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FG Bremen, 13.03.1991 - II 210/90 Ko |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- FG Hessen, 22.04.2008 - 12 Ko 3799/06
Ansatz einer Terminsgebühr - Kosten des Vorverfahrens - Befugnisse des …
Der Kostenbeamte hat demgegenüber lediglich nachzuprüfen, ob eine Zuziehung vorliegt und ob der Bevollmächtigte im Vorverfahren (im Rahmen einer erstattungspflichtigen Tätigkeit) tatsächlich aufgetreten ist (BFH- Beschluss vom 17.9.1974 VII B 112/73, BStBl II 1975, 196; FG Bremen, Beschlüsse vom 13.3.1991 II 210/90 Ko, EFG 1991, 753, und vom 6.2.1992 II 235/91 Ko, EFG 1992, 417). - FG Bremen, 19.06.2000 - 297056K 2
Antrag eines Syndikusanwalts auf gerichtliche Notwendigerklärung der Hinzuziehung …
Hieraus folgt, daß auch eine vom Gericht getroffene Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren den Urkundsbeamten im Kostenfestsetzungsverfahren nicht von der Prüfung der Frage enthebt, ob der Bevollmächtigte erstattungsfähige Kosten geltend macht (so ausdrücklich Senat, Beschluß vom 13. März 1991 II 210/90 Ko, EFG 1991, 753). - FG Bremen, 07.01.1997 - 296108Ko 2
Rechtmäßigkeit der Erinnerung seitens einer OHG gegen einen Bescheid des …
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