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VGH Hessen, 18.04.1978 - II OG 140/77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 30.09.2003 - 8 TG 2479/03
Bürgerentscheid über Anzahl der Beigeordneten
Danach wäre der Bürgerentscheid gemäß § 8 b Abs. 2 Nr. 3 HGO unzulässig, wenn er nach erfolgter Wahl und vor dem 1. März 2004 durchgeführt würde, weil die dadurch gemäß § 8 b Abs. 7 Satz 1 HGO herbeigeführte Satzungsänderung schon mit Beginn der vorgesehenen neuen Amtszeit der beiden hauptamtlichen Stadträte wirksam würde und damit den auf Grund ihrer Wahl gemäß § 46 Abs. 1 HGO entstandenen Rechtsanspruch auf Ernennung beträfe (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 18. April 1978 - II OG 140/77 - HessVGRspr 1978 S. 95 f.). - VG Gießen, 01.09.2003 - 8 G 3040/03
Einstweilige Anordnung: Bürgerbegehren zwecks Verringerung der Zahl der …
Mit seiner Wahl besteht jedoch ein einklagbarer Anspruch auf Ernennung (vgl. Hess. VGH, U. v. 18.04.1978 - II OG 140/77 - HessVGRspr. 1978, 95, 96 l.Sp.; Kneip, HGO, 1998, Anm. 1 zu § 46;… Bennemann, in Kommunalverfassungsrecht in Hessen, Stand 2002, Rdnr. 21, 33 ff. zu § 46 HGO;… Schliesky, Kommunalverfassungsrecht in Schleswig-Holstein, Stand 2003, Rdnr. 4 zu § 57 c) GO), so dass für das Vorliegen des Anordnungsgrundes ausschließlich auf den Zeitpunkt der Wahl und nicht auf die Aushändigung der Urkunde abzustellen ist.