Rechtsprechung
BFH, 14.08.2001 - II B 7/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Unbedenklichkeitsbescheinigungen - Veräußerungsmitteilungen - Hilfe in Steuersachen - Hilfeleistung in Steuersachen - Geschäftsmäßigkeit - Wiederholungsabsicht
- Judicialis
FGO § 62 Abs. 2 Satz 2; ; StBerG § 2 Satz 1; ; StBerG § 4; ; StBerG § 2; ; StBerG § 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 16.09.1986 - IX B 39/86
Voraussetzungen für die Zurückweisung des Prozessbevollmächtigten
Auszug aus BFH, 14.08.2001 - II B 7/01
Dies gilt zumindest dann, wenn sich die Hilfeleistung über einen längeren Zeitraum erstreckt und die einzelnen Tätigkeiten verschiedene Rechtsgebiete berühren (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. September 1986 IX B 39/86, BFH/NV 1987, 83, sowie Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. November 1951 (2)2Ss431/51, Neue Juristische Wochenschrift 1952, 315).
- FG Sachsen, 23.07.2014 - 2 K 580/14
Elektronische Übermittlung der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen an das FA …
Dies gilt zumindest dann, wenn sich die Hilfeleistung über einen längeren Zeitraum erstreckt und die einzelnen Tätigkeiten verschiedene Rechtsgebiete berühren (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 14. August 2001, BFH/NV 2002, 51 , …und vom 8. Oktober 2010, BFH/NV 2011, 73). - BFH, 08.10.2010 - II B 111/10
Zurückweisung eines Bevollmächtigten durch FA wegen unbefugter Hilfe in …
Dies gilt zumindest dann, wenn sich die Hilfeleistung über einen längeren Zeitraum erstreckt und die einzelnen Tätigkeiten verschiedene Rechtsgebiete berühren (BFH-Beschluss vom 14. August 2001 II B 7/01, BFH/NV 2002, 51). - BSG, 18.05.2006 - B 9a SB 3/05 R
Kosten für Bevollmächtigte in einem erfolgreich abgeschlossenen Vorverfahren …
Sinn und Zweck ist dabei, im Interesse der Allgemeinheit - Schutz vor sachunkundiger und unzuverlässiger Hilfe - die Vertretung mit der Möglichkeit der Kostenerstattung nur solchen Personen anzuvertrauen, die genügend Sachkunde und persönliche Eignung für eine einwandfreie Behandlung steuerlicher Angelegenheiten bieten (FG Nürnberg EFG 1977, 598; BFH/NV 2002, 51).
- BSG, 18.05.2006 - B 9a SB 2/05 R Sinn und Zweck ist dabei, im Interesse der Allgemeinheit - Schutz vor sachunkundiger und unzuverlässiger Hilfe - die Vertretung mit der Möglichkeit der Kostenerstattung nur solchen Personen anzuvertrauen, die genügend Sachkunde und persönliche Eignung für eine einwandfreie Behandlung steuerlicher Angelegenheiten bieten (FG Nürnberg EFG 1977, 598; BFH/NV 2002, 51).
- BSG, 18.05.2006 - B 9a SB 6/05 R Sinn und Zweck ist dabei, im Interesse der Allgemeinheit - Schutz vor sachunkundiger und unzuverlässiger Hilfe - die Vertretung mit der Möglichkeit der Kostenerstattung nur solchen Personen anzuvertrauen, die genügend Sachkunde und persönliche Eignung für eine einwandfreie Behandlung steuerlicher Angelegenheiten bieten (FG Nürnberg EFG 1977, 598; BFH/NV 2002, 51).
- BFH, 28.01.2009 - II B 68/08
Keine Rechtsbeziehung zwischen Unterbeteiligtem und Gesellschaft - Unbefugte …
Insbesondere im Hinblick auf den BFH-Beschluss vom 14. August 2001 II B 7/01 (BFH/NV 2002, 51), wonach aus einer Unterbeteiligung keine Befugnis zur Hilfeleistung in den Steuerangelegenheiten des Hauptbeteiligten erwächst, ist ein weiterer Klärungsbedarf nicht hinreichend dargelegt. - FG Hamburg, 07.03.2022 - 1 K 150/21
Zurückweisung eines Bevollmächtigten: keine Hilfeleistung in Steuersachen aus …
Geschäftsmäßigkeit erfordert eine selbständige, wiederholte - zumindest in Wiederholungsabsicht erfolgende - Tätigkeit (BFH…, Urteil vom 24. Juli 1973, VII R 58/72, BStBl. II 1973, 743, juris Rn. 10, Beschlüsse vom 8. Oktober 2010, II B 111/10, BFH/NV 2011, 73, juris Rn. 23 und vom 14. August 2001, II B 7/01, BFH/NV 2002, 51, juris Rn. 4). - FG Hamburg, 12.08.2002 - IV 262/99
Hilfeleistung in Steuersachen:
Dies gilt zumindest dann, wenn sich die Hilfeleistung über einen längeren Zeitraum erstreckt und eine Mehrzahl von Verfahren betrifft (vgl. BFH, Beschluss vom 14.8.2001 - II B 7/01 -, juris). - FG Nürnberg, 14.09.2012 - 4 K 1870/10
Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 5 AO
Dies gilt zumindest dann, wenn sich die Hilfeleistung über einen längeren Zeitraum erstreckt und die einzelnen Tätigkeiten verschiedene Rechtsgebiete berühren (BFH-Beschluss vom 14.08.2001 II B 7/01, BFH/NV 2002, 51).