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   BVerwG, 28.06.1962 - II C 123.61   

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BVerwG, 28.06.1962 - II C 123.61 (https://dejure.org/1962,153)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1962 - II C 123.61 (https://dejure.org/1962,153)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1962 - II C 123.61 (https://dejure.org/1962,153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsansprüche der früheren Berufssoldaten - Versorgungsansprüche der durch eine Dienstbeschädigung dienstunfähig gewordenen Berufssoldaten - Begriff der Dienstunfähigkeit bei früheren Berufssoldaten - Dienstunfähigkeit als eine dauernde Minderung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    G 131 (1957) § 53 Abs. 2 S. 1 - zweite Alternative

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 289
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BVerwG, 23.02.1966 - VI C 123.63

    Rechtsmittel

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (so erstmals BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61]) hat das Berufungsgericht ferner zu Recht angenommen, daß die in dieser Vorschrift vorausgesetzte Dienstunfähigkeit des Berufssoldaten sich nach § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 bestimmt, also bei einer dauernden Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens zwei Drittel, gemessen an den Anforderungen des allgemeinen Erwerbslebens, anzunehmen ist.

    In dem Urteil BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61] ist dargetan, welche rechtspolitischen und praktischen Erwägungen hinter der Normierung des in § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 definierten Begriffs der Dienstunfähigkeit stehen.

    Fehl geht auch die Berufung auf BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61], Leitsatz 1, wonach die zweite Alternative des § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 nicht voraussetzt, daß der infolge Dienstbeschädigung dienstunfähig gewordene Berufssoldat bis zum 8. Mai 1945 einen Entlassungsantrag gestellt hatte.

    Diese Rechtsauffassung liegt schon dem Urteil BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61] zugrunde und ist dann in späteren Entscheidungen in seiner Tragweite naher dargelegt und erläutert worden(so in den Urteilen vom 20. Februar 1963 - BVerwG VI C 33.61 -, vom 25. März 1963 - BVerwG VI C 24.61 - und vom 11. November 1965 - BVerwG II C 181.62 -).

  • BVerwG, 06.12.1967 - VI C 51.66

    Rechtsmittel

    Nach Bekanntwerden der gegenteiligen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61]) fragte der Beklagte beim ärztlichen Dienst des Landesversorgungsamts an, ob beim Kläger am 8. Mai 1945 auf Grund Dienstbeschädigung eine dauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens zwei Drittel vorgelegen habe.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (so erstmals BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61]) beurteilt sich der Begriff der Dienstunfähigkeit auch in § 53 Abs. 2 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 nicht nach dem am 8. Mai 1945 geltenden Wehrrecht, sondern nach § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131. Mit der gegenteiligen Ansicht des Verwaltungsgerichts hat sich der erkennende Senat bereits in seinem Urteil in BVerwGE 23, 263 [BVerwG 23.02.1966 - VI C 18/63] auseinandergesetzt und ausgeführt:.

    Fehl geht auch die Berufung auf BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61], Leitsatz 1, wonach die, zweite Alternative des § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 nicht voraussetzt, daß der infolge Dienstbeschädigung dienstunfähig gewordene Berufssoldat bis zum 8. Mai 1945 einen Entlassungsantrag gestellt hatte.

    Die Feststellungen des angefochtenen Urteils, daß der Kläger ab Januar 1960 für die Zeit vom 1. März 1959 bis zum Erlaß des Bescheides vom 10. November 1964 Versorgungsbezüge erhalten hat und die früheren Festsetzungsbescheide nicht sogleich nach Bekanntwerden der ersten gegenteiligen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61]) aufgehoben worden sind, vermögen einen Vertrauensschutz des Klägers für die Zukunft nicht zu rechtfertigen.

  • BVerwG, 29.03.1966 - II C 97.63

    Rechtsmittel

    Dies gilt unabhängig davon, ob man mit dem Berufungsgericht annimmt, daß der in § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 verwendete Begriff "dienstunfähig" dem am 8. Mai 1945 geltenden früheren Wehrrecht entnommen ist, oder ob man im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61]) annimmt, daß schon im Rahmen des § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 der in § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 gekennzeichnete Begriff der Dienstunfähigkeit als einer "dauernden Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens zwei Drittel" zu beachten ist.

    Diese Ausführungen stellen allerdings die bisher vom Bundesverwaltungsgericht vertretene Auffassung (vgl. BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61]) in Frage, schon bei der Prüfung der in § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 normierten Rechtsvoraussetzungen bestimme sich der Begriff "dienstunfähig" nicht nach dem früheren Wehrrecht, sondern unmittelbar nach § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131; denn nach dieser bisherigen Auffassung könnten solche von der zweiten Alternative des § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 erfaßten früheren Berufssoldaten, die nicht schon am 8. Mai 1945 in ihrer Erwerbsfähigkeit dauernd um wenigstens zwei Drittel gemindert waren, nicht auf Grund späteren Eintritts dieser Minderung der Erwerbsfähigkeit gemäß § 35 G 131 einen Versorgungsanspruch erlangen.

  • BVerwG, 11.06.1968 - II C 24.65

    Versorgung von Berufssoldaten der früheren Wehrmacht - Gewährung eines

    Die Dienstunfähigkeit bestimme sich - im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Hinweis auf BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61]) - nicht nach der Regelung des § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 F. 1961, nach der die Dienstunfähigkeit voraussetze, daß die Erwerbsfähigkeit des früheren Berufssoldaten dauernd um zwei Drittel gemindert sei.

    Diese Auffassung weicht von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab, in der die soeben angeführte Frage unter Anwendung des § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 F. 1961 beantwortet wurde, der bestimmt, daß Dienstunfähigkeit erst bei einer dauernden Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens zwei Drittel anzunehmen ist (vgl. BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61]; 23, 263 [BVerwG 23.02.1966 - VI C 18/63]; Urteil vom 18. Januar 1967 - BVerwG VI C 30.63 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 54]).

  • BVerwG, 11.11.1965 - II C 181.62

    Rechtsmittel

    Die Heranziehung des früheren Wehrrechts steht zwar, soweit es um den Begriff "dienstunfähig" geht, nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang, das bisher die Auffassung vertreten hat, der Begriff der Dienstunfähigkeit bestimme sich auch bei Anwendung des § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 nach § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 (vgl. BVerwGE 14, 289 ff. [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61] u.a.).

    Dem ist beizupflichten; denn die Richtigkeit dieser Auffassung wird schon durch den Wortlaut des § 53 Abs. 2 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 bestätigt, nach dem der dort vorgesehene Versorgungsanspruch den Berufssoldaten gewährt wird, die infolge einer "bis zu diesem Zeitpunkt", d.h. bis zum 8. Mai 1945, erlittenen Dienstbeschädigung "dienstunfähig geworden waren und dadurch einen Anspruch auf lebenslängliche Dienstzeitversorgung erlangt hatten" In Übereinstimmung damit hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung zu den genannten Vorschriften die Versorgung einem Berufssoldaten versagt, dessen Dienstbeschädigung erst nach dem 8. Mai 1945 zur Dienstunfähigkeit geführt hat (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1963 - BVerwG VI C 105.62 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 37]), und andererseits die Versorgung einen Berufssoldaten, dessen Erwerbsfähigkeit am 8. Mai 1945 dauernd um wenigstens zwei Drittel gemindert war, zuerkannt, selbst wenn sich sein Gesundheitszustand in späteren Jahren - bis zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung nach § 53 Abs. 2 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 - nachhaltig gebessert hatte (BVerwG, Urteil vom 25. März 1963 - BVerwG VI C 24.61 - vgl. auchUrteil vom 28. Juni 1962 - BVerwG II C 123.61 - [BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61]] in Verbindung mit der Begründung des dort bestätigten Berufungsurteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs).

  • BVerwG, 20.06.1963 - VI C 105.62

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Versorgung bei Dienstunfähigkeit auf Grund

    Es kommt also nicht darauf an, ob der ehemalige Berufssoldat bei Kriegsende dauernd unfähig war, seine Dienstpflichten als Berufssoldat zu erfüllen; es ist vielmehr auch im Rahmen des § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 allein darauf abzustellen, ob bei ihm entsprechend der Fiktion des § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 eine dauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um wenigstens zwei Drittel gegeben ist (vgl. BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61] und das Urteil des erkennenden Senats vom 25. März 1963 - BVerwG VI C 24.61 -).

