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   BFH, 19.12.1967 - II 17/64   

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https://dejure.org/1967,942
BFH, 19.12.1967 - II 17/64 (https://dejure.org/1967,942)
BFH, Entscheidung vom 19.12.1967 - II 17/64 (https://dejure.org/1967,942)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 1967 - II 17/64 (https://dejure.org/1967,942)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Übergang eines Fahrzeugs - Fahrzeughalter - Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht - Erstattung der Anzeige - Ermittlung des Streitwerts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 91, 378
  • NJW 1968, 1543
  • BStBl II 1968, 359
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.05.1967 - II 120/63

    Voraussetzungen für den Nicht-Verzicht einer Zeugenvernehmung - Zahlung von

    Auszug aus BFH, 19.12.1967 - II 17/64
    Das FG hat auch nicht seine Aufklärungspflicht (§ 243 AO a. F., vgl. § 76 FGO) durch unzulässiges Übergehen des angebotenen Zeugenbeweises im Sinne des Urteils des Senats II 120/63 vom 30. Mai 1967 (BFH 89, 65, BStBl III 1967, 520) verletzt.
  • BFH, 09.05.1967 - II 176/63

    Geltendmachung einer Steuerforderung aufgrund einer Auskunft des Finanzamts -

    Auszug aus BFH, 19.12.1967 - II 17/64
    Schon deshalb ist es ferner unerheblich, ob es sich bei derartigen Äußerungen um unverbindliche Erklärungen auch sachlich unzuständiger Dienstkräfte oder um Auskünfte handelte, die -- wenn von sachlich zuständigen Dienstkräften abgegeben -- überhaupt ihrer Art nach als verbindliche Auskünfte betrachtet werden könnten, und ob der Kläger hierdurch zu irgendwelchen nachteiligen Vermögensdispositionen veranlaßt worden war (vgl. zum Vorstehenden aus der neueren Rechtsprechung die Urteile des BFH V 91/63 U vom 16. September 1965, BFH 83, 441, BStBl III 1965, 657; VI 264/65 vom 22. April 1966, BFH 86, 148, BStBl III 1966, 395 und II 176/63 vom 9. Mai 1967, BFH 89, 20, BStBl III 1967, 522).
  • BFH, 07.11.1956 - II 165/56 U

    Abgelaufene Kraftfahrzeugsteuerkarte - Steuerpflicht im Fall des Übergangs eines

    Auszug aus BFH, 19.12.1967 - II 17/64
    Nur die Anzeige gemäß § 27 Abs. 3 StVZO in Verbindung mit der der Zulassungsbehörde zugleich einzureichenden Bestätigung des Erwerbers über den Empfang des Kraftfahrzeug- oder Anhängerscheins und des Kraftfahrzeug- oder Anhängerbriefs bietet die Gewähr, daß das Fahrzeug nicht mehr vom Veräußerer, sondern nur noch vom Erwerber gehalten wird (vgl. auch Urteil des Senats II 165/56 U vom 7. November 1956, BFH 63, 506, BStBl III 1956, 389).
  • BFH, 22.04.1966 - VI 264/65
    Auszug aus BFH, 19.12.1967 - II 17/64
    Schon deshalb ist es ferner unerheblich, ob es sich bei derartigen Äußerungen um unverbindliche Erklärungen auch sachlich unzuständiger Dienstkräfte oder um Auskünfte handelte, die -- wenn von sachlich zuständigen Dienstkräften abgegeben -- überhaupt ihrer Art nach als verbindliche Auskünfte betrachtet werden könnten, und ob der Kläger hierdurch zu irgendwelchen nachteiligen Vermögensdispositionen veranlaßt worden war (vgl. zum Vorstehenden aus der neueren Rechtsprechung die Urteile des BFH V 91/63 U vom 16. September 1965, BFH 83, 441, BStBl III 1965, 657; VI 264/65 vom 22. April 1966, BFH 86, 148, BStBl III 1966, 395 und II 176/63 vom 9. Mai 1967, BFH 89, 20, BStBl III 1967, 522).
  • BFH, 16.09.1965 - V 91/63 U

    Voraussetzung der Bindung des Finanzamts nach dem Grundsatz über Treu und Glauben

    Auszug aus BFH, 19.12.1967 - II 17/64
    Schon deshalb ist es ferner unerheblich, ob es sich bei derartigen Äußerungen um unverbindliche Erklärungen auch sachlich unzuständiger Dienstkräfte oder um Auskünfte handelte, die -- wenn von sachlich zuständigen Dienstkräften abgegeben -- überhaupt ihrer Art nach als verbindliche Auskünfte betrachtet werden könnten, und ob der Kläger hierdurch zu irgendwelchen nachteiligen Vermögensdispositionen veranlaßt worden war (vgl. zum Vorstehenden aus der neueren Rechtsprechung die Urteile des BFH V 91/63 U vom 16. September 1965, BFH 83, 441, BStBl III 1965, 657; VI 264/65 vom 22. April 1966, BFH 86, 148, BStBl III 1966, 395 und II 176/63 vom 9. Mai 1967, BFH 89, 20, BStBl III 1967, 522).
  • BFH, 26.01.1966 - II 135/63

    Verwendung eines für einen Zweckverband zugelassenen Tiefladeanhängers zur

    Auszug aus BFH, 19.12.1967 - II 17/64
    Ein Fall unbefristeter Steuerfestsetzung im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KraftStDV, bei dem der für den jeweils gewählten Besteuerungszeitraum maßgebende Steuerbetrag als Streitwert in Betracht käme (vgl. Urteil des Senats II 135/63 vom 26. Januar 1966, BFH 85, 508, BStBl III 1966, 435), liegt nicht vor.
  • BFH, 11.07.1989 - VII R 4/87

    Einheimisches Fahrzeugs - Veräußerung eines Fahrzeugs - Anzeige über Veräußerung

    Diese Auslegung stehe nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), insbesondere zu dem Urteil vom 19. Dezember 1967 II 17/64 (BFHE 91, 378, BStBl II 1968, 359).

    Die Vorschrift verknüpft den Beginn der Steuerpflicht des Erwerbers eines einheimischen Fahrzeugs (§ 2 Abs. 3 KraftStG 1979) mit der Beendigung der Steuerpflicht des Veräußerers; dessen Steuerpflicht endet mit dem Eingang der verkehrsrechtlich vorgeschriebenen Veräußerungsanzeige (§ 27 Abs. 3 StVZO), zu der auch die Bestätigung des Erwerbers über den Empfang der Fahrzeugpapiere gehört (BFH, Urteil vom 7. November 1956 II 165/56 U, BFHE 63, 506, BStBl III 1956, 389 und Urteil in BFHE 91, 378, BStBl II 1968, 359; FG München, Urteil vom 25. Februar 1958 IV 21/58, Entscheidungen der Finanzgerichte 1958, 243, alle zu § 8 KraftStG a.F.), spätestens mit der Aushändigung des neuen Fahrzeugscheins an den Erwerber.

    Dem Urteil in BFHE 91, 378, 380, BStBl II 1968, 359 kann nur entnommen werden, daß (allein) der "Eigentumswechsel am Fahrzeug" die (Fortdauer-)Dauer der Steuerpflicht unberührt läßt, daß vielmehr erst ("nur") die Anzeige nach § 27 Abs. 3 StVZO zur Beendigung der Steuerpflicht des Verkäufers (und zur Entstehung der Steuerpflicht des Erwerbers) führt.

  • FG Niedersachsen, 22.02.2007 - 14 K 315/06

    Zeitpunkt der Beendigung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht im Fall der Veräußerung

    Erfüllt der Erwerber daher entgegen einer vertraglichen Vereinbarung seine Verpflichtung zur Ummeldung des Fahrzeugs nicht (oder nicht rechtzeitig), muss sich der Veräußerer ein Versäumnis der Erwerbers als eigenes Verschulden anrechnen lassen und ggf. vermeintliche Ausgleichsansprüche selbst gegen den Erwerber geltend machen (BFH-Urteil vom 19.12.1967 II 17/64, BStBl II 1968, 359).
  • BFH, 10.07.2002 - VII B 80/02

    Kfz-Steuer; fehlende Veräußerungsanzeige - Ende der Steuerpflicht?

    Der BFH hat ferner schon in seinem Urteil vom 19. Dezember 1967 II 17/64 (BFHE 91, 378, BStBl II 1968, 359) entschieden, dass die Steuerpflicht des früheren Eigentümers eines Kfz nur durch eine den verkehrsrechtlichen Anforderungen genügende Veräußerungsanzeige, nicht aber dadurch endet, dass die Behörden auf andere Weise von dem Eigentumswechsel erfahren.
  • BFH, 16.01.1974 - II R 41/68

    Streitgegenstandswert - Regelmäßiger Entrichtungszeitraum - Beförderung von

    Soweit der erkennende Senat in früheren Entscheidungen die Ansicht geäußert hat, daß in solchen Fällen der für den jeweils gewählten Entrichtungszeitraum maßgebende Steuerbetrag in Betracht komme (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 19. Dezember 1967 II 17/64, BFHE 91, 378, BStBl II 1968, 359), hält er hieran nicht fest, weil die Wahl eines kürzeren Entrichtungszeitraums -- Halbjahr, Vierteljahr oder Monat (§ 13 Abs. 2 KraftStG) -- im allgemeinen unabhängig von der Dauer der Steuerpflicht getroffen wird.
  • BFH, 14.06.1972 - II R 17/71

    Bürovorsteherin - Notarielle Vollmacht - Finanzieller Ausschluß des Eigentümers -

    Da eine den Beklagten bindende Erklärung, er werde bei bloßer Vorlage eines Aufhebungsvertrages von der Grunderwerbsteuerfestsetzung absehen, nicht vorlag, kann es nicht mehr darauf ankommen, ob dem Beklagten am 11. März 1968 der Sachverhalt bereits lückenlos bekannt war (BFH 97, 488, 492) und ob der Beklagte bis dahin seinen eigenen gesetzlichen allgemeinen und ggf. besonderen Mitwirkungspflichten (vgl. §§ 166 ff. AO, §§ 2--4 GrEStDV) in dem gebotenen Umfange nachgekommen war (vgl. BFH-Urteil II 17/64 vom 19. Dezember 1967, BFH 91, 378, 381, BStBl II 1968, 359).
  • FG München, 17.03.2003 - 4 K 3980/02

    Ende der Steuerpflicht bei der KraftSt bei Veräußerung des Fahrzeugs

    Es muss dem Veräußerer überlassen bleiben, seine Ausgleichsansprüche wegen der nicht erfolgten Ummeldung selbst gegen den Erwerber geltend zu machen (BFH-Urteil vom 19.12.1967 II 17/64, BStBl II 1968, 359).
  • FG München, 12.03.2003 - 4 K 4462/02

    Ende der KraftStpflicht

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die vertragliche Vereinbarung, dass der Käufer die Ummeldung vornehme, den Veräußerer nicht von seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Abmeldung entbindet (s. BFH-Urteil vom 19. Dezember 1967 II 17/67, BStBl II 1968, 359).
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