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   BFH, 03.02.2016 - II B 67/15   

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https://dejure.org/2016,4014
BFH, 03.02.2016 - II B 67/15 (https://dejure.org/2016,4014)
BFH, Entscheidung vom 03.02.2016 - II B 67/15 (https://dejure.org/2016,4014)
BFH, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - II B 67/15 (https://dejure.org/2016,4014)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesfinanzhof

    Verstoß gegen § 104 Abs. 2 FGO bei Urteil eines Einzelrichters

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 104 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 105 Abs 4 S 2 FGO
    Verstoß gegen § 104 Abs. 2 FGO bei Urteil eines Einzelrichters

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Frist des § 104 Abs. 2 FGO bei Zustellung des Urteils aufgrund mündlicher Verhandlung anstelle der Verkündung

  • rewis.io

    Verstoß gegen § 104 Abs. 2 FGO bei Urteil eines Einzelrichters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 104 Abs. 2
    Wahrung der Frist des § 104 Abs. 2 FGO bei Zustellung des Urteils aufgrund mündlicher Verhandlung anstelle der Verkündung

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen § 104 Abs. 2 FGO bei Übermittlung eines nicht verkündeten Urteils eines Einzelrichters vier Monate nach der mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustellung statt Verkündung - bei Urteilen des Einzelrichters

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.09.2012 - IV R 45/09

    Frisör-Gutscheine: Keine Verbindlichkeiten oder Rückstellungen im Ausgabejahr -

    Auszug aus BFH, 03.02.2016 - II B 67/15
    Dieser zeitliche Zusammenhang ist in der Regel nicht gewahrt, wenn das Urteil erst nach Ablauf von zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung gefällt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. September 2012 IV R 45/09, BFHE 239, 66, BStBl II 2013, 123, Rz 27 f., m.w.N. auch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG--).

    Der BFH kann über diesen Zeitpunkt ggf. im Wege des Freibeweises durch Vernehmung der beteiligten Richter Beweis erheben (BFH-Urteil in BFHE 239, 66, BStBl II 2013, 123, Rz 31, 33).

  • BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02

    Niederlegung des Urteils bei der Geschäftsstelle

    Auszug aus BFH, 03.02.2016 - II B 67/15
    Es kann bereits dann auf einem Verstoß gegen § 104 Abs. 2 Halbsatz 2 FGO beruhen, wenn zweifelhaft ist, ob die Entscheidungsformel in hinreichend engem zeitlichen Zusammenhang mit der mündlichen Verhandlung vom Gericht festgelegt wurde (BFH-Beschluss vom 12. März 2004 VII B 239/02, BFH/NV 2004, 1114, unter II.B.1.a dd).

    b) Während bei Senatsurteilen des FG, bei denen die Entscheidungsformel nach Beratung aller mitwirkenden Richter einschließlich der ehrenamtlichen Richter (§ 5 Abs. 3 Satz 1 FGO) üblicherweise an dem Tag beschlossen wird, an dem die mündliche Verhandlung stattgefunden hat, weil die ehrenamtlichen Richter im Regelfall nur an diesem Tag im Gericht anwesend sind (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1114, unter II.B.1.b), kann bei der Entscheidung durch einen Einzelrichter davon nicht ausgegangen werden.

  • BFH, 11.08.2010 - IX R 3/10

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung - Vorab entstandene

    Auszug aus BFH, 03.02.2016 - II B 67/15
    Eine etwaige vom Einzelrichter gedanklich getroffene Entscheidung über das Ergebnis des Urteils ist eine innere Tatsache, die wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (zur Feststellung innerer Tatsachen vgl. z.B. BFH-Urteil vom 11. August 2010 IX R 3/10, BFHE 230, 557, BStBl II 2011, 166, Rz 17, m.w.N.).
  • BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 437.97

    Verwaltungsprozeßrecht, Immissionsschutzrecht

    Auszug aus BFH, 03.02.2016 - II B 67/15
    Das BVerwG hat deshalb ein Urteil wegen eines Verstoßes gegen § 116 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung, der dem § 104 Abs. 2 FGO entspricht, aufgehoben, weil die Urteilsformel erst dreieinhalb Monate nach Schluss der mündlichen Verhandlung beschlossen worden war (BVerwG-Beschluss vom 6. Mai 1998  7 B 437.97, BVerwGE 106, 366).
  • BFH, 20.11.2007 - VII B 340/06

    Unterschriftserfordernis - rechtzeitige Übermittlung des Urteils an die

    Auszug aus BFH, 03.02.2016 - II B 67/15
    Hat sich der Einzelrichter für eine Urteilsformel entschieden, kann er diese in entsprechender Anwendung des § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO in der Form eines von ihm unterschriebenen Urteils ohne Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung an die Geschäftsstelle übermitteln (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. November 2007 VII B 340/06, BFH/NV 2008, 581, unter II.2.).
  • BFH, 20.12.2012 - X B 54/12

    Entscheidung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 03.02.2016 - II B 67/15
    Das Urteil muss somit vor Ablauf der in § 104 Abs. 2 FGO bestimmten Frist von zwei Wochen beschlossen worden sein (BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2012 X B 54/12, BFH/NV 2013, 747, Rz 8).
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