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   BFH, 14.02.1990 - II B 108/89   

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https://dejure.org/1990,6338
BFH, 14.02.1990 - II B 108/89 (https://dejure.org/1990,6338)
BFH, Entscheidung vom 14.02.1990 - II B 108/89 (https://dejure.org/1990,6338)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 1990 - II B 108/89 (https://dejure.org/1990,6338)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 14.02.1990 - II B 108/89
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605, m. w. N.).
  • BFH, 02.08.1999 - VII B 20/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muß in der Beschwerdebegründung schlüssig und --soweit möglich unter Darlegung der zu der für rechtsgrundsätzlich gehaltenen Frage in der Rechtsprechung und der Fachliteratur geäußerten Rechtsauffassungen-- substantiiert dargelegt werden (BFH-Beschluß vom 14. Februar 1990 II B 108/89, BFH/NV 1991, 46).
  • BFH, 01.12.1995 - III B 55/95

    Begünstigung von Prototypen als Hilfsmittel zur Forschung oder Entwicklung durch

    Im Streitfall fehlt es bereits an der Formulierung einer vom BFH zu beantwortenden klärungsbedürftigen Rechtsfrage (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Februar 1990 II B 108/89, BFH/NV 1991, 46).
  • BFH, 28.07.1993 - V R 25/93

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Selbst wenn er die Rechtsfrage, um die es ihm geht, hinreichend konkretisiert haben sollte (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 14. Februar 1990 II B 108/89, BFH/NV 1991, 46), fehlt doch die Darlegung, daß diese klärungsbedürftig ist.
  • BFH, 09.11.1994 - IX B 96/94

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Kläger haben insoweit keine Rechtsfrage herausgestellt, von deren Beantwortung die Entscheidung der Rechtssache abhängt (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Februar 1990 II B 108/89, BFH/NV 1991, 46).
  • BFH, 28.08.1991 - V B 118/91

    Anforderungen an die Aufwerfung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage im Sinne

    Dazu bedarf es der Hervorhebung einer ungeklärten Rechtsfrage, an deren Beantwortung aus rechtssystematischen Gründen und aus Gründen einer einheitlichen Rechtsanwendung ein allgemeines Interesse besteht (ständige Rechtsprechung des BFH, zuletzt z. B. Beschlüsse vom 27. Februar 1991 II B 27/90, BFHE 163, 495, BStBl II 1991, 465; vom 14. Februar 1990 II B 108/89, BFH/NV 1991, 46).
  • BFH, 06.02.1991 - V B 8/89

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Falle der Möglichkeit der Beantwortung

    Die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin genügt zwar den formellen Anforderungen an die Begründung, die sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bei der Geltendmachung grundsätzlicher Bedeutung aus § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO ergeben (vgl. aus jüngster Zeit BFH-Beschluß vom 14. Februar 1990 II B 108/89, BFH/NV 1991, 46).
  • BFH, 27.08.1992 - V B 28/92

    Ausführung einer Leistung gegen Entgelt - Preisvereinbarung für die Werbeleistung

    Damit genügt ihre Beschwerde nicht den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. zu den Anforderungen Bundesfinanzhof - BFH - in ständiger Rechtsprechung z.B. Beschluß vom 14. Februar 1990 II B 108/89, BFH/NV 1991, 46, m.w.N.).
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