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   BFH, 24.07.1963 - II 98/61 U   

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https://dejure.org/1963,2424
BFH, 24.07.1963 - II 98/61 U (https://dejure.org/1963,2424)
BFH, Entscheidung vom 24.07.1963 - II 98/61 U (https://dejure.org/1963,2424)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 1963 - II 98/61 U (https://dejure.org/1963,2424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Freistellung des Errichters eines Gebäudes von der Grunderwerbssteuer ohne Benachrichtigung des Veräußerers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 77, 386
  • BStBl III 1963, 461
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.05.1962 - II 67/61 U

    Inanspruchnahme des Veräußerers eines Grundstücks als Gesamtschuldner

    Auszug aus BFH, 24.07.1963 - II 98/61 U
    An diesem Grundsatz hat der Senat im Urteil II 67/61 U vom 16. Mai 1962 (BStBl 1962 III S. 315, Slg. Bd. 75 S. 128) festgehalten.

    Der Senat hat es in den oben erwähnten Urteilen II 33/58 U vom 21. Dezember 1961 und II 67/61 U vom 16. Mai 1962 beanstandet, daß das Finanzamt bei fälligen Steuerforderungen Sicherheiten aus der Hand gab oder Stundungen verfügte, ohne den Verkäufer als zweiten Steuerschuldner rechtzeitig zu unterrichten.

  • BFH, 21.12.1961 - II 33/58 U

    Ermessensfehlgebrauch bei steuerlicher Inanspruchnahme der veräußernden

    Auszug aus BFH, 24.07.1963 - II 98/61 U
    Dagegen hat der erkennende Senat in dem Urteil II 33/58 U vom 21. Dezember 1961 (BStBl 1962 III S. 160, Slg. Bd. 74 S. 425), das das Finanzgericht bei seiner Entscheidung noch nicht kennen konnte, unter Bezugnahme auf § 7 des Steueranpassungsgesetzes ausgesprochen, daß die Frage der Inanspruchnahme des Zweitbeteiligten in solchen Fällen eine Ermessensentscheidung sei.

    Der Senat hat es in den oben erwähnten Urteilen II 33/58 U vom 21. Dezember 1961 und II 67/61 U vom 16. Mai 1962 beanstandet, daß das Finanzamt bei fälligen Steuerforderungen Sicherheiten aus der Hand gab oder Stundungen verfügte, ohne den Verkäufer als zweiten Steuerschuldner rechtzeitig zu unterrichten.

  • BFH, 12.05.1976 - II R 187/72

    Freistellung von der Grunderwerbsteuer - Sozialer Wohnungsbau -

    Hat das Finanzamt einen Erwerber, der sich verpflichtet hatte, auf dem Grundstück ein Gebäude zu errichten, das den Grundsätzen des sozialen Wohnungsbaus entspricht, vorläufig von der Grunderwerbsteuer freigestellt, hindert dies nach rheinland-pfälzischem Recht nicht, im Nachversteuerungsfall die Grunderwerbsteuer gegen den Veräußerer festzusetzen, wenn der Erwerber in Konkurs gefallen ist und der Veräußerer bereits auf Grund des Vertragsinhalts die Absicht des Erwerbers kannte, das Grundstück mit steuerbegünstigten Wohnungen zu bebauen und deshalb Grunderwerbsteuerbefreiung zu beantragen (Abweichung von BFHE 77, 386).

    Zwar hat der BFH in dem Urteil vom 24. Juli 1963 II 98/61 (BFHE 77, 386 [388], BStBl III 1963, 461) erkannt, das FA verstoße in der Regel gegen die für die Ausübung des Ermessens maßgebenden Grundsätze, wenn es den Veräußerer nach mehreren Jahren überraschend in Anspruch nehme, nachdem es den Erwerber (der sich verpflichtet hatte, auf dem Grundstück ein steuerbegünstigtes Gebäude zu errichten) vorläufig von der Grunderwerbsteuer freigestellt hatte.

  • FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 3145/06

    Inanspruchnahme eines Schenkers als Gesamtschuldner gem. § 20 Abs. 1

    Das BFH-Urteil (vom 24.07.1963 II R 98/61 U, BStBl III 1963, 461) sei zur Grunderwerbsteuer ergangen; die Veräußerin eines Grundstücks habe zu keinem Zeitpunkt ahnen können, dass sich die Erwerberin als Schuldnerin der Grunderwerbsteuer anschließend gegenüber dem Finanzamt zur Errichtung von begünstigten Wohnraum verpflichtet hatte und damit insoweit vorläufig von der Grunderwerbsteuer befreit worden war.

    Anders als in der Entscheidung des BFH zur Grunderwerbsteuer (Urteil vom 24.07.1963 II 98/61 U, BStBl III 1963, 461) handelt es sich daher nicht um eine überraschende Inanspruchnahme.

  • BFH, 11.05.1966 - II 171/63
    Wesentlicher gemeinsamer Gesichtspunkt für die Bejahung der Verletzung des pflichtgemäßen Ermessens in solchen Fällen ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Urteile II 33/58 U vom 21. Dezember 1961, a. a. O.; II 67/61 U vom 16. Mai 1962, BStBl 1962 III S. 315, Slg. Bd. 75 S. 128; II 98/61 U vom 24. Juli 1963, BStBl 1963 III S. 461, Slg. Bd. 77 S. 386), daß das FA es unterlassen hatte, den Veräußerer auf die Möglichkeit einer künftig eintretenden Steuerpflicht oder einer späteren Nacherhebung aufmerksam zu machen, und daß der Veräußerer nach vielen (vier bzw. fünf) Jahren seit dem Erwerbsvorgang durch eine erstmalige Unterrichtung über den Steueranspruch überrascht wurde zu einem Zeitpunkt, als er sich finanziell auf eine drohende Inanspruchnahme, sei es auch durch erfolgversprechende Geltendmachung des Rückgriffsrechts gegen den Erwerber (§ 426 BGB), nicht mehr einrichten konnte.
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