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   BFH, 13.11.1991 - II B 71/91   

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https://dejure.org/1991,5708
BFH, 13.11.1991 - II B 71/91 (https://dejure.org/1991,5708)
BFH, Entscheidung vom 13.11.1991 - II B 71/91 (https://dejure.org/1991,5708)
BFH, Entscheidung vom 13. November 1991 - II B 71/91 (https://dejure.org/1991,5708)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen an eine Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs und eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 13.11.1991 - II B 71/91
    Die Beschwerdebegründung muß ferner erkennen lassen, daß nach Auffassung des Beschwerdeführers die Entscheidung der zuvor formulierten Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625).
  • BFH, 17.09.1986 - II B 87/86

    Unzulässigkeit der Beschwede wegen fehlender ausreichender Begründung

    Auszug aus BFH, 13.11.1991 - II B 71/91
    Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, und zwar unter gleichzeitigem schlüssigem Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (vgl. Senatsbeschluß vom 17. September 1986 II B 87/86, BFH/NV 1988, 235 m. w. N.).
  • BFH, 18.03.1986 - II S 2/86

    Befreiung des Erwerbs eines Grundstücks mit einem Zweifamilienhaus von der

    Auszug aus BFH, 13.11.1991 - II B 71/91
    Im übrigen hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 18. März 1986 II S 2/86 (BFH/NV 1987, 533) entschieden, daß es für die Frage der Steuerbefreiung nach dem GrEStEigWoG nicht auf die melderechtliche Lage ankommt, sondern daß der Erwerber die Wohnung tatsächlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen muß.
  • BFH, 21.04.1995 - VIII B 133/94

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Zudem entbehrt diese Rüge der erforderlichen Darlegung, was bei Gewährung des vermißten rechtlichen Gehörs zusätzlich vorgetragen worden wäre (vgl. BFH-Beschluß vom 13. November 1991 II B 71/91, BFH/NV 1992, 261, und Tipke/Kruse, a.a.O., § 120 FGO Tz. 65 S. 160).
  • BFH, 24.11.1997 - VIII B 107/96

    Abweichung eines Finanzgerichtsurteils von einer

    Wird die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers des FG begehrt (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO), so ist der Verfahrensmangel in der Beschwerdeschrift zu bezeichnen und darzulegen, daß das angefochtene Urteil -- nach der insoweit maßgeblichen materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des FG -- auf ihm beruhen kann, d. h., daß das Urteil ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. November 1991 II B 71/91, BFH/NV 1992, 261, und vom 31. Oktober 1996 VIII B 58/96, BFH/NV 1997, 417).
  • BFH, 01.03.2000 - II B 89/99

    Divergenz; Verfahrensmängel

    b) Hinsichtlich der Rüge mangelnder Sachaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 FGO fehlt es an der schlüssigen Darlegung, dass das Urteil des FG auf dem Mangel beruhen kann (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 13. November 1991 II B 71/91, BFH/NV 1992, 261).
  • BFH, 31.10.1996 - VIII B 58/96

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde

    Diesen Anforderungen genügt eine Verfahrensrüge nur dann, wenn der Beschwerdeführer schlüssig Tatsachen vorträgt, aus denen sich -- ihre Richtigkeit unterstellt -- ergibt, daß ein Verfahrensmangel vorliegt, und er zusätzlich vorträgt, daß das angefochtene Urteil -- nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Finanzgerichts (FG) -- auf ihm beruhen kann, d. h. ohne ihn anders ausgefallen wäre (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 13. November 1991 II B 71/91, BFH/NV 1992, 261, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 18.08.1995 - XI B 2/95

    Anforderungen an die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Unabhängig davon, ob es sich bei den behaupteten Verstößen um Verfahrensmängel handeln kann, läßt sich den Ausführungen der Kläger nicht entnehmen, inwiefern die Verstöße für das angefochtene Urteil ursächlich waren und dieses ohne sie anders ausgefallen wäre (vgl. BFH-Beschluß vom 13. November 1991 II B 71/91, BFH/NV 1992, 261).
  • BFH, 25.10.1993 - I B 125/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines ähnlichen Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1

    Die Beschwerdebegründung muß erkennen lassen, daß nach Ansicht des Beschwerdeführers die Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 13. November 1991 II B 71/91, BFH/NV 1992, 261).
  • BFH, 29.10.1997 - II B 29/97
    Dies erfordert, daß der Beschwerdeführer schlüssig Tatsachen bezeichnet, aus denen sich ergibt, daß ein Verfahrensmangel vorliegt, und darlegt, daß das angefochtene Urteil auf ihm beruhen kann (vgl. Senatsbeschluß vom 13. November 1991 II B 71/91, BFH/NV 1992, 261).
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