Rechtsprechung
   BFH, 14.08.2001 - II B 7/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9492
BFH, 14.08.2001 - II B 7/01 (https://dejure.org/2001,9492)
BFH, Entscheidung vom 14.08.2001 - II B 7/01 (https://dejure.org/2001,9492)
BFH, Entscheidung vom 14. August 2001 - II B 7/01 (https://dejure.org/2001,9492)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,9492) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unbedenklichkeitsbescheinigungen - Veräußerungsmitteilungen - Hilfe in Steuersachen - Hilfeleistung in Steuersachen - Geschäftsmäßigkeit - Wiederholungsabsicht

  • Judicialis

    FGO § 62 Abs. 2 Satz 2; ; StBerG § 2 Satz 1; ; StBerG § 4; ; StBerG § 2; ; StBerG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 16.09.1986 - IX B 39/86

    Voraussetzungen für die Zurückweisung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 14.08.2001 - II B 7/01
    Dies gilt zumindest dann, wenn sich die Hilfeleistung über einen längeren Zeitraum erstreckt und die einzelnen Tätigkeiten verschiedene Rechtsgebiete berühren (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. September 1986 IX B 39/86, BFH/NV 1987, 83, sowie Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. November 1951 (2)2Ss431/51, Neue Juristische Wochenschrift 1952, 315).
  • FG Sachsen, 23.07.2014 - 2 K 580/14

    Elektronische Übermittlung der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen an das FA

    Dies gilt zumindest dann, wenn sich die Hilfeleistung über einen längeren Zeitraum erstreckt und die einzelnen Tätigkeiten verschiedene Rechtsgebiete berühren (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 14. August 2001, BFH/NV 2002, 51 , und vom 8. Oktober 2010, BFH/NV 2011, 73).
  • BFH, 08.10.2010 - II B 111/10

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten durch FA wegen unbefugter Hilfe in

    Dies gilt zumindest dann, wenn sich die Hilfeleistung über einen längeren Zeitraum erstreckt und die einzelnen Tätigkeiten verschiedene Rechtsgebiete berühren (BFH-Beschluss vom 14. August 2001 II B 7/01, BFH/NV 2002, 51).
  • BSG, 18.05.2006 - B 9a SB 3/05 R

    Kosten für Bevollmächtigte in einem erfolgreich abgeschlossenen Vorverfahren

    Sinn und Zweck ist dabei, im Interesse der Allgemeinheit - Schutz vor sachunkundiger und unzuverlässiger Hilfe - die Vertretung mit der Möglichkeit der Kostenerstattung nur solchen Personen anzuvertrauen, die genügend Sachkunde und persönliche Eignung für eine einwandfreie Behandlung steuerlicher Angelegenheiten bieten (FG Nürnberg EFG 1977, 598; BFH/NV 2002, 51).
  • BSG, 18.05.2006 - B 9a SB 2/05 R
    Sinn und Zweck ist dabei, im Interesse der Allgemeinheit - Schutz vor sachunkundiger und unzuverlässiger Hilfe - die Vertretung mit der Möglichkeit der Kostenerstattung nur solchen Personen anzuvertrauen, die genügend Sachkunde und persönliche Eignung für eine einwandfreie Behandlung steuerlicher Angelegenheiten bieten (FG Nürnberg EFG 1977, 598; BFH/NV 2002, 51).
  • BSG, 18.05.2006 - B 9a SB 6/05 R
    Sinn und Zweck ist dabei, im Interesse der Allgemeinheit - Schutz vor sachunkundiger und unzuverlässiger Hilfe - die Vertretung mit der Möglichkeit der Kostenerstattung nur solchen Personen anzuvertrauen, die genügend Sachkunde und persönliche Eignung für eine einwandfreie Behandlung steuerlicher Angelegenheiten bieten (FG Nürnberg EFG 1977, 598; BFH/NV 2002, 51).
  • BFH, 28.01.2009 - II B 68/08

    Keine Rechtsbeziehung zwischen Unterbeteiligtem und Gesellschaft - Unbefugte

    Insbesondere im Hinblick auf den BFH-Beschluss vom 14. August 2001 II B 7/01 (BFH/NV 2002, 51), wonach aus einer Unterbeteiligung keine Befugnis zur Hilfeleistung in den Steuerangelegenheiten des Hauptbeteiligten erwächst, ist ein weiterer Klärungsbedarf nicht hinreichend dargelegt.
  • FG Hamburg, 07.03.2022 - 1 K 150/21

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten: keine Hilfeleistung in Steuersachen aus

    Geschäftsmäßigkeit erfordert eine selbständige, wiederholte - zumindest in Wiederholungsabsicht erfolgende - Tätigkeit (BFH, Urteil vom 24. Juli 1973, VII R 58/72, BStBl. II 1973, 743, juris Rn. 10, Beschlüsse vom 8. Oktober 2010, II B 111/10, BFH/NV 2011, 73, juris Rn. 23 und vom 14. August 2001, II B 7/01, BFH/NV 2002, 51, juris Rn. 4).
  • FG Hamburg, 12.08.2002 - IV 262/99

    Hilfeleistung in Steuersachen:

    Dies gilt zumindest dann, wenn sich die Hilfeleistung über einen längeren Zeitraum erstreckt und eine Mehrzahl von Verfahren betrifft (vgl. BFH, Beschluss vom 14.8.2001 - II B 7/01 -, juris).
  • FG Nürnberg, 14.09.2012 - 4 K 1870/10

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 5 AO

    Dies gilt zumindest dann, wenn sich die Hilfeleistung über einen längeren Zeitraum erstreckt und die einzelnen Tätigkeiten verschiedene Rechtsgebiete berühren (BFH-Beschluss vom 14.08.2001 II B 7/01, BFH/NV 2002, 51).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht