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   OLG Köln, 02.06.2004 - 17 U 121/99   

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https://dejure.org/2004,6183
OLG Köln, 02.06.2004 - 17 U 121/99 (https://dejure.org/2004,6183)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.06.2004 - 17 U 121/99 (https://dejure.org/2004,6183)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Juni 2004 - 17 U 121/99 (https://dejure.org/2004,6183)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllungsansprüche des einzelnen Bauherrn gegenüber Bauunternehmer und Architekten nach Vollendung des auf die Erstellung von Wohnungseigentum gerichteten Bauvorhabens; Wirkung der nicht fachgerechten Ausführung von Dachdeckerarbeiten; Zurechnung von Planungsverschulden ...

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umfang der Planungspflicht des Architekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Urteil des OLG Köln entlastet Planungsbüros - Ausführungsplanung und Bauleitung müssen nicht alle Details umfassen

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Detailplanung des Architekten schadensursächlich, wenn DIN richtige Ausführung vorgeben ?

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Künstlerische Oberleitung ist keine Bauleitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dach undicht: Kein Mitverschulden des Bauherrn, wenn Regeldetails fehlen oder falsch geplant sind! (IBR 2005, 476)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    10 Jahre ohne Feuchtigkeitsschäden: Trotzdem Anspruch auf Mängelbeseitigung? (IBR 2005, 584)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2005, 476
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.02.1983 - VII ZR 210/82

    Anforderungen an Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung; Entbehrlichkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2004 - 17 U 121/99
    Dies kommt einer Verweigerung der Mängelbeseitigung gleich (vgl. BGH, NJW 1983, 1731).
  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 1/00

    Begriff des Baumangels; Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2004 - 17 U 121/99
    Richtig ist zwar, dass sich der Auftraggeber ein Planungsverschulden seines Architekten nach § 278 BGB zurechnen lassen muss, und dass der wegen eines auch auf einer fehlerhaften Planung des Architekten beruhenden Mangels zur Gewährleistung herangezogene Unternehmer berechtigt ist, gegenüber dem Auftraggeber ein Mitverschulden gemäß § 254 BGB einzuwenden (vgl. nur BGH, NJW 2002, 3543, 3545).
  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84

    Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser;

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2004 - 17 U 121/99
    In der Rechtsprechung (vgl. nur BGH, NJW-RR 1986, 1026 = Baurecht 1986, 345, 347) wird ein Rechtsschutzinteresse für eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung des Unternehmers zum Ersatz auch der weiteren Nachbesserungskosten gleichwohl bejaht und eine neben der Vorschussklage erhobene Feststellungsklage als zulässig anerkannt.
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 24/95

    Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserungskosten

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2004 - 17 U 121/99
    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 04.07.1996 - VII ZR 24/95 -, NJW 1996, 3269 = LM § 633 BGB Nr. 96 ausgeführt hat, haben die danach anzustellenden Erwägungen nichts mit dem Preis-Leistungsverhältnisses des Vertrages zu tun.
  • BGH, 30.04.1998 - VII ZR 74/97

    Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2004 - 17 U 121/99
    Hierfür ist ausschließlich der Inhalt des Beweisantrages maßgebend, so dass die Verjährung auch dann unterbrochen wird, wenn der behauptete und im Beweisantrag beschriebene Mangel von dem im Beweisverfahren beauftragten Sachverständigen zu Unrecht als nicht bestehend angesehen worden ist (vgl. BGH BauR 1998, 826).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.1992 - 22 U 63/92

    Sofortige Mängelbeseitigung zulässig?

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2004 - 17 U 121/99
    Im übrigen ist anerkannt, dass es einer Fristsetzung jedenfalls dann nicht bedarf, wenn wegen der Gefahrenträchtigkeit des Mangels Eile geboten und der Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung nicht bereit ist (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 477 f.).
  • BGH, 21.12.1989 - VII ZR 84/89

    Zulässigkeit einer Klageänderung bei Geltendmachung einer sicherungshalber

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2004 - 17 U 121/99
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Fall des § 264 Nr. 2 ZPO vorliegt und folglich nicht von einer Klageänderung auszugehen ist, wenn die klagende Partei statt Zahlung an sich Zahlung an einen Dritten oder an eine Gläubigergemeinschaft verlangt (BGH NJW-RR 1990, 505).
  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97

    Umfang des Schadensersatzanspruchs eines Bauherrn einer Bauherrengemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2004 - 17 U 121/99
    Wie der Bundesgerichtshof in seinem u. a. in NJW 1999, 1705, 1706 veröffentlichten Urteil vom 25. Februar 1999 - VII ZR 208/97 - im einzelnen ausgeführt hat, ist zwischen Gewährleistungsansprüchen aus einem Kauf von Eigentumswohnungen und solchen, die sich aus einem auf die Erstellung von Wohnungseigentum gerichteten Werkvertrag herleiten, zu unterscheiden.
  • BGH, 10.03.1988 - VII ZR 171/87

