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   BFH, 15.06.1977 - II R 119/71   

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https://dejure.org/1977,956
BFH, 15.06.1977 - II R 119/71 (https://dejure.org/1977,956)
BFH, Entscheidung vom 15.06.1977 - II R 119/71 (https://dejure.org/1977,956)
BFH, Entscheidung vom 15. Juni 1977 - II R 119/71 (https://dejure.org/1977,956)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung von Grunderwerbsteuer - Sachliche Unbilligkeit - Erfüllung von Erwartungen - Anlaß zum Erwerb des Grundstücks - Verwirklichung des steuerbaren Rechtsvorgangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (a.F.) § 131

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 428
  • NJW 1978, 392 (Ls.)
  • DB 1977, 2077
  • BStBl II 1977, 807
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 15.06.1977 - II R 119/71
    Es hat dabei - ebenfalls zutreffend - nach dem Maßstab der Billigkeit (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS - OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603) eine Ermessensüberschreitung und einen Ermessensfehlgebrauch durch die Finanzbehörden verneint und dargelegt, daß diese den Erlaßantrag des Klägers ohne Rechtsverletzung abgelehnt haben.
  • BFH, 05.02.1969 - II R 29/66

    Meistgebot - Meistbietender - Im Namen des Auftraggebers - Besteuerungstatbestand

    Auszug aus BFH, 15.06.1977 - II R 119/71
    § 131 AO ist, wie der Senat schon in seinem Urteil vom 5. Februar 1969 II R 29/66 (BFHE 95, 287, BStBl II 1969, 400) ausgeführt hat, gerade dazu bestimmt, ungewollte Überhänge des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers auszugleichen.
  • BFH, 04.02.2008 - II B 38/07

    Kein Billigkeitserlass von Grunderwerbsteuer, wenn sich wirtschaftliche

    In der Beschwerdebegründung fehlt jede Auseinandersetzung mit der vom Finanzgericht (FG) zutreffend herangezogenen Rechtsprechung des BFH, nach der die Besteuerung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Vorgänge nicht deshalb sachlich unbillig ist, weil sich die mit einem Grundstückserwerb verbundenen wirtschaftlichen Erwartungen des Erwerbers nicht erfüllt haben (BFH-Urteil vom 15. Juni 1977 II R 119/71, BFHE 122, 428, BStBl II 1977, 807).
  • BFH, 27.02.1985 - II R 83/83

    Voraussetzungen der Unbilligkeit der Einziehung einer entstandenen und richtig

    Daher können Härten, die in dem gesetzlichen Besteuerungstatbestand liegen und in allen unter diesen Tatbestand zu subsumierenden Fällen gleichermaßen auftreten oder auftreten können, grundsätzlich nicht durch Billigkeitsmaßnahmen ausgeglichen werden (Urteil des BFH vom 15. Juni 1977 II R 119/71, BFHE 122, 428, BStBl II 1977, 807).
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