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   OLG Düsseldorf, 11.12.2003 - I-10 W 102/03   

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https://dejure.org/2003,18584
OLG Düsseldorf, 11.12.2003 - I-10 W 102/03 (https://dejure.org/2003,18584)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.2003 - I-10 W 102/03 (https://dejure.org/2003,18584)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - I-10 W 102/03 (https://dejure.org/2003,18584)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung einer parteilich vereinbarten Sachverständigenentschädigung im Falle einer erst nach Erstattung des Gutachtens erfolgten Zustimmung der Partei; Recht der kostenbelasteten Partei zur Überprüfung der Sachverständigenentschädigung im Wege ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2003 - 10 W 102/03
    Ob an der von der Rechtsprechung geschaffenen Möglichkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit mit Rücksicht auf den Beschluss des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 07.03.2002 (NJW 2002, 1577) und den Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30.04.2003 (NJW 2003, 1924) noch festzuhalten ist, mag dahinstehen.
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2003 - 10 W 102/03
    Ob an der von der Rechtsprechung geschaffenen Möglichkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit mit Rücksicht auf den Beschluss des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 07.03.2002 (NJW 2002, 1577) und den Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30.04.2003 (NJW 2003, 1924) noch festzuhalten ist, mag dahinstehen.
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - 10 W 142/08

    Voraussetzungen einer über die gesetzliche Vergütung hinausgehenden Entschädigung

    Ob diese Zustimmungsersetzung von der Regelung in § 13 Abs. 2 Satz 4 JVEG nicht erfasst wird und damit anfechtbar ist, weil sie erst nach Erbringung der gutachterlichen Leistungen erfolgte (vgl. Meyer/Höver/Bach, ZSEG, 24. Aufl., § 13 Rn. 13.8; Senatsbeschlüsse vom 11.12.2003, I-10 W 102/03 und vom 11.09.2001, 10 W 98/01), mag dahinstehen.
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2004 - 10 W 87/04

    Zur Höhe der Entschädigung eines Sachverständigengutachters

    Auf die ausführliche Begründung im Beschluss des Senats vom 11.12.2003 - 10 W 102/03 (vgl. Bl. 256 ff GA) - wird Bezug genommen.
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