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   OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 829/99   

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OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 829/99 (https://dejure.org/2002,20751)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.04.2002 - 1 U 829/99 (https://dejure.org/2002,20751)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. April 2002 - 1 U 829/99 (https://dejure.org/2002,20751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs aus Werkvertrag; Rechtliche Einordnung der Leistung als außerhalb des Vertrages liegende Sonderleistung; Kriterien für die Auslegung von Leistungsbeschreibungen als Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung; Voraussetzungen eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unklare Leistungsbeschreibung: Kein Nachtrag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unklare Leistungsbeschreibung: Kein Nachtrag! (IBR 2003, 181)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2003, 181
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 829/99
    Nach dem Wortlauf von Position 2.62 des Leistungsverzeichnisses sind die von- den Klägerinnen geschuldeten Arbeiten vollständig über den zu erzielenden Leistungserfolg und die Art und Weise der Leistungserbringung beschrieben, nämlich "1280 m Pressstrecke einschließlich der erforderlichen Baugruben ... durch Grundwasserabsenkung mittels Bohrbrunnen trocken legen und trocken halten" (vgl. zu dieser Art der Leistungsbeschreibung auch BGH; BauR 94, 236 ff., 237).

    Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein Bieter eine Ausschreibung nach der VOB/A bei möglichen Auslegungszweifeln in einem mit der VOB/A konformen Sinne verstehen (BGH NJW 97, 1577 f.; OLG Koblenz NZBau 01, 633 f.; BGH BauR 94, 236 ff., 238).

    Erforderlich ist aber, dass der Bieter den maßgeblichen Verstoß gegen die VOB/A nicht erkannt hat, und dass dieses Vertrauen schutzwürdig ist, weil er den Verstoß bei der ihm im jeweiligen Fall zumutbaren Prüfung nicht hätte erkennen können (BGH, BauR 94, 236 ff., 238; BGH, BauR 88, 338 ff., 340; Marbach, BauR 94, 168 ff., 174).

    Auch der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass die Frage der Schutzwürdigkeit des Vertrauens zum Haftungsgrund gehört (BGH BauR 94, 236 ff., 238).

  • BGH, 09.01.1997 - VII ZR 259/95

    Auslegung eines Leistungsverzeichnisses

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 829/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt bei Leistungsbeschreibungen, die Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung sind, dem Wortlauf eine vergleichsweise große Bedeutung zu (BGH NJW 97, 1577; OLG Koblenz NZBau 01, 633 f.).

    Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein Bieter eine Ausschreibung nach der VOB/A bei möglichen Auslegungszweifeln in einem mit der VOB/A konformen Sinne verstehen (BGH NJW 97, 1577 f.; OLG Koblenz NZBau 01, 633 f.; BGH BauR 94, 236 ff., 238).

    Ein "Auslegungsvertrauen" (vgl. BGH NJW 97, 1577 ff.), wonach mit Grundwassereintritt nur in einem bestimmten Teilbereich zu rechnen war, konnte für die Klägerinnen nicht entstehen, weil sie die Leistungsbeschreibung und das Bodengutachten in ihrer Gesamtheit berücksichtigen mussten (BGH, NJW 97, 61 f.).

  • BGH, 27.06.1996 - VII ZR 59/95

    Vertragsinhalt - Ausschreibungsgrundsätze

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 829/99
    Vielmehr ist es ausschließlich Sache des Vertragspartners, sich über die Risiken eines Vertragsschlusses zu vergewissern (BGH, NJW 97, 61 f.).

    Ein "Auslegungsvertrauen" (vgl. BGH NJW 97, 1577 ff.), wonach mit Grundwassereintritt nur in einem bestimmten Teilbereich zu rechnen war, konnte für die Klägerinnen nicht entstehen, weil sie die Leistungsbeschreibung und das Bodengutachten in ihrer Gesamtheit berücksichtigen mussten (BGH, NJW 97, 61 f.).

  • OLG Koblenz, 27.01.1999 - 1 U 420/96

    Mehrvergütungsanspruch bei unrichtiger Einschätzung der Bodenverhältnisse

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 829/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt bei Leistungsbeschreibungen, die Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung sind, dem Wortlauf eine vergleichsweise große Bedeutung zu (BGH NJW 97, 1577; OLG Koblenz NZBau 01, 633 f.).

    Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein Bieter eine Ausschreibung nach der VOB/A bei möglichen Auslegungszweifeln in einem mit der VOB/A konformen Sinne verstehen (BGH NJW 97, 1577 f.; OLG Koblenz NZBau 01, 633 f.; BGH BauR 94, 236 ff., 238).