    Verfolgung von Schadensersatzansprüchen durch einzelne Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2004 - 17 U 121/99
    Das aber wird allgemein für zulässig gehalten, weil so eine dem Gemeinschaftszweck entsprechende Verwendung des Vorschusses sichergestellt ist (vgl. nun BGH, NJW 1988, 1718).
  • OLG Hamm, 08.03.1996 - 20 U 3/96

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Haushalt; Mitversicherter; Regreß;

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2004 - 17 U 121/99
    Weiter hilfsweise rechnet er mit dem Anspruch auf Rückerstattung des Vorschusses auf die Kosten für den Abbruch und die Erneuerung einer Hofmauer auf, den er aufgrund eines im Rechtsstreit 4 O 361/92 LG Köln = 20 U 3/96 OLG Köln gegen ihn ergangenen Urteils an die der Bauherrengemeinschaft ursprünglich angehörenden Investoren gezahlt habe, der indessen bis heute nicht abgerechnet worden sei.
  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

    Insofern ist anerkannt, dass der Auftraggeber sich ein Planungsverschulden seines Architekten nach § 278 BGB zurechnen lassen muss, und dass der wegen eines auch auf einer fehlerhaften Planung des Architekten beruhenden Mangels zur Gewährleistung herangezogene Unternehmer berechtigt ist, gegenüber dem Auftraggeber ein Mitverschulden gemäß § 254 BGB einzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 07. März 2002 - VII ZR 1/00 - NJW 2002, 3543; OLG Köln, Urteil vom 02. Juni 2004 - 17 U 121/99 - zitiert nach juris).

    Insofern kann aber dahinstehen, ob die Klägerin, die auch ohne einen entsprechenden Detailplan die allgemein üblichen und in ihren Fachkreisen bekannten Regeln der Technik beachten muss, auch ohne entsprechende Detailplanung die Entstehung einer Schallbrücke hätte vermeiden müssen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 02. Juni 2004 - 17 U 121/99 - zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 03.12.2020 - 24 U 14/20

    Planung eines Warmdaches: Architekt muss detaillierte Angaben zu den Anschlüssen

    Dass der Beklagte zu 1) annehmen durfte, eines Detailplans bedürfe er zur Bewältigung der Schnittstellenproblematik und zur Ausführung der Anschlussdetails nicht, wäre nur dann anzunehmen, wenn es sich hierbei um die Umsetzung allgemein üblicher und in Fachkreisen bekannter Regeln der Technik gehandelt hätte (vgl. OLG Köln, Urteil vom 02. Juni 2004 - 17 U 121/99 - zitiert nach juris).

    Der Auftraggeber muss sich daher ein Planungsverschulden seines Architekten nach § 278 BGB zurechnen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 07. März 2002 - VII ZR 1/00 - NJW 2002, 3543; KG Berlin, Teilurteil vom 29. Dezember 2017 - 21 U 120/15 - zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 02. Juni 2004 - 17 U 121/99 - zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 22.09.2022 - 24 U 65/21

    Vergütungsansprüche des Unternehmers nach Mängelbeseitigung durch den

    (a) Zunächst liegt ein Planungsverschulden der Architekten der Beklagten, das gemäß §§ 278, 254 BGB den Beklagten zuzurechnen wäre und den Gewährleistungsanspruch gegen den Handwerker verringern könnte (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2002 - VII ZR 1/00, NJW 2002, 3542; OLG Köln, Urteil vom 02.06.2004 - 17 U 121/99, BeckRS 2005, 12393) nicht vor.
  • OLG Stuttgart, 30.03.2006 - 13 U 229/05

    Werkvertragsrecht: Treuwidrigkeit der Geltendmachung von Mängelansprüchen des

    Ebenso könne auf die Entscheidung OLG Köln IBR 2005, 584 verwiesen werden.
  • OLG Frankfurt, 03.04.2007 - 10 U 23/03

    Schadensersatzansprüche gemäß § 13 Nr. 7 VOB/B wegen Mängeln eines Bauwerks nach

    Fehler in der Architektenplanung sind nicht ersichtlich, zumal das Einbringen der Trennlage nach den Angaben der Sachverständigen zwar hätte eingezeichnet werden können, jedoch angesichts der handwerklichen Notwendigkeit zu den Aufgaben des Rohbauers gehörte und deshalb von diesem auch ohne Hinweis hätte beachtet werden müssen (OLG Köln IBR 05, 476).
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