Rechtsprechung
LG München I, 25.07.2008 - 18 O 2325/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Mängelhaftung beim Bauvertrag: Anforderungen an den vertragliche vereinbarten Schallschutz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Welcher Schallschutz bei Vereinbarung DIN 4109 Tabelle 3?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Besseren Schallschutz verlangen: DIN 4109 durch Technik überholt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Besseren Schallschutz verlangen: DIN 4109 durch Technik überholt
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mindestschallschutz gemäß DIN 4109 Tabelle 3 unterhalb der anerkannten Regeln der Technik! (IBR 2008, 727)
Papierfundstellen
- IBR 2008, 727
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.06.2007 - VII ZR 45/06
Anforderungen an den Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern
Auszug aus LG München I, 25.07.2008 - 18 O 2325/08
Die Schallschutzanforderungen der DIN 4109 Tabelle 3 (1989) stellen hinsichtlich der Einhaltung von Schalldämm-Maßen nur anerkannte Regeln der Technik dar, soweit es um die Abschirmung von unzumutbaren Belästigungen geht; soweit es um die Einhaltung eines üblichen Komfortstandards geht, sind die vorliegenden Schalldämmmaße von R'w 53 dB von vornherein nicht geeignet, als anerkannte Regeln der Technik zu gelten (vgl. BGH vom 14.06.2007, VII ZR 45/06, IBR 2007, 475).45In streitgegenständlichen Fall kann als geeigneter Maßstab zur Beurteilung des geschuldeten Schalldämmaßes die VDI-Richtlinie 4100/10 Schallschutzstufe II bzw. das Beiblatt 2 zur DIN 4109 herangezogen werden (Locher-Weiß, BauR 2005, 17, BGH IBR 2007, 473), so dass für einen üblichen Komfortstandard die Einhaltung von mindestens 56 dB (wie beantragt) erforderlich ist; bei einer entsprechenden Ausführung ist davon auszugehen, dass die Bewohner bei üblichen Wohngegebenheiten Ruhe finden (vgl. OLG Karlsruhe IBR 2007 137, BGH IBR 2007 473).
- BGH, 22.04.1993 - VII ZR 118/92
Auslegung von Leistungsbeschreibungen nach VOB/A
Auszug aus LG München I, 25.07.2008 - 18 O 2325/08
41Zu den berücksichtigungsbedürftigen Umständen gehören unter anderem Funktion, Ausstattung und Zuschnitt eines Gebäudes (vgl. BGH Baurecht 1993, 595). - OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 9 U 51/05
Bauvertrag: Schallschutz bei einer komfortablen Eigentumswohnung
Auszug aus LG München I, 25.07.2008 - 18 O 2325/08
45In streitgegenständlichen Fall kann als geeigneter Maßstab zur Beurteilung des geschuldeten Schalldämmaßes die VDI-Richtlinie 4100/10 Schallschutzstufe II bzw. das Beiblatt 2 zur DIN 4109 herangezogen werden (Locher-Weiß, BauR 2005, 17, BGH IBR 2007, 473), so dass für einen üblichen Komfortstandard die Einhaltung von mindestens 56 dB (wie beantragt) erforderlich ist; bei einer entsprechenden Ausführung ist davon auszugehen, dass die Bewohner bei üblichen Wohngegebenheiten Ruhe finden (vgl. OLG Karlsruhe IBR 2007 137, BGH IBR 2007 473). - OLG München, 03.02.1998 - 9 U 3922/97
Luftschallschutz - DIN 4109
Auszug aus LG München I, 25.07.2008 - 18 O 2325/08
Der vermeintlich abschließende Hinweis in der Baubeschreibung auf die technische Norm ändert nichts an dieser Pflicht zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (vgl. OLG München, IBR 1999, 4).
- BGH, 04.06.2009 - VII ZR 54/07
Vertragsauslegung als gebotenes Mittel zur Ermittlung des für die Errichtung von …
Der Umstand, dass im Vertrag auf eine Schalldämmung nach DIN 4109 Bezug genommen wird, lässt schon deshalb nicht die Annahme zu, es seien die Mindestanforderungen der DIN 4109 vereinbart, weil diese Werte in der Regel keine anerkannten Regeln der Technik für die Herstellung des Schallschutzes in Wohnungen sind, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügen (LG München I, IBR 2008, 727, mit Volltext in www.ibronline.de). - LG Flensburg, 11.03.2010 - 3 O 15/07
Schallschutz bei "Reihenwohnungen"
So bestimmen sich die Anforderungen nicht nur nach den Angaben in der Baubeschreibung, sondern auch - neben dem gesamten Vertragswerk - im Zusammenschau mit dem Verkaufsprospekt (LG München I, Urteil vom 25.07.2008, IBR 2008, S. 727 ff.). - OLG Naumburg, 25.02.2010 - 4 U 32/09
Werkvertrag: Auslegung des Vertrages hinsichtlich des im Zusammenhang mit der …
Der Umstand, dass im Vertrag auf eine Schalldämmung nach DIN 4109 Bezug genommen wird, lässt schon deshalb nicht die Annahme zu, es seien die Mindestanforderungen der DIN 4109 vereinbart, weil diese Werte in der Regel keine anerkannten Regeln der Technik für die Herstellung des Schallschutzes in Wohnungen sind, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügen (LG München I, IBR 2008, 727, mit Volltext in www.ibr-online.de).