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   OLG Hamm, 08.06.2010 - I-15 Wx 89/10   

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https://dejure.org/2010,9149
OLG Hamm, 08.06.2010 - I-15 Wx 89/10 (https://dejure.org/2010,9149)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.06.2010 - I-15 Wx 89/10 (https://dejure.org/2010,9149)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - I-15 Wx 89/10 (https://dejure.org/2010,9149)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Heimbegriff, Betreuervergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 5
    Voraussetzungen der erhöhten Betreuervergütung bei Heimunterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Heimmäßige Versorgung eines Betreuten

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 15 T 158/07
  • OLG Hamm, 08.06.2010 - I-15 Wx 89/10

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 2021
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Bautzen, 08.02.2006 - 1 T 5/06
    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2010 - 15 Wx 89/10
    Dazu gehört regelmäßig als Bestandteil der zu leistenden Versorgung unter anderem auch, dass sämtliche Hauptmahlzeiten entgeltlich angeboten werden (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2006, 115).
  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 176/07

    Begriff des Aufenthalts in einem Heim bei Aufenthalt des Pflegebedürftigen in

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2010 - 15 Wx 89/10
    Es sei daher sinnvoll, von einem strikten, an griffigen und leicht feststellbaren Kriterien gebundenen Verständnis des vergütungsrechtlichen Heimbegriffs auszugehen (BGH BtPrax 2008, 118 = NJW-RR 2008, 739).
  • OLG Celle, 07.05.2009 - 17 W 6/09

    Begriff des Heimaufenthalts

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2010 - 15 Wx 89/10
    Dabei kommt es nicht auf den Umfang der tatsächlichen Inanspruchnahme der von dem Einrichtungsträger gegenüber dem Betreuten zu erbringenden Leistungen an, sondern auf eine abstrakte Betrachtungsweise, die sich auf die typische Lebenssituation eines Bewohners der betreffenden Einrichtung bezieht (OLG Celle BtPrax 2009, 184 = FGPrax 2009, 157; MünchKomm-Fröschle, BGB, Komm., 5. Aufl., § 5 VBVG, Rdnr. 31; Zimmermann, FamRZ 2006, 1802, 1806).
  • OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 42/06

    Betreuervergütung bei Heimaufenthalt aufgrund umfangreicher hauswirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2010 - 15 Wx 89/10
    Maßgeblich ist insoweit, ob der Betreute im vergütungsrechtlichen Sinne heimmäßig untergebracht ist oder nicht (OLG München BtPrax 2006, 107 = NJW-RR 2006, 1016; Lipp/Ohrt, BtPrax 2005, 209, 210; Jürgens, Betreuungsrecht, Komm., 3 Aufl., § 5 VBVG, Rdnr. 8).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2007 - 8 W 313/07

    Betreuervergütung: Unterbringung des Betreuten in einer Pflegefamilie als

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2010 - 15 Wx 89/10
    Mit der Einführung des VBVG im Rahmen des Zweiten BtÄndG hat der Gesetzgeber unter anderem das Ziel verfolgt, durch pauschalisierende Stundenansätze die Abrechnung der Betreuervergütung zu vereinfachen (vgl. OLG Stuttgart BtPrax 2008, 36 = FGPrax 2008, 27).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2009 - 20 W 72/09

    Berufsbetreuervergütung bei Unterbringung des volljährigen Betroffenen in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2010 - 15 Wx 89/10
    Daraus lässt sich umgekehrt herleiten, dass Wohnformen für Betreute, die eine solche professionelle Führung durch ausgebildetes Leitungs- und geschultes Pflegepersonal nicht kennen, dem vergütungsrechtlichen Heimbegriff grundsätzlich nicht unterfallen (BGH, a. a. O.; OLG Frankfurt FGPrax 2009, 159).
  • BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 2006/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen willkürlicher Nichtzulassung der