    Auch aus der Begründung des von der Revision angeführten Urteils des II. Senats vom 28. Juni 1962 - BVerwG II C 123.61 - (BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61]) ist eindeutig zu entnehmen, daß die Dienstunfähigkeit bereits am 8. Mai 1945 vorgelegen haben muß (vgl. insbesondere BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61] [293, 294]: "Unter der Voraussetzung, daß am 8. Mai 1945 die Erwerbsfähigkeit dauernd um wenigstens zwei Drittel gemindert war ....", vgl. auch Anders-Jungkunz-Käppner, G 131, 4. Aufl., § 53 Anm. 1 und 8).

  • BVerwG, 23.11.1966 - VI C 126.63

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (so erstmals BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61]) beurteilt sich auch der Begriff der Dienstunfähigkeit in § 53 Abs. 2 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 nicht nach dem am 8. Mai 1945 geltenden Wehrrecht, sondern nach § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131. Mit der gegenteiligen Ansicht des Berufungsgerichts hat sich der erkennende Senat bereits in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmtenUrteil vom 23. Februar 1966 - BVerwG VI C 18.63 - auseinandergesetzt und ausgeführt:.

    Fehl geht auch die Berufung auf BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61], Leitsatz 1, wonach die zweite Alternative des § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 nicht voraussetzt, daß der infolge Dienstbeschädigung dienstunfähig gewordene Berufssoldat bis zum 8. Mai 1945 einen Entlassungsantrag gestellt hatte.

  • OVG Saarland, 28.03.2007 - 1 R 41/06

    G 131; Regelung zur Besitzstandswahrung; dauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Dieser besonderen Lage trug der Gesetzgeber des G 131 dadurch Rechnung, dass er für ehemalige Berufssoldaten nicht deren Fähigkeit zur Ausübung des Soldatenberufs, sondern ihre Erwerbsfähigkeit im allgemeinen Erwerbsleben zur Beurteilung ihrer Dienstunfähigkeit und Versorgungsbedürftigkeit heranzog so BVerwG, Urteile vom 9.3.1960 - VI C 156.57 -, vom 28.6.1962 - II C 123.61 -, Buchholz 234 § 53 G 131 Nr. 22 und Nr. 29, vom 17.9.1964 - II C 211.61 -, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 4, und vom 11.7.1968 - II C 21.65 -, ZBR 1968, 352.
  • BVerwG, 11.07.1968 - II C 21.65

    Minderung der Erwerbsfähigkeit bei früherem Berufssoldat - Berücksichtigung

    Bei der Feststellung des Grades der MdE nach § 53 Abs. 2 Satz 1 (zweite Alternative) in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 (zu vgl. BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61] [293]) sei von der körperlichen Beeinträchtigung des Klägers im allgemeinen Erwerbsleben auszugehen (zu vgl. Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG II C 211.61 -).
  • BVerwG, 23.02.1966 - VI C 18.63
    »Bei Anwendung der zweiten Alternative des § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 (F. 1957) ist über die Frage der Dienstunfähigkeit in tatsächlicher Hinsicht aus der Sicht des 8. Mai 1945, in rechtlicher Hinsicht jedoch nach § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 zu entscheiden (Bestätigung und Ergänzung von BVerwGE 14, 289 ).
  • BVerwG, 17.05.1973 - II C 41.70

    Versorgungsbezüge eines ehemaligen Kriegsgefangenen - Dienstunfähigkeit eines

  • BVerwG, 01.07.1971 - II C 6.70

    Ausgleichspflicht für kassenmäßige Verluste im Wege des Schadensersatzes bei

  • BVerwG, 17.12.1968 - II C 92.65

    Abgrenzung zwischen "Sachverständigem" und "sachverständigem Zeugen" -

  • BVerwG, 29.09.1967 - II B 25.67

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1

  • BVerwG, 25.03.1963 - VI C 24.61

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Anspruch auf ein Übergangsgehalt - Anspruch

  • BVerwG, 11.07.1968 - II C 35.65

    Voraussetzung für die Gewährung von Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG ( G

  • BVerwG, 15.10.1962 - II C 160.61

    Minderung der Erwerbsfähigkeit

  • BVerwG, 04.08.1969 - II B 3.69

    Pflicht des Berufungsgerichts zur Einholung eines Obergutachtens wegen grober

  • BVerwG, 15.12.1966 - II C 59.64

    Versorgungsrecht für ehemalige Berufssoldaten - Rücknahme eines

  • BVerwG, 18.01.1967 - VI C 30.63

    Rechtsmittel

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