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   BFH, 11.05.2006 - II B 120/05   

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https://dejure.org/2006,18554
BFH, 11.05.2006 - II B 120/05 (https://dejure.org/2006,18554)
BFH, Entscheidung vom 11.05.2006 - II B 120/05 (https://dejure.org/2006,18554)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - II B 120/05 (https://dejure.org/2006,18554)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GrEStG § 4; ; GrEStG § 4 Nr. 5; ; GrEStG § 4 Nr. 8; ; GrEStG § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; GrEStG § 4 Nr. 5
    Keine Anwendbarkeit des § 4 Nr. 5 GrEStG auf Grundstückserwerb durch Wohnungsgesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage, ob § 4 Nr. 5 GrEStG auf den Grundstückserwerb durch eine Wohnungsgesellschaft mit Sparkassenbeteiligung anwendbar ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93

    Kleinbetriebsklausel II

    Auszug aus BFH, 11.05.2006 - II B 120/05
    Eine Auslegung gegen das Gesetz ist zwar nicht gänzlich ausgeschlossen; sie darf jedoch nicht gegen den erkennbaren Willen des Gesetzgebers erfolgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 1998 1 BvL 22/93, BVerfGE 97, 186, 196).
  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 11.05.2006 - II B 120/05
    Sie ist ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des § 4 Nr. 5 GrEStG heraus so zu entscheiden, wie es das FG getan hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231).
  • FG Münster, 26.07.2018 - 3 K 233/18

    Bewertung der Ferienhäuser einer Ferienhausanlage als Wohnungen hinsichtlich

    Die von der Rechtsprechung entwickelte typologische Umschreibung des bewertungsrechtlichen Begriffs der Wohnung gelte auch für den Wohnungsbegriff im Sinne des § 5 Abs. 2 GrStG (vgl. BFH-Urteil vom 21.04.1999 II R 5/97, BStBl. II 1999, 496 mit weiteren Nachweisen und BFH-Beschluss vom 11.05.2006 II B 120/05, BFH/NV 2006, 1706).
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