Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 26.05.2009

Rechtsprechung
   BGH, 02.09.2010 - VII ZR 122/09   

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https://dejure.org/2010,31918
BGH, 02.09.2010 - VII ZR 122/09 (https://dejure.org/2010,31918)
BGH, Entscheidung vom 02.09.2010 - VII ZR 122/09 (https://dejure.org/2010,31918)
BGH, Entscheidung vom 02. September 2010 - VII ZR 122/09 (https://dejure.org/2010,31918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Rechnungsstellung und Zahlung auf unwirksame Honorarvereinbarung: Erlassvertrag?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Verwirkung: kaum vor Ablauf von 5 bis 7 Jahren

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verwirkung vor Ablauf von 5 - 7 Jahren! (IBR 2011, 92)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Erfahrener Auftraggeber darf nicht auf HOAI-Honorarvereinbarung unterhalb der Mindestsätze vertrauen! (IBR 2011, 30)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    HOAI-Honorar: Angebot eines Erlassvertrags durch Schlussrechnungslegung? (IBR 2011, 1170)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    HOAI-Honorarvereinbarung: Abänderung ist erst nach Abschluss der Tätigkeiten möglich! (IBR 2011, 91)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 151
  • IBR 2011, 91
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.05.2009 - I-24 U 100/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8974
OLG Hamm, 26.05.2009 - I-24 U 100/07 (https://dejure.org/2009,8974)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.05.2009 - I-24 U 100/07 (https://dejure.org/2009,8974)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - I-24 U 100/07 (https://dejure.org/2009,8974)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verwirkung vor Ablauf von 5 - 7 Jahren! (IBR 2011, 92)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Erfahrener Auftraggeber darf nicht auf HOAI-Honorarvereinbarung unterhalb der Mindestsätze vertrauen! (IBR 2011, 30)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    HOAI-Honorar: Angebot eines Erlassvertrags durch Schlussrechnungslegung? (IBR 2011, 1170)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    HOAI-Honorarvereinbarung: Abänderung ist erst nach Abschluss der Tätigkeiten möglich! (IBR 2011, 91)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2011, 114
  • IBR 2011, 91
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2009 - 24 U 100/07
    Bei der Bestimmung eines Ausnahmefalles sind der Zweck der Norm und die berechtigten Interessen der Beteiligten zu berücksichtigen (BGH NJW 1997, 2329).

    Zwar sind die Grundsätze zur Bindungswirkung der Schlussrechnung auf eine Honorarvereinbarung übertragbar, die deshalb unwirksam ist, weil die Mindestsätze in nicht zulässiger Weise unterschritten worden sind (vgl. BGH NJW 1997, 2329).

  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 105/07

    Bindung des Architekten an die Schlussrechnung; Unzumutbarkeit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2009 - 24 U 100/07
    Allein der Umstand, dass eine Schlussrechnung - die hier nicht einmal als solche bezeichnet ist - über das vertraglich vereinbarte Honorar erstellt wird, rechtfertigt - auch wenn dies in der Erwartung weiterer Aufträge geschieht - nicht bereits die Annahme des Angebots eines Erlassvertrags (vgl. BGH NZBau 2009, 33).

    Der BGH hat die grundlegende Entscheidung zum Erlassvertrag vom 09.07.1987 - VII ZR 282/86 - zwischenzeitlich mehrfach bestätigt (vgl. die Entscheidungen vom 27.02.2003 (NZBau 2003, 386) und zuletzt vom 23.10.2008 (NZBau 2009, 33)).

  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 169/02

    Anwendung der Mindestsatzregelung auf einen grenzüberschreitenden Architekten-

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2009 - 24 U 100/07
    Nach dem mit der HOAI verfolgten Zweck, wie er auch in der Amtlichen Begründung erläutert worden ist, sollen die Vertragsparteien ihre Vereinbarungen gerade deshalb bei der Auftragserteilung treffen, damit spätere Unklarheiten und Streitigkeiten vermieden werden (BGH NJW-RR 1987, 1374; vgl. auch BGH NZBau 2003, 386; OLG Hamm NJW-RR 1998, 811).

    Der BGH hat die grundlegende Entscheidung zum Erlassvertrag vom 09.07.1987 - VII ZR 282/86 - zwischenzeitlich mehrfach bestätigt (vgl. die Entscheidungen vom 27.02.2003 (NZBau 2003, 386) und zuletzt vom 23.10.2008 (NZBau 2009, 33)).

  • OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 74/97

    Honorar Architekt - Statiker

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2009 - 24 U 100/07
    Nach dem mit der HOAI verfolgten Zweck, wie er auch in der Amtlichen Begründung erläutert worden ist, sollen die Vertragsparteien ihre Vereinbarungen gerade deshalb bei der Auftragserteilung treffen, damit spätere Unklarheiten und Streitigkeiten vermieden werden (BGH NJW-RR 1987, 1374; vgl. auch BGH NZBau 2003, 386; OLG Hamm NJW-RR 1998, 811).

    Diese Wertung entspricht zwar der seitens des Landgerichts zitierten Entscheidung des hiesigen 12. Zivilsenats vom 16.1.1998 - 12 U 74/97 (NJW-RR 1998, 811), der hierzu ausgeführt hat, der Abschluss eines stillschweigenden Erlassvertrags ergebe sich unter anderem daraus dass die Parteien - in diesem Falle Architekt und Statiker - beide als Fachleute auf dem Gebiet der Gebührenabrechnung nach der HOAI anzusehen seien.

  • BGH, 09.07.1987 - VII ZR 282/86

    Abweichung von Mindestsätzen bei während der Architektentätigkeit geschlossenem

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2009 - 24 U 100/07
    Nach dem mit der HOAI verfolgten Zweck, wie er auch in der Amtlichen Begründung erläutert worden ist, sollen die Vertragsparteien ihre Vereinbarungen gerade deshalb bei der Auftragserteilung treffen, damit spätere Unklarheiten und Streitigkeiten vermieden werden (BGH NJW-RR 1987, 1374; vgl. auch BGH NZBau 2003, 386; OLG Hamm NJW-RR 1998, 811).

    Der BGH hat die grundlegende Entscheidung zum Erlassvertrag vom 09.07.1987 - VII ZR 282/86 - zwischenzeitlich mehrfach bestätigt (vgl. die Entscheidungen vom 27.02.2003 (NZBau 2003, 386) und zuletzt vom 23.10.2008 (NZBau 2009, 33)).

  • OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 191/05

    Bindung des Architekten an eine unwirksame Honorarvereinbarung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2009 - 24 U 100/07
    Insoweit übersieht er aber, dass die Voraussetzungen der Gewährung des Vertrauensschutzes kumulativ vorliegen müssen (vgl. Senat 24 U 69/05 (NJOZ 2007, 5287)) und der HOAI-Kundige diesen Vertrauensschutz nicht für sich in Anspruch nehmen kann (vgl. Senat a.a.O.; OLG Köln NZBau 2007, 725).
  • OLG Hamm, 04.05.2006 - 24 U 69/05

    Ist die HOAI eine Aufforderung zum Vertragsbruch?

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2009 - 24 U 100/07
    Insoweit übersieht er aber, dass die Voraussetzungen der Gewährung des Vertrauensschutzes kumulativ vorliegen müssen (vgl. Senat 24 U 69/05 (NJOZ 2007, 5287)) und der HOAI-Kundige diesen Vertrauensschutz nicht für sich in Anspruch nehmen kann (vgl. Senat a.a.O.; OLG Köln NZBau 2007, 725).
  • OLG Hamm, 17.09.2007 - 24 U 69/05

    Unzulässige Änderung der getroffenen Honorarvereinbarung vor Beendigung der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2009 - 24 U 100/07
    Insoweit übersieht er aber, dass die Voraussetzungen der Gewährung des Vertrauensschutzes kumulativ vorliegen müssen (vgl. Senat 24 U 69/05 (NJOZ 2007, 5287)) und der HOAI-Kundige diesen Vertrauensschutz nicht für sich in Anspruch nehmen kann (vgl. Senat a.a.O.; OLG Köln NZBau 2007, 725).
  • OLG Hamm, 14.01.2014 - 24 U 186/12

    Verwirkung von Honorarforderungen eines Architekten; Mindestsatzunterschreitung

    Das Zeitmoment einer solchen Verwirkung wird vor einem Ablauf von 5 bis 7 Jahren nach Abschluss der Baumaßnahme und Erstellung der Schlussrechnung kaum erfüllt sein können (OLG Hamm, IBR 2011, 91 f.; siehe jünst auch: OLG Köln, IBR 2013, 754 - Verwirkung nach 11 Jahren; OLG Hamm, IBR 2012, 403 - Verwirkung nach 13 Jahren).

    Ein solches Vertrauensmoment scheidet jedenfalls bei HOAI-kundigen Auftraggebern aus, da bei diesen in der Regel keine vertrauensbegründenden Umstände vorliegen können (vgl. OLG Hamm, IBR 2011, 91 f.).

