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BFH, 13.05.1993 - II B 163/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung durch Nichterheben von angebotenen Beweisen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zur grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage (§ 115 FGO )
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 04.03.1992 - II B 201/91
Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht
Auszug aus BFH, 13.05.1993 - II B 163/92
Vielmehr ist dann zusätzlich vorzutragen, daß das FG den Beweisantrag nicht in das Protokoll aufgenommen hat und hierüber einen Beschluß nach § 160 Abs. 4 der Zivilprozeßordnung (ZPO) getroffen hat und - soweit dieser Beschluß nicht in das Protokoll aufgenommen wurde - ein Antrag auf Berichtigung des Protokolls nach § 164 ZPO gestellt wurde (vgl. Senatsbeschluß vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562).
- BFH, 18.03.2003 - I B 98/02
Übergehen von Beweisanträgen; Verfahrensmangel
Vielmehr ist zusätzlich vorzutragen, dass das FG den Beweisantrag nicht in das Protokoll aufgenommen und das dahin gehende Begehren des Beteiligten (§ 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 4 Satz 1 der Zivilprozessordnung --ZPO--) abgelehnt und den diesbezüglichen Beschluss (§ 160 Abs. 4 Sätze 2 und 3 ZPO) nicht in das Protokoll aufgenommen hat; weiter ist erforderlich vorzutragen, dass von der Möglichkeit, eine entsprechende Berichtigung des Protokolls zu beantragen (§ 164 ZPO), Gebrauch gemacht wurde (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562; vom 13. Mai 1993 II B 163/92, BFH/NV 1994, 111). - BFH, 16.07.1996 - VII B 25/96
Voraussetzungen der Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Die bloße Behauptung, die Richtigstellung der angeblich unzutreffenden Rechtsmeinungen des Finanzgerichts (FG) zu diesen Fragen liege im allgemeinen Interesse und sei deshalb von grundsätzlicher Bedeutung, reicht für die erforderliche Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht aus (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 13. Mai 1993 II B 163/92, BFH/NV 1994, 111).