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   BFH, 17.04.1996 - II R 20/93   

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https://dejure.org/1996,16964
BFH, 17.04.1996 - II R 20/93 (https://dejure.org/1996,16964)
BFH, Entscheidung vom 17.04.1996 - II R 20/93 (https://dejure.org/1996,16964)
BFH, Entscheidung vom 17. April 1996 - II R 20/93 (https://dejure.org/1996,16964)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStEigWoG § 1 Abs 1 Nr 1
    66 2/3-Grenze; Einfamilienhaus; Grunderwerbsteuer-Befreiung; Wohnzwecke

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.11.1988 - II R 61/87

    Grundstücksart "Einfamilienhaus" bei Mitbenutzung zu freiberuflichen Zwecken;

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - II R 20/93
    Insoweit gelten hier dieselben Grundsätze wie im vergleichbaren (umgekehrten) Fall der Zuordnung eines innerhalb des Wohnbereichs belegenen häuslichen Arbeitszimmers (vgl. Senatsurteil vom 9. November 1988 II R 61/87, BFHE 155, 128, BStBl II 1989, 135).
  • BFH, 26.04.1995 - II R 6/94

    Das Grunderwerbsteuergesetz NW ist seit 1. Januar 1993 kein revisibles Recht mehr

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - II R 20/93
    Dem Senat ist zwar die Prüfung verwehrt, ob das FG die Voraussetzungen für die Grunderwerbsteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG HE zutreffend bejaht hat, da dessen Revisibilität mit der ersatzlosen Aufhebung des § 160 Abs. 2 FGO durch das FGO-Änderungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl I 1992, 2109, BStBl I 1993, 90) ab dem 1. Januar 1993 und damit vor Einlegung der Revision der Kläger am 29. Januar 1993 entfallen ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 26. April 1995 II R 6/94, BFHE 178, 222, BStBl II 1995, 738).
  • BFH, 30.09.1981 - II R 8/80

    Niedersachsenhaus - Einfamilienhaus - Grunderwerbsteuerbefreiung - Nutzfläche

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - II R 20/93
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 30. September 1981 II R 8/80 (BFHE 134, 189, BStBl II 1982, 30) zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStEigWoG entschieden hat, dienen Wohnzwecken "die eigentlichen Kernwohnräume, Küche, Bad, Toilette und die tatsächlich im Zusammenhang mit der Wohnung genutzten Nebenräume (Keller, Abstellräume, Speisekammern usw.)".
  • BFH, 08.07.1971 - IV 253/65

    Gebäude - Wohnzwecke - Berechnungsverordnung - Grundflächenberechung - Dachboden

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - II R 20/93
    Es weiche damit von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Juli 1971 IV 253/65 (BFHE 102, 519, BStBl II 1971, 707) ab, wonach Nebenräume, z. B. Dielen, Abstellräume und die üblicherweise zur räumlichen Ausstattung der Wohnung gehörenden Räume, wie Boden- und Speicherräume, Kellerräume und Waschküchen bei der Berechnung der 66 2/3 v. H.-Grenze in vollem Umfang zu den Wohnräumen zu rechnen seien.
  • FG Köln, 20.03.2014 - 3 K 3397/10

    Nutzung eines Weinkellers zu eigenen Wohnzwecken nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

    Diesen Nebenräumen ist eigentümlich, dass sie der Nutzung der Haupträume dienen und zu ihnen in einem untergeordneten Verhältnis stehen (BFH, Urteil vom 17.04.1996 II R 20/93, BFH/NV 1996, 789).
  • BFH, 07.11.2000 - II R 68/98

    Finanzamt - Wertfortschreibung - Artfortschreibung - Einfamilienhaus - Bewertung

    Es gelten hier dieselben Grundsätze wie in den vom Senat entschiedenen Fällen der Zuordnung eines innerhalb des Wohnbereichs belegenen häuslichen Arbeitszimmers (BFHE 155, 128, BStBl II 1989, 135) und des nur über die Praxisräume erreichbaren Wintergartens (BFH-Urteil vom 17. April 1996 II R 20/93, BFH/NV 1996, 789).
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