Rechtsprechung
OLG München, 26.02.2013 - 9 U 1553/12 Bau |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- baurechtsiegen.de
Bauvertrag - Anforderung an die Vereinbarung einer Abweichung von den Regeln der Technik
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie ist eine Abweichung von den Regeln der Technik zu vereinbaren?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Abweichung bei der Vetragsausführung von den anerkannten Regeln der Technik nur bei ausdrücklicher Klarstellung möglich
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Abweichung bei der Vetragsausführung von den anerkannten Regeln der Technik nur bei ausdrücklicher Klarstellung möglich
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (3)
- lutzabel.com (Entscheidungsbesprechung)
Unterschreitung der anerkannten Regeln der Technik kann (fast) nicht vereinbart werden!
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie lässt sich ein Unterschreiten der allgemein anerkannten Regeln der Technik vereinbaren? (IBR 2014, 137)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Auftragnehmer muss Terminabsprachen des Nachunternehmers koordinieren! (IBR 2014, 204)
Verfahrensgang
- LG München I, 07.03.2012 - 18 O 19584/09
- OLG München, 26.02.2013 - 9 U 1553/12 Ba
- BGH, 30.10.2013 - VII ZR 73/13
Papierfundstellen
- IBR 2014, 204
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.09.2008 - VII ZR 204/07
Umfang der Rechtskraft der Verurteilung zur Zahlung eines Vorschusses auf …
Auszug aus OLG München, 26.02.2013 - 9 U 1553/12
Zwar enthält die Verurteilung zu Vorschuss auch die Feststellung, dass die gesamten Mängelbeseitigungskosten, auch soweit sie den Vorschuss übersteigen, zu tragen seien, weshalb eine zusätzliche Feststellungsklage entbehrlich ist (BGH NJW 2009, 60).
- OLG Stuttgart, 30.04.2020 - 13 U 261/18
Bauträgervertrag: Mangelhaftigkeit einer Fußbodenheizung; Einwand der …
Dementsprechend hat auch das OLG München in dem von den Klägern zitierten Fall angenommen, dass eine (gesonderte) Beheizung im Flur eines Obergeschosses, wo auch eine Nutzung barfuß durchaus zum üblichen Gebrauch gehört, für das Wohlbefinden von nicht geringer Bedeutung sei (vgl. Urteil vom 26.02.2013 - 9 U 1553/12 Bau -, juris Rdn. 12).
Rechtsprechung
BGH, 30.10.2013 - VII ZR 73/13 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wie lässt sich ein Unterschreiten der allgemein anerkannten Regeln der Technik vereinbaren? (IBR 2014, 137)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Auftragnehmer muss Terminabsprachen des Nachunternehmers koordinieren! (IBR 2014, 204)
Verfahrensgang
- LG München I, 07.03.2012 - 18 O 19584/09
- OLG München, 26.02.2013 - 9 U 1553/12
- BGH, 30.10.2013 - VII ZR 73/13
Papierfundstellen
- IBR 2014, 204