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   OVG Hamburg, 11.12.1997 - Bf II 50/95   

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https://dejure.org/1997,40164
OVG Hamburg, 11.12.1997 - Bf II 50/95 (https://dejure.org/1997,40164)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11.12.1997 - Bf II 50/95 (https://dejure.org/1997,40164)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - Bf II 50/95 (https://dejure.org/1997,40164)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Hamburg, 13.08.2019 - 2 Bf 438/18

    Errichtung eines Wohngebäudes mit einer Tiefgarage; Lüftungsanlage;

    Die Vorschrift ist daher nach der ständigen Rechtsprechung des Berufungsgerichts nachbarschützend (siehe OVG Hamburg, Urt. v. 11.12.1997, Bf II 50/95, juris Rn. 31; Beschl. v. 28.1.1999, 2 Bs 447/98, juris 6; v. 12.11.1999, 2 Bs 380/99, juris Rn. 2; v. 17.7.2000, 2 Bf 21/97, juris Rn. 3; v. 27.7.2015, NVwZ-RR 2016, 130, juris Rn. 14; ebenso Niere in: Alexejew, Hamburgisches Bauordnungsrecht, Stand 1/2018, § 71 Rn. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.2010 - 1 MB 16/10

    Rücksichtnahmegebot bei Anbau

    Ein schutzwürdiges Vertrauen auf einen unveränderten Fortbestand der bisherigen (Besonnungs-)Situation besteht nicht, weil jeder Grundstückseigentümer damit rechnen muss, dass Nachbargrundstücke innerhalb des vorgegebenen Rahmens baulich ausgenutzt werden und es infolge der Bebauung zu einer zusätzlichen Verschattung von Teilen des eigenen Grundstücks bzw. von Wohnräumen kommt (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 11.12.1997, Bs II 50/95, Juris [Ls. 7] sowie Beschl. v. 26.04.2000, 2 Bs 116/00, Juris).
  • OVG Hamburg, 08.01.2007 - 2 Bs 332/06

    Plankonforme Bebauung eines Nachbargrundstücks; Rücksichtnahmegebot

    Der Nachbar kann eine Genehmigung deshalb nicht durch einen Hinweis auf seines Erachtens besser geeignete und rechtlich mögliche Alternativstandorte des Bauwerks zu Fall bringen (BVerwG, Beschl. v. 26.6.1997, NVwZ-RR 1998 S. 357; OVG Hamburg, Urt. v. 11.12.1997, Bf II 50/95, juris).
  • FG Niedersachsen, 06.02.2003 - 5 K 459/98

    Nutzungsüberlassung von Flugzeugen durch Flugsportverein als umsatzsteuerfreie

    Der Kläger ist der Ansicht, der Streitfall sei mit dem vom FG Nürnberg am 25.07.1995 entschiedenen Fall (Az. II 50/95; Nichtzulassungsbeschwerde V B 10/96 blieb ohne Erfolg, BFH/NV 1997, 198) vergleichbar.
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