Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.10.2013

Rechtsprechung
   OLG München, 26.02.2013 - 9 U 1553/12 Bau   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41971
OLG München, 26.02.2013 - 9 U 1553/12 Bau (https://dejure.org/2013,41971)
OLG München, Entscheidung vom 26.02.2013 - 9 U 1553/12 Bau (https://dejure.org/2013,41971)
OLG München, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 9 U 1553/12 Bau (https://dejure.org/2013,41971)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie ist eine Abweichung von den Regeln der Technik zu vereinbaren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Abweichung bei der Vetragsausführung von den anerkannten Regeln der Technik nur bei ausdrücklicher Klarstellung möglich

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Abweichung bei der Vetragsausführung von den anerkannten Regeln der Technik nur bei ausdrücklicher Klarstellung möglich

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • lutzabel.com (Entscheidungsbesprechung)

    Unterschreitung der anerkannten Regeln der Technik kann (fast) nicht vereinbart werden!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie lässt sich ein Unterschreiten der allgemein anerkannten Regeln der Technik vereinbaren? (IBR 2014, 137)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragnehmer muss Terminabsprachen des Nachunternehmers koordinieren! (IBR 2014, 204)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2014, 204
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 204/07

    Umfang der Rechtskraft der Verurteilung zur Zahlung eines Vorschusses auf

    Auszug aus OLG München, 26.02.2013 - 9 U 1553/12
    Zwar enthält die Verurteilung zu Vorschuss auch die Feststellung, dass die gesamten Mängelbeseitigungskosten, auch soweit sie den Vorschuss übersteigen, zu tragen seien, weshalb eine zusätzliche Feststellungsklage entbehrlich ist (BGH NJW 2009, 60).
  • OLG Stuttgart, 30.04.2020 - 13 U 261/18

    Bauträgervertrag: Mangelhaftigkeit einer Fußbodenheizung; Einwand der

    Dementsprechend hat auch das OLG München in dem von den Klägern zitierten Fall angenommen, dass eine (gesonderte) Beheizung im Flur eines Obergeschosses, wo auch eine Nutzung barfuß durchaus zum üblichen Gebrauch gehört, für das Wohlbefinden von nicht geringer Bedeutung sei (vgl. Urteil vom 26.02.2013 - 9 U 1553/12 Bau -, juris Rdn. 12).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.2013 - VII ZR 73/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42109
BGH, 30.10.2013 - VII ZR 73/13 (https://dejure.org/2013,42109)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2013 - VII ZR 73/13 (https://dejure.org/2013,42109)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - VII ZR 73/13 (https://dejure.org/2013,42109)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie lässt sich ein Unterschreiten der allgemein anerkannten Regeln der Technik vereinbaren? (IBR 2014, 137)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragnehmer muss Terminabsprachen des Nachunternehmers koordinieren! (IBR 2014, 204)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2014, 204
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