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   BFH, 08.10.1980 - II R 56/79   

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BFH, 08.10.1980 - II R 56/79 (https://dejure.org/1980,1087)
BFH, Entscheidung vom 08.10.1980 - II R 56/79 (https://dejure.org/1980,1087)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 1980 - II R 56/79 (https://dejure.org/1980,1087)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 532
  • NJW 1981, 368 (Ls.)
  • DB 1981, 974
  • BStBl II 1981, 74
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 20.04.1977 - II R 48/76

    Gemischte Schenkung eines Grundstücks - Befreiung von der Grunderwerbsteuer -

    Auszug aus BFH, 08.10.1980 - II R 56/79
    Die Grunderwerbsteuer ist bei Grundstücksschenkungen unter Vorbehalt des Nießbrauchs auch dann aus der grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung zu erheben, wenn im Einzelfall keine Schenkung unter einer Auflage, sondern eine Schenkung des nießbrauchsbelasteten Grundstücks anzunehmen sein sollte (vgl. das Urteil vom 20. April 1977 II R 48/76, BFHE 122, 355, 357, BStBl II 1977, 676).

    Daß in allen Fallen hinsichtlich des vorbehaltenen Nießbrauches grunderwerbsteuerrechtlich eine Gegenleistung vorliegt, die nach den Allgemeinen Bewertungsvorschriften zu bewerten ist und deshalb nicht durch den Einheitswert des belasteten Grundstücks begrenzt wird, hat der Senat bereits in den genannten Urteilen in BFHE 117, 280, BStBl II 1976, 126, und In BFHE 122, 355, BStBl II 1977, 76 ausgesprochen.

  • BFH, 17.09.1975 - II R 42/70

    Grundstücksschenkung - Auflage - Gegenleistung - Minderung der Bereicherung -

    Auszug aus BFH, 08.10.1980 - II R 56/79
    Damals wurde die Formulierung des § 8 Nr. 1 Satz 2 GrEStG 1919 in das Grunderwerbsteuergesetz 1940 übernommen, obwohl mit dem Inkrafttreten des Grunderwerbsteuergesetzes 1940 an die Stelle des Werts des Grundstücks die Gegenleistung als Regelbesteuerungsmaßstab trat (vgl. hierzu im einzelnen das Urteil des Senats vom 17. September 1975 II R 42/70, BFHE 117, 280, 282 ff, BStBl II 1976, 126).

    Daß in allen Fallen hinsichtlich des vorbehaltenen Nießbrauches grunderwerbsteuerrechtlich eine Gegenleistung vorliegt, die nach den Allgemeinen Bewertungsvorschriften zu bewerten ist und deshalb nicht durch den Einheitswert des belasteten Grundstücks begrenzt wird, hat der Senat bereits in den genannten Urteilen in BFHE 117, 280, BStBl II 1976, 126, und In BFHE 122, 355, BStBl II 1977, 76 ausgesprochen.

  • BVerfG, 27.10.1975 - 1 BvR 82/73
    Auszug aus BFH, 08.10.1980 - II R 56/79
    Es ist auch nicht ersichtlich, daß durch § 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG und § 25 Abs. 1 Buchst. b ErbStG 1974 eine Verschärfung der Besteuerung von Grundstücksschenkungen in einem Ausmaße eingetreten ist, daß die Regelung gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot verstieße (vgl. hierzu auch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 27. Oktober 1975 1 BvR 82/73, Beck'sches Nachschlagewerk der Entscheidungen des BFH, Art. 14 GG Nr. 1, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1976 S. 31 HFR 1976, 31-).
  • Drs-Bund, 03.12.1973 - BT-Drs 7/1333
    Auszug aus BFH, 08.10.1980 - II R 56/79
    Der Schriftliche Bericht des Finanzausschusses (Bundestags-Drucksache 7/1333 zu § 25) gibt keine Hinweise in dieser Richtung.
  • BFH, 13.10.1976 - I R 261/70

    Erfinder - Lizenzvergabe zur Auswertung der Rechte - Freiberufliche Tätigkeit -

    Auszug aus BFH, 08.10.1980 - II R 56/79
    Daß in allen Fallen hinsichtlich des vorbehaltenen Nießbrauches grunderwerbsteuerrechtlich eine Gegenleistung vorliegt, die nach den Allgemeinen Bewertungsvorschriften zu bewerten ist und deshalb nicht durch den Einheitswert des belasteten Grundstücks begrenzt wird, hat der Senat bereits in den genannten Urteilen in BFHE 117, 280, BStBl II 1976, 126, und In BFHE 122, 355, BStBl II 1977, 76 ausgesprochen.
  • BFH, 28.04.1976 - II R 192/75

    Unentgeltliche Zuwendung - Grundstück - Belastung mit Wohnungsrecht -

    Auszug aus BFH, 08.10.1980 - II R 56/79
    Es ist zwar im Grundsatz daran festzuhalten, daß gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG u. a. Grundstücksschenkungen von der Grunderwerbsteuer befreit sind, weil sie der Schenkungsteuer unterliegen und daß insoweit demgemäß die Grunderwerbsteuer zurücktritt (vgl. das Urteil vom 28. April 1976 II R 192/75, BFHE 119, 185, 187, BStBl II 1976, 577).
  • BFH, 31.03.1976 - II R 25/71

