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   FG Hamburg, 13.10.2000 - II 457/99   

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FG Hamburg, 13.10.2000 - II 457/99 (https://dejure.org/2000,7200)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13.10.2000 - II 457/99 (https://dejure.org/2000,7200)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2000 - II 457/99 (https://dejure.org/2000,7200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3
    Zur Angemessenheit von Gesellschafter-Geschäftsführervergütungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Angemessenheit von Gesellschafter-Geschäftsführervergütungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Angemessenheit von Gesellschafter-Geschäftsführervergütungen; Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne von § 8 Abs. 3 S. 2 Körperschaftssteuergesetz (KStG) ; Voraussetzungen der Veranlassung einer Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis ; ...

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 160
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 08.07.1998 - I R 134/97

    Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge bei Freiberufler-GmbH

    Auszug aus FG Hamburg, 13.10.2000 - II 457/99
    Eine Vermögensminderung ist regelmäßig dann durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 8. Juli 1998 - I R 134/94 -, BFH/NV 1999, 370 ).

    Bei der danach vorzunehmenden Abwägung sind weiter zwei selbständige Angemessenheitsgrenzen zu beachten, die sich zum einen aus den Gewinnaussichten des Unternehmens und zum anderen aus einem betriebsexternen Gehaltsvergleich ergeben (vgl. BFH-Urteil vom 8.Juli 1998 - I R 134/97 -, BFH/NV 1999, 370 ).

    Auch eine personengebundene Kapitalgesellschaft ist ein Erwerbsunternehmen, dessen Aufgabe es ist Gewinne zu erzielen und nach Möglichkeit zu steigern (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1991 - I R 152/90 -, BFHE 167, 42 , BStBl II 1992, 690 und vom 8. Juli 1998 - I R 134/97 -, BFH/NV 1999, 370 -372).

  • BFH, 11.12.1991 - I R 152/90

    Zur Frage der Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes von

    Auszug aus FG Hamburg, 13.10.2000 - II 457/99
    Werden von dem Geschäftsführer Aufgaben miterledigt, die bei anderen Unternehmen untergeordnete Angestellte erledigen, wirkt sich auch dies nachteilig auf die Gehaltshöhe aus (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1991 - I R 152/90 -, BFHE 167, 42 , BStBl II 1992, 690 ).

    Auch eine personengebundene Kapitalgesellschaft ist ein Erwerbsunternehmen, dessen Aufgabe es ist Gewinne zu erzielen und nach Möglichkeit zu steigern (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1991 - I R 152/90 -, BFHE 167, 42 , BStBl II 1992, 690 und vom 8. Juli 1998 - I R 134/97 -, BFH/NV 1999, 370 -372).

  • BFH, 08.04.1997 - I R 66/96

    Überstundenvergütungen als vGA

    Auszug aus FG Hamburg, 13.10.2000 - II 457/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, verträgt sich die Überstundenvergütung eines GmbH-Geschäftsführers nicht mit dem Aufgabenbild eines Geschäftsführers und seiner Organstellung (vgl. BFH-Urteile vom 19.3.1997 - I R 75/96 -, BStBl II 1997, 577 und vom 8.4.1997 - I R 66/96 -, BFH/NV 1997, 804).

    Sie muss seinen Angaben Glauben schenken, womit wiederum ein erhebliches Risiko verbunden wäre (vgl. BFH/NV 1997, 804).

  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

    Auszug aus FG Hamburg, 13.10.2000 - II 457/99
    Gegen eine Heranziehung von Gehaltstrukturuntersuchungen als Orientierungsrahmen für eine Schätzung bestehen grundsätzlich keine Bedenken (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juli 1999 - I B 91/98 -, StuB 1999, 1107 und vom 5. Oktober 1994 - I R 50/94 -, BFHE 176, 523 , BStBl II 1995, 549; BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1993 - I B 158/93 - BFH/NV 1994, 740).
  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als

    Auszug aus FG Hamburg, 13.10.2000 - II 457/99
    Ist der Gesellschafter ein beherrschender, dann kann eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 1994 - I R 78/92 -, BFHE 173, 412 , BStBl II 1994, 479).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus FG Hamburg, 13.10.2000 - II 457/99
    Anhaltspunkte dafür liefern inner- und außerbetriebliche Merkmale, wie Art und Umfang der Tätigkeit, die künftigen Ertragsaussichten des Unternehmens, das Verhältnis des Geschäftsführergehaltes zum Gesamtgewinn und zur verbleibenden Kapitalverzinsung sowie Art und Höhe der Vergütungen, die gleichartige Betriebe ihren Geschäftsführern für entsprechende Leistungen gewähren (vgl. BFH-Urteil vom 28.06.1989 - I R 89/85 -, BFHE 157, 408 , BStBl II 1989, 854).
  • BFH, 19.03.1997 - I R 75/96

