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   LG Wiesbaden, 26.10.2006 - 10 OH 5/02   

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https://dejure.org/2006,31420
LG Wiesbaden, 26.10.2006 - 10 OH 5/02 (https://dejure.org/2006,31420)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 26.10.2006 - 10 OH 5/02 (https://dejure.org/2006,31420)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 10 OH 5/02 (https://dejure.org/2006,31420)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entschädigung für Stellungnahme zu Befangenheitsantrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Entschädigung des Sachverständigen für Stellungnahme zu einem Befangenheitsantrag? (IBR 2007, 51)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2007, 51
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2004 - L 12 RA 1624/03

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit;

    Auszug aus LG Wiesbaden, 26.10.2006 - 10 OH 5/02
    Eine vermittelnde Auffassung stellt darauf ab, ob sich der vorgebrachte Befangenheitsgrund auf den Inhalt des Gutachtens bezieht (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschl. vom 17.02.2004, L 12 RA 1624/03).
  • OLG München, 16.05.1994 - 11 W 1462/94
    Auszug aus LG Wiesbaden, 26.10.2006 - 10 OH 5/02
    Eine verbreitete Auffassung billigt dem Sachverständigen für die Stellungnahme zu einem Ablehnungsantrag keine Vergütung zu (Zölle/ Greger, ZPO. 25.Aufl. § 413 Rn.. 1; OLG München, Beschl vom 16.05.1994, 11 W 1462/94; OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 90).
  • OLG Frankfurt, 24.02.1993 - 4 WF 13/93

    Entschädigung des Sachverständigen für die Stellungnahme zu einem

    Auszug aus LG Wiesbaden, 26.10.2006 - 10 OH 5/02
    Demgegenüber hat das OLG Frankfurt/Main (Beschluss vom 24.02.2003, 4 WF 13/93) die Auffassung geäußert, dass dem Sachverständigen auch für die Stellungnahme zum Ablehnungsgesuch eine Vergütung zusteht.
  • LSG Sachsen, 19.12.2007 - L 2 U 77/06

    Anspruch eines Sachverständigen auf Entschädigung für eine Stellungnahme zum

    Der Antragsteller hat daraufhin den Antrag auf richterliche Festsetzung gemäß § 4 Abs. 1 JVEG gestellt und sich auf einen Beschluss des LG Wiesbaden vom 26.10.2006 - 10 OH 5/02 - und einen Beschluss des LSG Stuttgart vom 12.02.2007 - L 12 RA 1624/03 KO-A - berufen.

    In diese Richtung geht auch ein Beschluss des LG Wiesbaden, wonach es darauf ankommt, ob sich das Ablehnungsgesuch auf den Inhalt des Gutachtens bezieht oder das Grundverhältnis zwischen Gutachter und Gericht betrifft, etwa wie die Aufstellung der Rechnung oder die Anfertigung des Übersendungsschreibens, was nicht gesondert vergütet werden könne (LG Wiesbaden, Entscheidung vom 26.10.2006 - 10 OH 5/02 -).

  • OLG Köln, 05.02.2009 - 17 W 260/08

    Entschädigung des Sachverständigen für eine Stellungnahme zu einem

    Da darüber hinaus davon auszugehen ist, dass das Gericht die fachlichen Ausführungen des Sachverständigen in einer derartigen Stellungnahme bei seiner späteren Beweiswürdigung nicht nur verwerten wird, sondern im Hinblick auf § 286 ZPO sogar verwerten muss, wird kein sachlicher Grund erkennbar, den Sachverständigen in einem Fall wie dem vorliegenden die Entschädigung ausnahmslos zu versagen (ebenso: LSG Baden-Württemberg Justiz 2004, 277; OLG Frankfurt MDR 1993, 484; LG Wiesbaden IBR 2007, 51; Binz/Dorndörfer/Petzold/Zimmermann, GKG/JVEG, § 8 JVEG Rn. 7).
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