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   BFH, 18.08.2004 - II R 42/02   

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https://dejure.org/2004,14519
BFH, 18.08.2004 - II R 42/02 (https://dejure.org/2004,14519)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2004 - II R 42/02 (https://dejure.org/2004,14519)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2004 - II R 42/02 (https://dejure.org/2004,14519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bindung einer Entscheidung einer für eine Restitutionsentscheidung zuständigen Behörde für eine Finanzbehörde - Entscheidung über eine Grunderwerbsteuerbefreiung durch die Finanzbehörde - Gewährung einer Steuervergünstigung im Sinne von § 34 Abs. 3 des Vermögensgesetzes ...

  • Judicialis

    VermG § ... 34 Abs. 3; ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 5; ; VermG § 1; ; VermG § 31 Abs. 5 Satz 3; ; VermG § 31 Abs. 5 Satz 1; ; VermG § 31 Abs. 1 a; ; VermG § 34 Abs. 2 Satz 3; ; VermG § 2; ; VermG § 1 Abs. 6; ; FGO § 143 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Rüge der Verletzung von § 34 Abs. 3 VermG; rechtsgeschäftlicher Grundstücksübergang nach gütlicher Einigung im Restitutionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, VermG § 34 Abs 3, VermG § 31 Abs 5
    Grunderwerbsteuer; Kaufvertrag; Neue Bundesländer; Restitutionsanspruch; Restitutionsgrundstück

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Sachsen-Anhalt, 05.06.2002 - 2 K 172/97

    Ohne Entscheidung der nach VermG zuständigen Behörde keine

    Auszug aus BFH, 18.08.2004 - II R 42/02
    Das angefochtene Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1554 veröffentlicht.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 5. Juni 2002 2 K 172/97 und den Grunderwerbsteuerbescheid vom 10. Januar 1996 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13. März 1997 aufzuheben und die Grunderwerbsteuer auf 0 DM festzusetzen.

  • BFH, 19.10.1994 - II R 37/94

    Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 34 Abs. 3 VermG auch bei rechtsgeschäftlicher

    Auszug aus BFH, 18.08.2004 - II R 42/02
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 19. Oktober 1994 II R 37/94 (BFHE 176, 59, BStBl II 1995, 205) ausgeführt hat, "erfolgt ein Grundstückserwerb nach diesem Gesetz" (Vermögensgesetz) nicht nur in den Fällen, in denen das Eigentum am Grundstück unmittelbar aufgrund eines Verwaltungsakts außerhalb des Grundbuchs übergeht (§ 34 Abs. 1 VermG), sondern darüber hinaus auch dann, wenn nach § 31 Abs. 5 Satz 3 VermG ein Verwaltungsakt nach einer gütlichen Einigung ergeht, oder auch bei einer während eines anhängigen Verfahrens nach dem Vermögensgesetz aufgrund gütlicher Einigung zwischen den Beteiligten erfolgten rechtsgeschäftlichen Grundstücksrückübertragung.
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