Rechtsprechung
OVG Hamburg, 06.04.1995 - Bf II 29/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Hamburg, 11.11.2009 - 2 Bf 201/06
Frist zur Einlegung einer Anschlussberufung; bauaufsichtliches Einschreiten gegen …
Das Berufungsgericht teilt diese Rechtsauffassung (OVG Hamburg, Urt. v. 6.4.1995, Bf II 29/93, n.v.;… vgl. ferner Großmann/Niere, a.a.O., § 76 Rn. 44).Hieraus ergibt sich, dass nur dann, wenn von vornherein erkennbar ist, dass ein für sich allein ohne weiteres lebensfähiger, dem materiellen Baurecht entsprechender Restbaukörper stehen bleiben kann, die Bauaufsichtsbehörde nach dem in § 76 Abs. 1 Satz 1 HBauO normierten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehalten ist, die Beseitigungsanordnung auf den materiell baurechtswidrigen Teil des Gebäudes zu beschränken (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 6.4.1995, Bf II 29/93;… OVG Münster, Urt. v. 4.9.1970, OVGE 26, 59, 62 ff.).
- OVG Hamburg, 16.06.2004 - 2 Bf 182/02
Feuer- und rauchbeständige Türen erforderlich?
Die Notwendigkeit einer Duldungsanordnung berührt die Rechtmäßigkeit eines Bescheides nicht, sondern dessen Vollziehung und kann auch nachträglich erlassen werden (Urt. d. Senats v. 6. April 1995 - OVG Bf II 29/93 - m.w.N.).