    Demgegenüber war zum Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidungen des Landgerichts insbesondere die Frage, ob es auf eine rechtliche Verknüpfung von Unterkunfts- und Betreuungs- oder Verpflegungsleistungen ankommt, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ungeklärt und wurde auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 22. März 2006 - 2 W 40/06 -, juris, Rn. 1; OLG München, Beschluss vom 13. April 2006 - 33 Wx 42/06 -, juris, Rn. 10 f.; OLG Dresden, Beschluss vom 21. April 2006 - 3 W 446/06 -, FamRZ 2007, S. 499; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 8 W 519/06 -, NJW-RR 2007, S. 1594 ; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 15 Wx 388/09 -, FamRZ 2010, S. 2020; Beschluss vom 8. Juni 2010 - 15 Wx 89/10 -, FamRZ 2010, S. 2021 ; Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 W 124/09 -, FamRZ 2011, S. 1754).
  • LG Bad Kreuznach, 17.05.2017 - 1 T 73/17

    Berufsbetreuervergütung aus der Staatskasse: Stundenkontingent des Betreuers bei

    Es sei daher sinnvoll, von einem strikten, griffigen und leicht feststellbaren Kriterium betreffend des Verständnisses des vergütungsrechtlichen Heimbegriffs auszugehen (OLG Hamm, FamRZ 2010, 2021 unter Hinweis auf BGH, BtPrax 2008, 118).

    (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Juni 2010, 15 Wx 89/10 - juris).

    Angesichts des Gesetzeswortlauts, der nur auf das Vorhalten der Leistungen abstellt, ist vielmehr eine abstrakte Betrachtungsweise vorzunehmen, die sich auf die typische Lebenssituation eines Bewohners der betreffenden Einrichtung bezieht (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Juni 2010, 15 Wx 89/10 - juris; OLG Celle, BtPrax 2009, 184; LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris).

  • LG Baden-Baden, 17.05.2017 - 1 T 73/17
    Es sei daher sinnvoll, von einem strikten, griffigen und leicht feststellbaren Kriterium betreffend des Verständnisses des vergütungsrechtlichen Heimbegriffs auszugehen (OLG Hamm, FamRZ 2010, 2021 unter Hinweis auf BGH, BtPrax 2008, 118).

    (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Juni 2010, 15 Wx 89/10 - juris).

    Angesichts des Gesetzeswortlauts, der nur auf das Vorhalten der Leistungen abstellt, ist vielmehr eine abstrakte Betrachtungsweise vorzunehmen, die sich auf die typische Lebenssituation eines Bewohners der betreffenden Einrichtung bezieht (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Juni 2010, 15 Wx 89/10 - juris; OLG Celle, BtPrax 2009, 184; LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris).

  • LG Arnsberg, 24.02.2015 - 5 T 32/15

    Bestimmung des einem Betreuer zu vergütenden Zeitaufwands nach einem

    Es sei daher sinnvoll, von einem strikten, griffigen und leicht feststellbaren Kriterium betreffend des Verständnisses des vergütungsrechtlichen Heimbegriffs auszugehen (OLG Hamm in FamRZ 2010, 2021 unter Hinweis auf BGH in BtPrax 2008, 118).
  • LG Arnsberg, 06.09.2018 - 5 T 144/18

    Festsetzung der Betreuervergütung

    Maßgebliches Abgrenzungskriterium der Heimunterbringung gegenüber sonstigen Formen des betreuten Wohnens ist nach der Rechtsprechung des OLG Hamm (Beschluss vom 08.06.2010 -I-15 Wx 89/10-, juris Rz. 19) dabei das Vorhalten und Zurverfügungstellen von Verpflegung (vgl. auch Jaschinski in: Herberger/Martinek/Rüßmann, u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 5 VBVG Rz. 21 ff. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 20.01.2011 - 3 W 124/09

    Betreuervergütung: Umstände zur Feststellung der Heimaufnahme eines Betreuten;

    Anhaltspunkte dafür, dass diese beiden Leistungsbereiche nur formal von einander getrennt sind, in Wirklichkeit aber unauflöslich miteinander verknüpft sind, liegen nicht vor (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2010, 2021).
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