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   LG Hannover, 13.03.2019 - 6 T 26/18   

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https://dejure.org/2019,10685
LG Hannover, 13.03.2019 - 6 T 26/18 (https://dejure.org/2019,10685)
LG Hannover, Entscheidung vom 13.03.2019 - 6 T 26/18 (https://dejure.org/2019,10685)
LG Hannover, Entscheidung vom 13. März 2019 - 6 T 26/18 (https://dejure.org/2019,10685)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZwVwV § 18 Abs. 1 Satz 1
    Keine Berechnung der Zwangsverwaltervergütung auf Grundlage einer wegen Brandschadens für das Objekt ausgezahlten Versicherungsleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsverwaltung: Versicherungsleistungen sind nicht vergütungsrelevant

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsleistungen sind nicht vergütungsrelevant (IVR 2019, 74)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBRRS 2019, 1363
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.2014 - V ZB 204/13

    Zwangsverwaltervergütung: Einbeziehung der Einspeisevergütung aus einer

    Auszug aus LG Hannover, 13.03.2019 - 6 T 26/18
    Auch der Bundesgerichtshof hat daher in einer Entscheidung vom 20.11.2014 ausdrücklich darauf abgestellt, dass die dort streitgegenständlichen Erträge aus einer Photovoltaikanlage zwar in der Höhe schwankend, aber wiederkehrend seien und aus diesem Grund einzubeziehen seien (vgl. BGH, Beschluss vom 20.11.2014, V ZB 204/13).

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da das Verfahren über die Festsetzung der Höhe der Zwangsverwaltervergütung nicht kontradiktorisch ausgestaltet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2007, V ZB 125/05, Rn. 7 und BGH, BEschluss vom 20.11.2014, V ZB 204/13).

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus LG Hannover, 13.03.2019 - 6 T 26/18
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da das Verfahren über die Festsetzung der Höhe der Zwangsverwaltervergütung nicht kontradiktorisch ausgestaltet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2007, V ZB 125/05, Rn. 7 und BGH, BEschluss vom 20.11.2014, V ZB 204/13).
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