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   BFH, 06.03.1990 - II R 165/87   

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https://dejure.org/1990,3481
BFH, 06.03.1990 - II R 165/87 (https://dejure.org/1990,3481)
BFH, Entscheidung vom 06.03.1990 - II R 165/87 (https://dejure.org/1990,3481)
BFH, Entscheidung vom 06. März 1990 - II R 165/87 (https://dejure.org/1990,3481)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Schenkungssteuer bei unentgeltlicher Übertragung eines nießbrauchsbelasteten Grundstücks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.04.1989 - II R 37/87

    Besteuerung einer Auflagenschenkung

    Auszug aus BFH, 06.03.1990 - II R 165/87
    Grundsätzlich ist diese vorübergehende Einschränkung der Bereicherung, die unmittelbar mit dem Zuwendungsgegenstand verknüpft ist und die lediglich kraft der Zuwendung infolge der Nebenabrede herbeigeführt wird, durch Abzug der Last zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 12. April 1989 II R 37/87, BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524).
  • BFH, 06.06.1984 - II R 184/81

    Grunderwerbsteuer - Zwangsversteigerung - Erbbaurecht

    Auszug aus BFH, 06.03.1990 - II R 165/87
    Der Senat hat es für zweckmäßig erachtet, die Entscheidung über die Kosten nach Verfahrensabschnitten zu treffen, weil die Streitwerte unterschiedlich sind (vgl. Urteil des BFH vom 6. Juni 1984 II R 184/81, BFHE 141, 333).
  • BFH, 25.02.1981 - II R 114/78

    Bereicherungsprinzip - Schenkung - Nutzung des Zuwendungsgegenstandes -

    Auszug aus BFH, 06.03.1990 - II R 165/87
    Zivilrechtlich liegt eine Schenkung unter Auflage vor, soweit die Zuwendung mit der zusätzlichen Nebenabrede des Nießbrauchsvorbehalts versehen ist, denn diese Abrede steht der Nebenabrede der Nießbrauchseinräumung zugunsten der Nießbrauchsberechtigten gleich (vgl. auch Senatsurteil vom 25. Februar 1981 II R 114/78, BFHE 132, 486, BStBl II 1981, 411).
  • BFH, 11.11.2009 - II R 31/07

    Fortsetzung der Stundung trotz Veräußerung des nießbrauchsbelasteten Gegenstands

    Hat der Bedachte das erworbene Vermögen bereits vor der Steuerfestsetzung veräußert, ist eine Stundung nach Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift nicht mehr möglich (vgl. zum Wegfall der Belastung vor der Steuerfestsetzung: BFH-Entscheidungen vom 6. März 1990 II R 165/87, BFH/NV 1990, 809; vom 23. März 1998 II B 97/97, BFH/NV 1998, 1224).
  • BFH, 23.03.1998 - II B 97/97

    Abhängigkeit der Stundung von der erfolgten Steuerfestsetzung vor Wegfall der

    Hiervon ist der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. März 1990 II R 165/87 (BFH/NV 1990, 809) ausgegangen.

    Entgegen der Auffassung des Klägers vermag auch der Umstand, daß das Senatsurteil in BFH/NV 1990, 809 zu § 25 ErbStG 1974 a.F. ergangen ist, die grundsätzliche Bedeutung der vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage nicht zu begründen.

    Das Senatsurteil in BFH/NV 1990, 809 kann daher insoweit zur Auslegung des § 25 ErbStG 1974 weiterhin herangezogen werden.

  • FG Düsseldorf, 06.08.2008 - 4 K 3936/07

    Auch bei Rückschenkung eines Grundstücks regelmäßig Schenkungsteuer

    Die Aufhebung und Rückabwicklung der Grundstücksschenkung mit dem Vertrag vom 29. April 2006 konnte hieran nichts mehr ändern, weil sie den tatsächlichen Geschehensablauf nicht mehr ungeschehen machen konnte (BFH-Urteil in BFHE 210, 507, BStBl II 2005, 892; vgl. auch BFH-Urteil vom 6. März 1990 II R 165/87, BFH/NV 1990, 809, 810).
  • FG Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 9 K 160/97

    Schenkungssteuerrechtliche Bewertung eines unentgeldlichen Überlassens eines OHG

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  • FG Baden-Württemberg, 22.01.2003 - 13 K 63/99

    Anwendbarkeit des § 10 Abs. 6 Satz 5 ErbStG bei Berechnung der nach § 25 Abs. 1

    Vorliegend beruht der Vorbehalt des Nießbrauchs unmittelbar auf dem Vorgang der Übertragung der Aktien vom ursprünglichen Eigentümer (Vater) auf den Beschenkten (Klägerin), es liegt eine vorübergehende Einschränkung der Bereicherung vor, die unmittelbar mit dem Zuwendungsgegenstand verknüpft ist (vgl. BFH-Urteil vom 06. März 1990 II R 165/87, BFH/NV 1990, 809; Troll/Gebel/Jülicher, a.a.O., § 25 Rz. 24).
  • BFH, 07.09.1994 - II R 99/91

