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   BFH, 26.08.2004 - II B 104/03   

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https://dejure.org/2004,12684
BFH, 26.08.2004 - II B 104/03 (https://dejure.org/2004,12684)
BFH, Entscheidung vom 26.08.2004 - II B 104/03 (https://dejure.org/2004,12684)
BFH, Entscheidung vom 26. August 2004 - II B 104/03 (https://dejure.org/2004,12684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung eines Grundstücks mit aufstehender Kindertagesstätte an einen Träger der freien Wohlfahrtspflege - Unentgeltliche Grundstücksübertragung als grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang - Zweckbindung einer Grundstücksübertragung als Gegenleistung im Sinne des ...

  • Judicialis

    GrEStG § 3 Nr. 2 Satz 2; ; ErbStG § 10 Abs. 9; ; BHO § 63 Abs. 3; ; BHO § 63 Abs. 5; ; SGB VIII § 69 Abs. 1; ; SGB VIII § 69 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Sog. freigebige Zuwendung der öffentlichen Hand

  • datenbank.nwb.de

    Freigebige Zuwendung durch die öffentliche Hand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 29.03.2006 - II R 68/04

    Unentgeltliche Bestellung eines Erbbaurechts an einem Altenheim-Grundstück durch

    a) Anders als etwa bei Krankenhäusern (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. Februar 2006 II R 15/04, zur Veröffentlichung bestimmt) oder Kindertagesstätten (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 26. August 2004 II B 104/03, BFH/NV 2005, 57) gibt es keine ausdrückliche (landes-)gesetzliche Aufgabenzuweisung für die Versorgung der Bevölkerung mit Alten- und Pflegeheimen.
  • FG Münster, 07.06.2017 - 8 K 2338/14

    Ist die Übertragung eines Grundstücks auf eine Stiftung steuerbefreit?

    Diese Auffassung hat der BFH zunächst bezüglich der Schenkungsteuer vertreten (vgl. BFH-Beschluss vom 26.8.2004 II B 104/03, BFH/NV 2005, 57; BFH-Urteil vom 1.12.2004 II R 46/02, BStBl II 2005, 311), diese Betrachtungsweise dann aber auch für die Grunderwerbsteuer übernommen und weiter entwickelt (vgl. BFH-Urteil vom 29.3.2006 II R 15/04, BStBl II 2006, 557; BFH-Urteil vom 29.3.2006 II R 68/04, BStBl II 2006, 632).
  • FG Hessen, 10.07.2023 - 5 K 228/22

    GrEStG

    Auch im Beschluss vom 26. August 2004 (II B 104/03, BFH/NV 2005, 57) habe der BFH erklärt, dass die Grundsätze des Haushaltsrechts nicht von vornherein eine freigebige Zuwendung ausschlössen, da haushaltsrechtliche Regelungen als rein staatsinterne Ordnungsvorschriften keinen Einfluss auf zivilrechtliche und daran anknüpfende steuerrechtliche Würdigungen hätten.

    Diese Auffassung hat der BFH zunächst bezüglich der Schenkungsteuer vertreten (vgl. BFH-Beschluss vom 26. August 2004 II B 104/03, BFH/NV 2005, 57; BFH-Urteil vom 1. Dezember 2004 II R 46/02, BStBl II 2005, 311), diese Betrachtungsweise dann aber auch für die Grunderwerbsteuer übernommen und weiterentwickelt (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 2006 II R 15/04, BStBl II 2006, 557; BFH-Urteil vom.

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