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   OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - I-15 U 25/14   

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https://dejure.org/2015,42892
OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - I-15 U 25/14 (https://dejure.org/2015,42892)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.10.2015 - I-15 U 25/14 (https://dejure.org/2015,42892)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - I-15 U 25/14 (https://dejure.org/2015,42892)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters für eine Vorrichtung zum Abstützen von Solarmodulen auf einem Flachdach; Bindung des Gerichts im Verletzungsprozess an die Entscheidung im Löschungsprozess

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ansprüche wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GebrMG § 19 S. 3
    Ansprüche wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters für eine Vorrichtung zum Abstützen von Solarmodulen auf einem Flachdach

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Düsseldorf, 16.07.2013 - 4a O 106/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - 15 U 25/14
    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az. 4a O 106/11) wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt , das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 16.07.2013, Az. 4a O 106/11, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - 15 U 25/14
    Abgesehen davon gilt es zu beachten, dass der Anspruch 1 eine Vorrichtung und nicht etwa ein (mittels eines Gebrauchsmusters gar nicht schützbares) Herstellungsverfahren zum Gegenstand hat, so dass es für die Verletzungsfrage ersichtlich nicht auf die Herstellungsart bzw. den Herstellungsweg ankommt (vgl. BGH, GRUR 1959, 125 - Textilgarn; BGHZ 98, 12, 20 - Formstein).
  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - 15 U 25/14
    Es gilt vielmehr der Grundsatz des absoluten Erzeugnisschutzes (vgl. BGH, GRUR 1991, 436, 441 - Befestigungsvorrichtung II).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - 15 U 25/14
    Die Merkmale eines Schutzanspruchs sind nicht anhand der Definition in Fachbüchern oder dergleichen auszulegen, sondern es ist das fachmännische Verständnis anhand der Beschreibung des Schutzrechts selbst zu ermitteln (BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube; GRUR 2005, 754 - werkstoff-einstückig).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - 15 U 25/14
    Die technische Funktion des "4-Kantrohres" im Sinne von Merkmal 2 ist anhand der objektiven Problemstellung des Klagegebrauchsmusters zu bestimmen, wobei es entscheidend darauf ankommt, welche zwingenden Vorteile mit dem Merkmal 2 erzielt und welche Nachteile des vorbekannten Standes der Technik mit diesem zwingend beseitigt werden sollen (BGH, GRUR 2010, 602, 605 - Gelenkanordnung).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 29/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein WC-Sitzgelenk mit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - 15 U 25/14
    Darin liegt auch der entscheidende Unterschied zu dem von der Beklagten argumentativ herangezogenen Fall "WC-Sitzgelenk" (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185, 188), da das dortige Klageschutzrecht gerade keine Anhaltspunkte dafür lieferte, der Begriff der "Sacklochbohrung" könnte weiter zu verstehen sein als in der ihm nach dem allgemeinen Fachwissen zukommenden Bedeutung.
  • BGH, 12.07.2011 - X ZR 75/08

    Reifenabdichtmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - 15 U 25/14
    Während die beiden letztgenannten Formulierungen in einem Schutzanspruch dem Fachmann regelmäßig verdeutlichen, dass die im Anspruch erwähnten Bestandteile des geschützten Gegenstandes abschließend aufgezählt sind (vgl. zur Formulierung "bestehend aus" BGH, GRUR 2011, 1109 Rn. 37 - Reifenabdichtmittel; BGH, Urteil vom 05.05.2015, Az. X ZR 60/13, Rn. 9 - Verdickerpolymer I), lässt die Wendung "weist auf" grundsätzlich darauf schließen, dass neben den in einem Anspruch ausdrücklich genannten Komponenten auch noch Raum für weitere Bestandteile bleibt.
  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 198/01

    "Knickschutz" - Prüfung einer Gebrauchsmusterverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - 15 U 25/14
    Die Merkmale eines Schutzanspruchs sind nicht anhand der Definition in Fachbüchern oder dergleichen auszulegen, sondern es ist das fachmännische Verständnis anhand der Beschreibung des Schutzrechts selbst zu ermitteln (BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube; GRUR 2005, 754 - werkstoff-einstückig).
  • BGH, 05.05.2015 - X ZR 60/13

    Nichtigerklärung eines Europäischen Patents: Fehlende Neuheit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - 15 U 25/14
    Während die beiden letztgenannten Formulierungen in einem Schutzanspruch dem Fachmann regelmäßig verdeutlichen, dass die im Anspruch erwähnten Bestandteile des geschützten Gegenstandes abschließend aufgezählt sind (vgl. zur Formulierung "bestehend aus" BGH, GRUR 2011, 1109 Rn. 37 - Reifenabdichtmittel; BGH, Urteil vom 05.05.2015, Az. X ZR 60/13, Rn. 9 - Verdickerpolymer I), lässt die Wendung "weist auf" grundsätzlich darauf schließen, dass neben den in einem Anspruch ausdrücklich genannten Komponenten auch noch Raum für weitere Bestandteile bleibt.
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 2 U 116/05