    Grunderwerbsteuer: Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt

    Nach zutreffender und herrschender zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Auffassung stellt die Schenkung eines Grundstücks unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs zugunsten des Schenkers eine Schenkung unter Auflage (vgl. § 525 des Bürgerlichen Gesetzbuches -- BGB --) dar (vgl. z. B. Palandt/Putzo, Bürgerliches Gesetzbuch, 52. Aufl., § 525 Anm. 2 c, m. w. N.; Coing, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1949, 260; Winkeljohann, Der Betrieb -- DB -- 1987, 353, 355; zahlreiche weitere Nachweise bei Reiff, Betriebs- Berater -- BB -- 1990, 968, 970, Fußnote 50; Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 25. Februar 1981 II R 114/78, BFHE 132, 486, BStBl II 1981, 411, und vom 6. März 1990 II R 165/87, BFH/NV 1990, 809; anderer Auffassung -- reine Schenkung -- Reiff, BB 1990, 968, 970 f.).
  • FG Köln, 05.07.2000 - 9 K 7612/96

    Beginn der Festsetzungsverjährung

    Da das der Mutter des Klägers eingeräumte - lebenslängliche - Nießbrauchsrecht im Zeitpunkt der streitigen Steuerfestsetzung (15. Dezember 1993) bereits erloschen war, konnte es weder durch Aussetzung der Versteuerung noch durch Stundung der ohne Berücksichtigung dieser Belastung festzusetzenden Steuer berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1990 II R 165/87, BFH/NV 1990, 809, und BFH-Beschluss vom 23. März 1998 II B 97/97, BFH/NV 1998, 1224, m.w.N.).
  • FG Köln, 05.07.2000 - 9 K 7658/96

    Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist einer Schenkungsteuerfestsetzung

    Da das der Mutter des Klägers eingeräumte - lebenslängliche - Nießbrauchsrecht im Zeitpunkt der streitigen Steuerfestsetzung (15. Dezember 1993) bereits erloschen war, konnte es weder durch Aussetzung der Versteuerung noch durch Stundung der ohne Berücksichtigung dieser Belastung festzusetzenden Steuer berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1990 II R 165/87, BFH/NV 1990, 809, und BFH-Beschluss vom 23. März 1998 II B 97/97, BFH/NV 1998, 1224, m.w.N.).
  • FG Köln, 05.07.2000 - 9 K 7342/96

    Beginn der Festsetzungsverjährung

    Da das der Mutter des Klägers eingeräumte - lebenslängliche - Nießbrauchsrecht im Zeitpunkt der streitigen Steuerfestsetzung (24. September 1993) bereits erloschen war, konnte es weder durch Aussetzung der Versteuerung noch durch Stundung der ohne Berücksichtigung dieser Belastung festzusetzenden Steuer berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1990 II R 165/87, BFH/NV 1990, 809, und BFH-Beschluss vom 23. März 1998 II B 97/97, BFH/NV 1998, 1224, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 22.01.2003 - 13 K 64/99

    Anwendbarkeit des § 10 Abs. 6 Satz 5 ErbStG bei Berechnung der nach § 25 Abs. 1

    Vorliegend beruht der Vorbehalt des Nießbrauchs unmittelbar auf dem Vorgang der Übertragung der Aktien vom ursprünglichen Eigentümer (Vater) auf den Beschenkten (Kläger), es liegt eine vorübergehende Einschränkung der Bereicherung vor, die unmittelbar mit dem Zuwendungsgegenstand verknüpft ist (vgl. BFH-Urteil vom 06. März 1990 II R 165/87, BFH/NV 1990, 809; Troll/Gebel/Jülicher, a.a.O., § 25 Rz. 24).
  • FG Baden-Württemberg, 22.01.2003 - 13 K 65/99

    Anwendbarkeit des § 10 Abs. 6 Satz 5 ErbStG bei Berechnung der nach § 25 Abs. 1

  • FG Hessen, 24.09.2009 - 1 K 1849/07

    Herabsetzung der Erbschaftsteuer um den Betrag, der sich aus der Berechnung des

  • FG Düsseldorf, 31.03.1999 - 4 K 6623/95

    Gemischte Grundstücksschenkung bei Übernahme von Verbindlichkeiten?

  • FG Hessen, 24.09.2009 - 1 K 1340/07

    Stundung der anteiligen Erbschaftssteuer bei Tod des Nießbrauchsberechtigten vor

  • BFH, 06.03.1990 - II R 166/87
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