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   BFH, 22.09.1993 - II R 55/93   

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https://dejure.org/1993,4154
BFH, 22.09.1993 - II R 55/93 (https://dejure.org/1993,4154)
BFH, Entscheidung vom 22.09.1993 - II R 55/93 (https://dejure.org/1993,4154)
BFH, Entscheidung vom 22. September 1993 - II R 55/93 (https://dejure.org/1993,4154)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines wesentliches Verfahrensmangels, wenn das Gericht die gesetzlichen Vorschriften beachtet hat, der Beteiligte an der mündlichen Verhandlung aber aus einem unverschuldeten Grund nicht teilnehmen konnte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.01.1988 - IV R 14/86

    Prozeßbeteiligter - Versäumter Termin - Termin zur mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 22.09.1993 - II R 55/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt ein solcher Mangel voraus, daß der Beteiligte in gesetzwidriger Weise im Verfahren nicht vertreten war, weil das Gericht bei der Vorbereitung oder Durchführung der mündlichen Verhandlung den Vorschriften des Gesetzes nicht genügt und dadurch den Beteiligten die Teilnahme unmöglich gemacht hat (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Januar 1988 IV R 14/86, BFHE 152, 196, BStBl II 1988, 447, und BFH-Urteil vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948, 949).

    Demgemäß liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO nicht vor, wenn das Gericht die gesetzlichen Vorschriften beachtet hat, der Beteiligte an der mündlichen Verhandlung aber aus einem in seiner Person liegenden - wenn auch unverschuldeten - Grund nicht teilnehmen konnte (vgl. auch den der Entscheidung in BFHE 152, 196, BStBl II 1988, 447 zugrunde liegenden Sachverhalt, in dem der dortige Kläger den Verhandlungstermin wegen infolge eines entgleisten Diabetes eingetretener Bewußtlosigkeit nicht wahrnehmen konnte).

  • BFH, 10.08.1988 - III R 220/84

    Mündliche Verhandlung - Ladung - Niederlegung bei Postanstalt - Zustellung -

    Auszug aus BFH, 22.09.1993 - II R 55/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt ein solcher Mangel voraus, daß der Beteiligte in gesetzwidriger Weise im Verfahren nicht vertreten war, weil das Gericht bei der Vorbereitung oder Durchführung der mündlichen Verhandlung den Vorschriften des Gesetzes nicht genügt und dadurch den Beteiligten die Teilnahme unmöglich gemacht hat (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Januar 1988 IV R 14/86, BFHE 152, 196, BStBl II 1988, 447, und BFH-Urteil vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948, 949).
  • BFH, 17.12.1996 - IX R 5/96

    Durch die Deutsche Post AG vorgenommene Zustellungen sind wirksam

    Für das FG bestand keine Veranlassung, vor der Verhandlung und Entscheidung des Rechtsstreits nachzuforschen, ob die Kläger die Ladungen erhalten und rechtzeitig zur Kenntnis genommen hatten (vgl. BFH-Urteil vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948, und BFH-Beschluß vom 22. September 1993 II R 55/93, BFH/NV 1994, 486).
  • BFH, 24.09.1999 - XI R 52/98

    Verfahrensrüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO; nicht nach Vorschrift des Gesetzes

    Es hatte keine Veranlassung, vor der Verhandlung und Entscheidung des Rechtsstreits nachzuforschen, ob der Kläger die Ladung erhalten und rechtzeitig zur Kenntnis genommen hatte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948, BFH-Beschluß vom 22. September 1993 II R 55/93, BFH/NV 1994, 486).
  • BFH, 22.01.1998 - XI S 42/97

    Schlüssigkeit der Rüge eines Verfahrensmangels hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit

    Es hatte keine Veranlassung, vor der Verhandlung und Entscheidung des Rechtsstreits nachzuforschen, ob die Antragsteller die Ladung erhalten und rechtzeitig zur Kenntnis genommen hatten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948; BFH-Beschluß vom 22. September 1993 II R 55/93, BFH/NV 1994, 486).
  • BFH, 01.03.2001 - VII B 235/00

