Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.10.2014 - I-9 U 60/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Zum Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall nach Spurwechsel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10
Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall …
Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2014 - 9 U 60/14
Ein vorheriger Spurwechsel des Vordermanns stellt hingegen die Typizität in Frage (vgl. BGH, 13. Dezember 2011, VI ZR 177/10).Ein vorheriger Spurwechsel des Vordermanns stellt hingegen die Typizität in Frage (vgl. BGH, NJW 2012, 608).
- BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten
Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2014 - 9 U 60/14
Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d. h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, NJW 2012, 1953). - KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09
Haftung beim Auffahrunfall: Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall nach …
Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2014 - 9 U 60/14
Ereignet sich der Unfall in einem unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Verkehrsteilnehmers, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass dieser die ihm gemäß § 7 Abs. 5 StVO obliegende Sorgfaltspflicht bei einem Fahrstreifenwechsel nicht in ausreichendem Maße beachtet und den Unfall verursacht und verschuldet hat (vgl. KG, NJW-RR 2011, 28, 29; OLG Hamm, NZV 2010, 79). - OLG Hamm, 13.05.2009 - 13 U 106/08
Haftungsverteilung bei Kollision eines die Spur auf der Autobahn wechselnden …
Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2014 - 9 U 60/14
Ereignet sich der Unfall in einem unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Verkehrsteilnehmers, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass dieser die ihm gemäß § 7 Abs. 5 StVO obliegende Sorgfaltspflicht bei einem Fahrstreifenwechsel nicht in ausreichendem Maße beachtet und den Unfall verursacht und verschuldet hat (vgl. KG, NJW-RR 2011, 28, 29; OLG Hamm, NZV 2010, 79).
- OLG Celle, 23.06.2021 - 14 U 186/20
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einfädeln von der …
Es ist gerichts- und auch allgemein bekannt, dass sich in einem schrägen Bereich vor dem Lkw ein so genannter toter Winkel befindet, den der Lkw-Fahrer bauartbedingt nicht bzw. nur mit einem gesetzlich nicht vorgeschriebenen Sicherheitsspiegel einsehen kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - I-9 U 60/14 -, Rn. 16; OLG Hamm…, Beschluss vom 19. Mai 2020 - I-9 U 23/20 -, Rn. 5, juris). - LG Nürnberg-Fürth, 15.02.2024 - 2 O 4326/22
Wiederbeschaffungswert, Schadenminderungspflicht, Mietwagenkosten, …
Dies führt nach einheitlicher und ständiger Rechtsprechung zu einer vollen und alleinigen Haftung des Spurwechslers (z.B. OLG München Endurteil v. 23.3.2022 - 10 U 7411/21, BeckRS 2022, 6219; OLG Saarbrücken 1.8.2019 - 4 U 18/19; OLG Hamm 27.10.2014 - 9 U 60/14; OLG München 13.7.2018 - 10 U 1856/17). - AG Bottrop, 21.08.2017 - 12 C 38/17
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfallgeschehen
Bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge sind nur solche Umstände zu berücksichtigen, die nachgewiesener Maßen ursächlich für den Schaden geworden sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.10.2014, Az. 9 U 60/14).
- LG Aachen, 06.07.2023 - 12 O 398/22 Die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs, die sich der Beklagte zu 2) im Rahmen der Haftungsabwägung grundsätzlich anrechnen lassen muss, tritt im hiesigen Fall aufgrund des gravierenden Verkehrsverstoßes des Klägers ebenfalls zurück (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - I-9 U 60/14 -, Rn. 20, juris).
- LG Aachen, 15.06.2023 - 12 O 398/22
Dashcam-Aufzeichung, Beweisverwertung, Zulässigkeit, Beweisnot
Die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs, die sich der Beklagte zu 2) im Rahmen der Haftungsabwägung grundsätzlich anrechnen lassen muss, tritt im hiesigen Fall aufgrund des gravierenden Verkehrsverstoßes des Klägers ebenfalls zurück (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. Oktober 2014 -1-9 U 60/14 -, Rn. 20, juris). - LG Essen, 27.10.2017 - 4 O 78/16
Verkehrsunfall in unmittelbarem Zusammenhang mit Fahrstreifenwechsel
Ereignet sich die Kollision zweier Fahrzeuge in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass dieser den Unfall unter Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten verursacht und verschuldet hat (vgl. nur OLG Hamm, Beschl. v. 27.10.2014 - 9 U 60/14).