007 - 5 U 6/06

    Wettbewerbsrecht: Herkunftstäuschung bei Werken unterschiedlicher Werkkategorie

  • BGH, 22.10.1987 - I ZB 8/86

    "Apropos Film"; Eintragungsfähigkeit des Titels von Fernsehsendungen; Begriff der

  • OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10

    Titelschutzrecht: Werktitelschutz für die regelmäßige Durchführung einer

  • OLG Hamburg, 20.09.1990 - 3 U 155/89

    Verwechslungsgefahr zweier Marken; "Das Erbe der Guldenburgs"

  • BGH, 12.02.1987 - I ZR 54/85

    Laufende Buchführung; Irreführung des Verkehrs durch Werbung; Feststellung der

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 31/97

    Bücher für eine humanere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 34/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BayObLG, 21.03.1986 - BReg. 3 Z 148/85
  • LG Hamburg, 22.03.2001 - 315 O 856/00

    Schuhmarkt.de

  • OLG Köln, 08.11.1996 - 6 U 30/95

    Glücksratgeber

  • BPatG, 22.02.2017 - 26 W (pat) 55/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Länder, Menschen,

  • OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01

    Telefon-Sparbuch

  • LG Mannheim, 15.02.1991 - 7 O 117/90

    Verletzung von Namensrechten; Bezeichnung eines Regionalmagazins im Fernsehen;

  • OLG Saarbrücken, 05.01.1983 - 1 U 154/82

    Berufungsverfahren; Unterlassungsanspruch wegen beanstandeter Werbemaßnahme;

  • LG Düsseldorf, 14.09.1999 - 4 O 413/98

    Baustoffmarkt

  • OLG Hamburg, 12.11.1998 - 3 U 173/97

    Verletzungsgefahr eines Zeitschriftentitels mit einem bundesweiten Fernsehmagazin

  • LG Düsseldorf, 24.09.1996 - 4 O 29/96

    Hochzeitstage

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