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an

    Auszug aus FG Hamburg, 13.10.2000 - II 457/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, verträgt sich die Überstundenvergütung eines GmbH-Geschäftsführers nicht mit dem Aufgabenbild eines Geschäftsführers und seiner Organstellung (vgl. BFH-Urteile vom 19.3.1997 - I R 75/96 -, BStBl II 1997, 577 und vom 8.4.1997 - I R 66/96 -, BFH/NV 1997, 804).
  • BFH, 11.12.1991 - I R 49/90

    Zur Frage des Inhalts und des Zeitpunktes einer klaren und eindeutigen

    Auszug aus FG Hamburg, 13.10.2000 - II 457/99
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG versteht man bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und die in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1991 - I R 49/90 -, BFHE 166, 544, BStBl II 1992, 434).
  • BFH, 15.07.1998 - I B 134/97

    Anschlussbeschwerde; KSt-Pflicht ausländischer KapG

    Auszug aus FG Hamburg, 13.10.2000 - II 457/99
    Ausschlaggebend sind in diesem Zusammenhang in erster Linie die erzielten Gewinne nicht hingegen bei einer GmbH die lediglich über das gesetzliche Mindeststammkapital verfügt, dessen Verzinsung (BFH in BFH/NV 1999, 372 ).
  • BFH, 14.07.1999 - I B 91/98

    Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt, Angemessenheit

    Auszug aus FG Hamburg, 13.10.2000 - II 457/99
    Gegen eine Heranziehung von Gehaltstrukturuntersuchungen als Orientierungsrahmen für eine Schätzung bestehen grundsätzlich keine Bedenken (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juli 1999 - I B 91/98 -, StuB 1999, 1107 und vom 5. Oktober 1994 - I R 50/94 -, BFHE 176, 523 , BStBl II 1995, 549; BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1993 - I B 158/93 - BFH/NV 1994, 740).
  • BFH, 01.12.1993 - I B 158/93

    Angemessenheit von Bezügen eines Gesellschafter Geschäftsführers

  • BFH, 11.09.1968 - I 89/63

    Berücksichtigung verdeckter Gewinnausschüttungen beim Einkommen von

  • BFH, 13.11.1996 - I R 134/94

    Hinzurechnung von Pachtzinsen bei Praxispachtvertrag

  • BFH, 06.10.1993 - I B 66/93

    Körperschaftsteuer; Verdeckte Gewinnausschüttung; Mindesttantieme (§ 8 KStG )

  • BFH, 09.07.2003 - I R 100/02

    Honorarzahlungen als vGA

    Das FG hat sich in seiner Entscheidung dem FG Hamburg angeschlossen (Urteil vom 13. Oktober 2000 II 457/99, EFG 2001, 160; vgl. auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 21. September 1999 6 K 166/97, EFG 2000, 647) und ist davon ausgegangen, auch bei einer personenbezogenen Kapitalgesellschaft dürfe der erwirtschaftete Ertrag nicht in voller Höhe als Vergütung für eine Geschäftsführer- oder Subunternehmertätigkeit des Gesellschafters ausgekehrt werden.
  • BFH, 25.11.2002 - I B 2/02

    NZB: fehlerhaftes FG-Urteil

    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache will sie vielmehr daraus ableiten, dass mehrere FG bei der Beurteilung der Angemessenheit von Geschäftsführervergütungen auf deren Verhältnis zum Ertrag der Gesellschaft abgestellt hätten (Niedersächsisches FG, Urteil vom 21. September 1999 6 K 166/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 647; FG Hamburg, Urteil vom 13. Oktober 2000 II 457/99, EFG 2001, 160) und dass bei Anlegung dieses Maßstabs im Streitfall die Angemessenheit bejaht werden könne.
  • FG Münster, 14.10.2002 - 9 K 3730/99

    Verdeckte Gewinnausschüttungen an Alleingesellschafter

    In der Regel muss der Kapitalgesellschaft zumindest etwa ein Viertel ihres Geschäftserfolges verbleiben (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 13.10.2000 II 457/99, EFG 2001, 160 ).
  • FG München, 05.06.2008 - 7 K 2486/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheitsprüfung von Geschäftsführergehältern

    In diesem Fall erscheint es gerechtfertigt, den Geschäftsführern ein angemessenes Gehalt in einer Höhe zuzubilligen, dass der Gesellschaft noch mindestens 1/4 des Geschäftserfolges verbleibt (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 13. Oktober 2000 - II 457/99, EFG 2001, 160).
  • FG Hessen, 27.06.2001 - 4 K 752/01

    Wertzuwachs; Unternehmenswert; Stille Reserve; Geschäftsführergehalt;

    Schon gar nicht würden sie in einer solchen Verlustsituation einer Steigerung des Grundgehaltes zustimmen (Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 13.10.2000 I II 457/99, EFG 2001, 160 ).
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