    Verletzung eines Gebrauchsmusters Gebrauchsmuster über eine saugfähige

    So besteht die Bindung auch zu Gunsten des Rechtsnachfolgers oder des ausschließlichen Lizenznehmers (BGH, GRUR 1969, 681 - Hopfenpflückvorrichtung; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2015, Az.: I-15 U 25/14 = Mitt.
  • LG Düsseldorf, 16.06.2020 - 4a O 32/19

    Solarzelle 3

    Selbst gebräuchliche Fachbegriffe dürfen niemals unbesehen der Auslegung eines technischen Schutzrechts zugrunde gelegt werden; entscheidend ist das fachmännische Verständnis anhand der Beschreibung des Schutzrechts zu ermitteln (BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube; GRUR 2005, 754 - werkstoff-einstückig; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2015 - I-15 U 25/14).
  • LG Düsseldorf, 16.06.2020 - 4a O 21/19

    Solarzelle 2

    Selbst gebräuchliche Fachbegriffe dürfen niemals unbesehen der Auslegung eines technischen Schutzrechts zugrunde gelegt werden; entscheidend ist das fachmännische Verständnis anhand der Beschreibung des Schutzrechts zu ermitteln (BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube; GRUR 2005, 754 - werkstoff-einstückig; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2015 - I-15 U 25/14).
  • LG Düsseldorf, 15.12.2022 - 4a O 91/22

    Solarzelle 4

    Selbst gebräuchliche Fachbegriffe dürfen niemals unbesehen der Auslegung eines technischen Schutzrechts zugrunde gelegt werden; entscheidend ist das fachmännische Verständnis anhand der Beschreibung des Schutzrechts zu ermitteln (BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube; GRUR 2005, 754 - werkstoff-einstückig; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2015 - I-15 U 25/14).
  • LG Düsseldorf, 08.05.2018 - 4a O 80/17

    Schutzfähigkeit eines Klagegebrauchsmusters mit der Bezeichnung "Heizgerät mit

    Die Merkmale eines Schutzanspruchs sind danach nicht anhand der Definition in Fachbüchern oder dergleichen auszulegen, sondern es ist das fachmännische Verständnis anhand der Beschreibung des Schutzrechts selbst zu ermitteln (BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube; GRUR 2005, 754 - werkstoff-einstückig; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2015, Az. I-15 U 25/14 S. 15).
  • LG Düsseldorf, 31.05.2016 - 4a O 12/15

    Lithiumsilicatmaterials

    Vor diesem Hintergrund verbleibt es dabei, dass das fachmännische Verständnis anhand der Beschreibung des Schutzrechts selbst zu ermitteln ist (BGH, GRUR 1999, 909 (912) - Spannschraube; GRUR 2005, 754 - werkstoffeinstückig; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2015, Az. I-15 U 25/14, S. 15), wobei die Patentschrift im Hinblick auf die dort gebrauchten Begriffe gleichsam ihr eigenes Lexikon darstellt (BGH GRUR 99, 909 (912) - Spannschraube).
  • LG Düsseldorf, 31.05.2016 - 4a O 40/15

    Verletzung des Klagepatentanspruchs bzgl. eines Lithiumsilicatrohlings und dessen

    Vor diesem Hintergrund verbleibt es dabei, dass das fachmännische Verständnis anhand der Beschreibung des Schutzrechts selbst zu ermitteln ist (BGH, GRUR 1999, 909 (912) - Spannschraube; GRUR 2005, 754 - werkstoffeinstückig; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2015, Az. I-15 U 25/14, S. 15), wobei die Patentschrift im Hinblick auf die dort gebrauchten Begriffe gleichsam ihr eigenes Lexikon darstellt (BGH, GRUR 1999, 909 (912) - Spannschraube).
  • LG Düsseldorf, 14.06.2016 - 4a O 284/10

    Hubstütze für Wohnmobile

    Sie gilt auch zugunsten des ausschließlichen Lizenznehmers des Schutzrechtsinhabers (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2015 - I-15 U 25/14).
  • LG Düsseldorf, 08.05.2018 - 4a O 85/16

    Heizgerät I

    Die Merkmale eines Schutzanspruchs sind danach nicht anhand der Definition in Fachbüchern oder dergleichen auszulegen, sondern es ist das fachmännische Verständnis anhand der Beschreibung des Schutzrechts selbst zu ermitteln (BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube; GRUR 2005, 754 - werkstoff-einstückig; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2015, Az. I-15 U 25/14 S. 15).
  • LG Düsseldorf, 31.05.2016 - 4a O 41/15

    Lithiumsilicatrohling (1)

    Vor diesem Hintergrund verbleibt es dabei, dass das fachmännische Verständnis anhand der Beschreibung des Schutzrechts selbst zu ermitteln ist (BGH, GRUR 1999, 909 (912) - Spannschraube; GRUR 2005, 754 - werkstoffeinstückig; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2015, Az. I-15 U 25/14, S. 15), wobei die Patentschrift im Hinblick auf die dort gebrauchten Begriffe gleichsam ihr eigenes Lexikon darstellt (BGH, GRUR 1999, 909 (912) - Spannschraube).
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