    Versagung des rechtlichen Gehörs; Wiedereinsetzung

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Beteiligte oder dessen Prozessbevollmächtigter aus einem in seiner Person liegenden Grund an der mündlichen Verhandlung nicht teilnimmt, selbst wenn dieser Grund unverschuldet eingetreten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. September 1993 II R 55/93, BFH/NV 1994, 486; vom 29. Juli 1997 VII R 47/97, BFH/NV 1998, 65, und vom 25. März 1999 VII R 149/97, BFH/NV 1999, 1349).
  • BFH, 21.12.1999 - VII R 101/99

    Steuerberater - Aufhebung einer Pfändung - Begründung der Klage - Mündliche

    Dies gilt auch für die Fälle einer Reifenpanne auf der Fahrt zur mündlichen Verhandlung (vgl. z.B. BFH in BFH/NV 1989, 378, und BFH-Beschluss vom 22. September 1993 II R 55/93, BFH/NV 1994, 486: Verkehrsunfall, sowie BFH-Beschluss vom 12. April 1994 I R 43/93, BFH/NV 1995, 221).
  • BFH, 25.03.1999 - VII R 149/97

    Durchführung der mündlichen Verhandlung trotz Antrags auf Terminsaufhebung;

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Beteiligte oder dessen Prozeßbevollmächtigter aus einem in seiner Person liegenden Grund an der mündlichen Verhandlung nicht teilnimmt, selbst wenn dieser Grund unverschuldet eingetreten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. September 1993 II R 55/93, BFH/NV 1994, 486, und vom 29. Juli 1997 VII R 47/97, BFH/NV 1998, 65, m.w.N.).
  • BFH, 13.06.2000 - VII R 99/98

    Zwangsgeld - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung - Mündliche Verhandlung -

    Es hatte keine Veranlassung, vor der Verhandlung und Entscheidung des Rechtsstreits nachzuforschen, ob der Kläger die Ladung erhalten und rechtzeitig zur Kenntnis genommen hatte (vgl. BFH-Beschluss vom 22. September 1993 II R 55/93, BFH/NV 1994, 486).
  • BFH, 23.11.1999 - VII B 310/98

    Prozeßkostenhilfe - Erklärung über persönliche Verhältnisse - Fristverlängerung -

    Eine Änderung der Entscheidung wäre zwar insoweit möglich, als in dem Senatsbeschluß vom 6. Mai 1999 zugleich die Ablehnung der Gewährung von PKH unter Beiordnung eines Bevollmächtigten für das Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision gesehen werden kann, da diese Entscheidung lediglich formell, nicht jedoch materiell in Rechtskraft erwächst (vgl. BFH-Beschluß vom 29. September 1993 VIII S 6/93, BFH/NV 1994, 486).
  • BFH, 07.09.1995 - III R 86/90

    Zulässigkeit einer Revision ohne Zulassung der Revision

    Verstöße gegen die Vorschriften über die Aufhebung und Verlegung der mündlichen Verhandlung, die nicht zur Folge haben, daß der Beteiligte von dem Termin keine Kenntnis erhält, und die es ihm nicht tatsächlich unmöglich machen, an der Verhandlung teilzunehmen, haben kein solches Gewicht, das es nach der dem Gesetz zugrundeliegenden Wertung rechtfertigen würde, die Revision ohne Zulassung zu eröffnen (vgl. BFH-Beschluß vom 22. September 1993 II R 55/93, BFH/NV 1994, 486).
  • BFH, 12.04.1994 - I R 43/93

    Auswirkungen auf ein Verfahren bei Nichterscheinen einer anwaltlichen Vertretung

    Dies gilt auch für die Fälle einer Reifenpanne auf der Fahrt zur mündlichen Verhandlung (vgl. z. B. auch BFH-Beschluß vom 27. September 1988 III R 26/88, BFH/NV 1989, 378; BFH-Beschluß vom 22. September 1993 II R 55/93, BFH/NV 1994, 486: Verkehrsunfall).
  • BFH, 29.07.1997 - VII R 47/97

    Frage des Vorliegens eines wesentlichen, zur Zulässigkeit der Revision führenden

  • BFH, 13.06.2000 - VIII R 99/98
  • BFH, 20.12.1995 - V B 86/95

    Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung

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