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 310/86

    Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers wegen unvollständiger Angaben in den

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 829/99
    Erforderlich ist aber, dass der Bieter den maßgeblichen Verstoß gegen die VOB/A nicht erkannt hat, und dass dieses Vertrauen schutzwürdig ist, weil er den Verstoß bei der ihm im jeweiligen Fall zumutbaren Prüfung nicht hätte erkennen können (BGH, BauR 94, 236 ff., 238; BGH, BauR 88, 338 ff., 340; Marbach, BauR 94, 168 ff., 174).
  • OLG Hamm, 11.01.1991 - 25 U 59/90

    Verschulden bei Vertragsverhandlungen; Auswahl des Vertragspartners bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 829/99
    Zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist zwar durch die Ausschreibung ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis entstanden, das für beide Seiten Rücksichts- und Sorgfaltspflichten begründet (OLG Hamm BauR 92, 70).
  • OLG Nürnberg, 30.05.1996 - 13 U 3675/95

    Kalkulationsirrtum bei öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 829/99
    Dies kann zu einem Schadensersatzanspruch des Bieters aus culpa in contrahendo führen, wenn dieser nach dem Zuschlag die Ausführungen des Auftrags ablehnt und der Auftraggeber deshalb Mehrkosten nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B geltend macht (Ingenstau/Korbion, a. a. O. Rn. 67 zu A § 25 Nr.. 3 VOB; OLG Nürnberg, NJW-RR 98, 595 f.; OLG Köln, BauR 95, 9.8).
  • OLG Koblenz, 05.12.2001 - 1 U 2046/98

    Kalkulationsirrtum im Angebot des Bieters bei einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 829/99
    Rechtsfolge dieses Schadensersatzes aus culpa in contrahendo kann es aber nicht sein; den Bieter so zu stellen, als sei ihm ein Kalkulationsirrtum nicht unterlaufen (Urteil des Senats vom 5.12.2001 - 1 U 2046/98).
  • OLG Naumburg, 27.06.2019 - 2 U 11/18

    Straßenaufbruch - Leistungsänderung durch Verwendung des Straßenaufbruchs einer

    aa) Die Prozessparteien gehen zwar zu Recht davon aus, dass ein den Vergabeunterlagen beigefügtes Baugrundgutachten Bestandteil der Leistungsbeschreibung wird und bei der Auslegung der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil v. 20.08.2009, VII ZR 205/07, BGHZ 182, 158, in juris Tz. 61 f.; 78; OLG Koblenz, Urteil v. 17.04.2002, 1 U 829/99, juris, nachgehend BGH, Beschluss v. 27.02.2003, VII ZR 188/02).

    bb) Jedenfalls darf ein Bieter nicht ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber von einer ihm günstigen Preisermittlungsgrundlage ausgehen, die nach dem Inhalt der Leistungsbeschreibung ausgeschlossen ist (vgl. OLG Koblenz, Urteil v. 17.04.2002, 1 U 829/99, nach juris, nachgehend BGH, Beschluss v. 27.02.2003, VII ZR 188/02; auch Putzier/Goede/Katzenbach/Werner/Schuldt/Giere, a.a.O., DIN 18300 Rn. 129).

  • KG, 14.02.2006 - 21 U 5/03

    Baukonzessionsvertrag: Rechtmäßigkeit der Geltendmachung von Mehrkosten für die

    So hat der Bundesgerichtshof anerkannt, daß der öffentliche Auftraggeber nicht durch eine interne Regelung zur Ausschreibung gehindert ist, einen Vertrag mit erkennbaren Risikozuweisungen an den Auftragnehmer zu schließen (vgl. BGH BauR 1997, 126, 127; BauR 1994, 326; s.a. OLG Koblenz IBR 2003, 181).

    Der Kläger hat Pflichten im Vertragsanbahnungsverhältnis nicht dadurch verletzt, daß er der Insolvenzschuldnerin erhöhte Risiken überbürdet hat (§ 9 Nr. 2 VOB/A), wie bereits oben ausgeführt (vgl. BauR 1997, 126, 127 aE: "Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, nach dem riskante Leistungen nicht übernommen werden können."; ebenso OLG Koblenz, Urt. v. 17. April 2002 - 1 U 829/99 - IBR 2003, 181).

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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2003 - VII ZR 188/02   

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https://dejure.org/2003,42122
BGH, 27.02.2003 - VII ZR 188/02 (https://dejure.org/2003,42122)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2003 - VII ZR 188/02 (https://dejure.org/2003,42122)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - VII ZR 188/02 (https://dejure.org/2003,42122)
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  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unklare Leistungsbeschreibung: Kein Nachtrag! (IBR 2003, 181)

Papierfundstellen

  • IBR 2003, 181
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 27.06.2019 - 2 U 11/18

    Straßenaufbruch - Leistungsänderung durch Verwendung des Straßenaufbruchs einer

    aa) Die Prozessparteien gehen zwar zu Recht davon aus, dass ein den Vergabeunterlagen beigefügtes Baugrundgutachten Bestandteil der Leistungsbeschreibung wird und bei der Auslegung der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil v. 20.08.2009, VII ZR 205/07, BGHZ 182, 158, in juris Tz. 61 f.; 78; OLG Koblenz, Urteil v. 17.04.2002, 1 U 829/99, juris, nachgehend BGH, Beschluss v. 27.02.2003, VII ZR 188/02).

    bb) Jedenfalls darf ein Bieter nicht ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber von einer ihm günstigen Preisermittlungsgrundlage ausgehen, die nach dem Inhalt der Leistungsbeschreibung ausgeschlossen ist (vgl. OLG Koblenz, Urteil v. 17.04.2002, 1 U 829/99, nach juris, nachgehend BGH, Beschluss v. 27.02.2003, VII ZR 188/02; auch Putzier/Goede/Katzenbach/Werner/Schuldt/Giere, a.a.O., DIN 18300 Rn. 129).

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