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   BFH, 19.01.1966 - II 58/63   

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https://dejure.org/1966,2346
BFH, 19.01.1966 - II 58/63 (https://dejure.org/1966,2346)
BFH, Entscheidung vom 19.01.1966 - II 58/63 (https://dejure.org/1966,2346)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 1966 - II 58/63 (https://dejure.org/1966,2346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 85, 42
  • BStBl III 1966, 227
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.12.1953 - II 190/52 U

    Geltendmachung der Kraftfahrzeugsteuer im Konkursverfahren - Zeitpunkt des

    Auszug aus BFH, 19.01.1966 - II 58/63
    Somit entsteht die Kraftfahrzeugsteuerschuld, wie der Senat bereits in anderem Zusammenhang entschieden hat (vgl. das Urteil II 190/52 U vom 18. Dezember 1953, BStBl 1954 III S. 49, Slg. Bd. 58 S. 358), bei zugelassenen Fahrzeugen während der Dauer der Steuerpflicht stets neu vor Beginn des jeweils vom Steuerpflichtigen gewählten Steuerentrichtungszeitraums, bei Monatszahlern z. B. auch stets nur für den gewünschten Monatszeitraum (vgl. insoweit, wenn auch bereits für die Zeit seit Einführung des Steuerbescheids -- § 12 Abs. 4 der Durchführungsverordnung zum Kraftfahrzeugsteuergesetz 1961 -- statt der früheren Steuerkarte -- § 14 KraftStG 1955 --, auch Egly, Kommentar zum Kraftfahrzeugsteuergesetz, 2. Auflage, Abschnitt 60c, S. 269 ff., 271).
  • BFH, 03.12.2020 - IV R 39/19

    Steuerbegünstigte Verwendung eines Kraftomnibusses i.S. des § 3 Nr. 6 KraftStG -

    Im Übrigen hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits zu § 11 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG 1961 (BGBl I 1961, 2), der noch eine Steuerermäßigung für überwiegend im Linienverkehr verwendete Kraftomnibusse vorsah, entschieden, dass für die Frage, ob eine solche Verwendung gegeben ist, auf die Verhältnisse in dem vom Steuerpflichtigen gewählten Entrichtungszeitraum abzustellen ist (BFH-Urteil vom 19.01.1966 - II 58/63, BFHE 85, 42, BStBl III 1966, 227).
  • BFH, 18.02.1976 - II R 105/74

    Einsatz von Kraftomnibussen - Abstellen auf einzelnen Bus - Überwiegende

    Es ging unter Hinweis auf die Vorschrift des § 13 Abs. 4 Satz 2 der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung vom 14. Juni 1961 (BGBl 1, 764, BStBl I, 404) -- KraftStDV 1961 -- und auf das Urteil des BFH vom 19. Januar 1966 II 58/63 (BFHE 85, 42, BStBl III 1966, 227) davon aus, daß ein Kraftomnibus dann "überwiegend im Linienverkehr verwendet" werde, wenn er in dem Zeitraum, für den die Steuer jeweils entrichtet ist, mehr als 50 v. H. der insgesamt gefahrenen Strecke im Linienverkehr zurückgelegt hat.
  • BFH, 26.04.1972 - II R 20/68

    Kraftfahrzeugsteuerpflicht - Vorzeitige Beendigung - Entrichtungszeitraum -

    Die davon zu unterscheidende einzelne Steuerschuld entsteht stets neu zu Beginn des jeweils vom Steuerpflichtigen gewählten Steuerentrichtungszeitraums, z. B. des Halbjahrs (§ 13 KraftStG, § 3 Abs. 1 StAnpG, BFH-Urteil II 58/63 vom 19. Januar 1966, BFH 85, 42, BStBl III 1966, 227).
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