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts haben sich die Parteien auch nicht nach Abschluss des Bauvorhabens auf eine rechtlich zulässige nachträgliche Honorarvereinbarung unterhalb der Mindestsätze der HOAI (vgl. BGH, BauR 2001, 1612; OLG Hamm, IBR 2011, 91 f.) dahingehend geeinigt, das ursprünglich vereinbarte Pauschalhonorar beizubehalten.

    Die zwischen den Parteien streitige Frage, ob die Architektentätigkeit des Klägers im Februar 2008 bereits beendet war, was Wirksamkeitsvoraussetzung für eine nachträgliche Honorarvereinbarung unterhalb der Mindestsätze der HOAI ist (vgl. BGH, BauR 2001, 1612; OLG Hamm, IBR 2011, 91 f.), bedarf somit schon mangels einer Einigung der Parteien keiner Entscheidung.

    Dazu hat der Senat bereits entschieden, dass dieses Element vor einem Ablauf von 5 bis 7 Jahren kaum erfüllt sein kann (OLG Hamm, IBR 2011, 91 f.; siehe jüngst auch: OLG Köln, IBR 2013, 754 - Verwirkung nach 11 Jahren; OLG Hamm, IBR 2012, 403 - Verwirkung nach 13 Jahren).

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang bereits entschieden, dass ein solches Vertrauensmoment jedenfalls bei HOAI-kundigen Auftraggebern - wie dem Beklagten, auch wenn er nach seinen Angaben nicht täglich mit HOAI-Abrechnungen befasst ist - ausscheidet, da bei diesen in der Regel keine vertrauensbegründenden Umstände vorliegen können (vgl. OLG Hamm, IBR 2011, 91 f.; Koeble, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts (3. Aufl.), 12. Teil Rdnr. 332).

  • OLG Naumburg, 10.10.2013 - 1 U 9/13

    Architektenvertrag: Umstände für ein widersprüchliches Verhalten bei der späteren

    Es kann offen bleiben, ob der Zeitraum von fünf Jahren zwischen der Kündigung des Vertrages und der gerichtlichen Durchsetzung des Architektenhonorars dazu führen kann, eine Verwirkung anzunehmen (5 bis 7 Jahre - OLG Hamm NZBau 2011, 114, 116 f.).

    Dieses widersprüchliche Verhalten steht nach Treu und Glauben dem Geltendmachen der Mindestsätze entgegen, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und wenn er sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (BGH NJW 2012, 848, 849 m.w.N.; 1792; OLG Köln, Beschluss vom 23.11.2011, 11 U 127/11 - BeckRS 2012, 03596; OLG Hamm NZBau 2011, 114 m.w.N.; Scholtissek, NZBau 2012, 150 f.).

  • OLG Hamm, 13.01.2015 - 24 U 136/12

    Abrechnung eines Vorschusses eines an einen Architekten zur Wiederherstellung

    Zwar hat der Beklagte ca. 13 Jahre nach Beendigung seiner Tätigkeit die geänderte Abrechnung erstellt, womit zwar das sog. Zeitmoment der Verwirkung erfüllt sein dürfte (vgl. OLG Hamm, IBR 2011, 91 f. - Zeitspanne für das Zeitmoment: 5 bis 7 Jahre; siehe auch: OLG Köln, IBR 2013, 754 - Verwirkung nach 11 Jahren; OLG Hamm, IBR 2012, 403 - Verwirkung nach 13 Jahren).
  • OLG Karlsruhe, 22.11.2019 - 15 U 73/19

    Planervertrag vor dem 28.12.2009 geschlossen: HOAI-Mindestsätze verbindlich!

    Allein der Umstand, dass eine Schlussrechnung über das vereinbarte Pauschalhonorar unterhalb der Mindestsätze erstellt und bezahlt wird, rechtfertigt aber nicht die Annahme eines Erlassvertrags (vgl. BGH, Urteil vom 23.10.2008 - VII ZR 105/07, NJW 2009, 435; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.11.2017 - 2 U 73/17, NJW 2018, 1825; OLG Hamm, Urteil vom 26.05.2009 - I-24 U 100/07, NZBau 2011, 114).
  • LG Magdeburg, 22.02.2012 - 5 O 595/07

    Bemessung und Fälligkeit des Architektenhonorars

    Zum anderen tritt vor Ablauf von 5 bis 7 Jahren keine Verwirkung ein (vgl. OLG Hamm , Urteil vom 26. Mai 2009, Aktenzeichen: 24 U 100/07, zitiert nach juris).
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