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   OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 63/14   

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https://dejure.org/2014,31940
OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 63/14 (https://dejure.org/2014,31940)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.09.2014 - 12 U 63/14 (https://dejure.org/2014,31940)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. September 2014 - 12 U 63/14 (https://dejure.org/2014,31940)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW
  • RA Kotz

    Feuer- und Elementarschadenversicherung für Wohngebäude - Einregenschaden

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Feuer- und Elementarschadenversicherung - Beweislastverteilung bei Eisregenschaden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    FEVB 01 § 4 Abs. 1 a; FEVB 01 § 6 Abs. 3 a; FEVB 01 § 6 Abs. 4 b
    Der Haftungsausschluss nach § 6 Abs. 3 a FEVB 01 erfordert eine überwiegende Verwirklichung eines im Gebäude selbst angelegten erheblichen Risikos

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 VVG, §§ 1 ff VVG
    Feuer- und Elementarschadenversicherung für ein Wohngebäude: Reichweite des Haftungsausschlusses in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Gebäuderisiken; Beweislastverteilung bei behauptetem Einregenschaden nach Anhebung von Dachziegeln durch Sturmeinwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintrittspflicht der Elementarschadenversicherung für für Schäden durch durch Undichtigkeiten in der Dachhaut eintretende Feuchtigkeit

  • rechtsportal.de

    FEVB § 6 Abs. 3 a); FEVB § 6 Abs. 4 b)
    Eintrittspflicht der Elementarschadenversicherung für für Schäden durch durch Undichtigkeiten in der Dachhaut eintretende Feuchtigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sturmschäden am Dach: Wann muss die Feuer- und Elementarschadenversicherung nicht zahlen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schäden durch durch Undichtigkeiten in der Dachhaut: Eintrittspflicht der Elementarschadenversicherung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eintrittspflicht der Elementarschadenversicherung für für Schäden durch durch Undichtigkeiten in der Dachhaut eintretende Feuchtigkeit

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Feuer- und Elementarschadenversicherung: Beweislastverteilung bei behauptetem Einregenschaden nach Anhebung von Dachziegeln durch Sturmeinwirkung

  • caspers-mock.de (Kurzinformation)

    Sturmschäden am Dach: Nicht immer ein Elementarschaden!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eindringen von Regenwasser durch das Dach - Versicherungsschaden?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sturmschäden am Dach: Wann ist die Elementarschadensversicherung leistungsfrei? (IBR 2015, 101)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 488
  • BauR 2015, 882
  • IBR 2015, 101
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 17.03.2005 - 12 U 329/04

    Unfallversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für überwiegende

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 63/14
    Bei nachgewiesenem Risikoausschluss ist aber der Versicherungsnehmer beweispflichtig für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen des Wiedereinschlusses (vgl. Senat, Urteil v. 17.03.2005 - 12 U 329/04, juris, Tz. 19; OLG Düsseldorf, Urteil v. 26.02.2008 - I-4 U 111/07, 4 U 111/07, juris, Tz. 30).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - 4 U 111/07

    Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers bei einer Bandscheibenschädigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 63/14
    Bei nachgewiesenem Risikoausschluss ist aber der Versicherungsnehmer beweispflichtig für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen des Wiedereinschlusses (vgl. Senat, Urteil v. 17.03.2005 - 12 U 329/04, juris, Tz. 19; OLG Düsseldorf, Urteil v. 26.02.2008 - I-4 U 111/07, 4 U 111/07, juris, Tz. 30).
  • OLG Karlsruhe, 02.07.1998 - 12 U 40/98

    Auslegung und Wirksamkeit der Ausschlußklausel des § 6 Abs. 3 a FEVB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 63/14
    Nur bei einer solchen Auslegung wird auch berücksichtigt, dass eine bloße Mitverursachung den Risikoausschluss noch nicht bewirkt, sondern durch das Merkmal "wesentlich" eine besondere Qualität der Schadensanlage und der Schadensentstehung notwendig ist, die sich neben der außergewöhnlichen Anfälligkeit des Gebäudes in einer besonderen Begünstigung des tatsächlichen Schadenseintritts ausdrückt (Senat, Urteil v. 02.07.1998 - 12 U 40/98, juris, Tz. 7).
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