    Verzicht auf gesetzliches Erbrecht - Übertragung von Wertpapieren -

    Auszug aus BFH, 08.10.1980 - II R 56/79
    Auch der Hinweis von Fetsch (Der Betrieb 1979, S. 34 - DB 1979, 34-) auf das Urteil des Senats vom 31. März 1976 II R 25/71 (BFHE 119, 82, BStBl II 1976, 532) kann nicht zu einer anderen Beurteilung führen.
  • FG Düsseldorf, 28.06.1977 - III 128/75
    Auszug aus BFH, 08.10.1980 - II R 56/79
    An der bestehenden Rechtslage hat sich nichts dadurch geändert, daß nach dem Wortlaut des § 25 Abs. 1 ErbStG 1974 nicht mehr die Möglichkeit besteht, den Wert eines vorbehaltenen Nießbrauches von dem Wert der Bemessungsgrundlage zum Abzug zu bringen und dadurch die Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) zu mindern (ebenso die Urteile des FG Düsseldorf vom 28. Juni 1977 III 128/75 Verk, Entscheidungen der Finanzgerichte 1978 S.36 - EFG 1978, 36 - und des FG Münster vom 15. November 1977 VIII-IV 1994/75 GrE, EFG 1978, 185).
  • FG Münster, 15.11.1977 - IV 1994/75
    Auszug aus BFH, 08.10.1980 - II R 56/79
    An der bestehenden Rechtslage hat sich nichts dadurch geändert, daß nach dem Wortlaut des § 25 Abs. 1 ErbStG 1974 nicht mehr die Möglichkeit besteht, den Wert eines vorbehaltenen Nießbrauches von dem Wert der Bemessungsgrundlage zum Abzug zu bringen und dadurch die Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) zu mindern (ebenso die Urteile des FG Düsseldorf vom 28. Juni 1977 III 128/75 Verk, Entscheidungen der Finanzgerichte 1978 S.36 - EFG 1978, 36 - und des FG Münster vom 15. November 1977 VIII-IV 1994/75 GrE, EFG 1978, 185).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFHE 131, 532) unterliegt der Erwerb eines Grundstücks schenkungshalber unter Vorbehalt des Nießbrauchs auch nach dem 31. Dezember 1973 der Grunderwerbsteuer unter Zugrundelegung des Wertes des Nießbrauchs, wenn die Schenkungsteuer gemäß § 25 Abs. 1 Buchst. b ErbStG 1974 ohne Abzug des Wertes des Nießbrauchs berechnet und ganz oder teilweise zinslos gestundet worden ist.

    Der Bundesfinanzhof hat auf diese Vorschrift im Zusammenhang mit der Frage der Grunderwerbsteuerpflicht von Auflagenschenkungen nach Inkrafttreten des § 25 ErbStG 1974 hingewiesen und ausgeführt, daß diese "Vorgängervorschrift" des § 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG seinerzeit geschaffen worden sei, um zu verhindern, daß Schenkungen auch insoweit von der Grunderwerbsteuer befreit wurden, als sich bei Errechnung der Schenkungsteuer etwa wegen einer der Schenkung beigefügten Auflage keine Bereicherung ergab (BFHE 131, 532 [534]).

  • BFH, 17.07.1985 - II K 1/84

    Zulässigkeit einer Restitutionsklage

    Der erkennende Senat hat die gegen das klagabweisende Urteil des FG eingelegte Revision durch Vorbescheid vom 8. Oktober 1980 II R 160/78 zurückgewiesen und sich dabei auf sein Urteil vom 8. Oktober 1980 II R 56/79 (BFHE 131, 532, BStBl II 1981, 74) gestützt.

    Das BVerfG ist damit nicht der Auffassung des erkennenden Senats in seinem Urteil in BFHE 131, 532, BStBl II 1981, 74, gefolgt, das allerdings nicht Gegenstand des Verfassungsbeschwerdeverfahrens war.

    Entgegen der Auffassung des Kl. ist nicht das Urteil in BFHE 131, 532, BStBl II 1981, 74 vom BVerfG aufgehoben worden.

    Aber auch wenn das BVerfG das Urteil in BFHE 131, 532, BStBl II 1981, 74 aufgehoben hätte, käme eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 580 Nr. 6 ZPO nicht in Betracht.

  • FG Nürnberg, 05.03.2015 - 4 K 410/13

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Schenkung unter Lebenden mit

    Behält sich ein Schenker den Nießbrauch an dem übertragenen Grundstück vor, ist die Zuwendung als Schenkung unter einer Auflage zu beurteilen (BFH-Urteil vom 20.11.2013 II R 38/12, BStBl. II 2014, 479; BFH-Urteil vom 08.10.1980 II R 56/79, BStBl. II 1981, 74; Meßbacher-Hönsch in Boruttau, GrEStG, § 3 Rn. 260, 261).
  • VerfGH Bayern, 06.03.1981 - 8-VII-79

    Zur Verfassungsmäßigkeit von §§ 1, 13 GrEStG

    BFH, Urteil vom 8.10.1980 - II R 56/79 - BStBl. 8111 74 Aus dem Tatbestand: Die Mutter des Klägers und deren Schwester waren Miteigentümer eines bebauten Grundstücks je zur ideellen Hälfte.
  • BFH, 23.09.1981 - II S 7/81
    NV: Soweit eine Grundstücksschenkung unter Nutzungsvorbehalt des Schenkers sowohl der Grunderwerbsteuer (aus dem Kapitalwert des vorbehaltenen Nießbrauchsrechts) als auch der Schenkungsteuer (ohne Rücksicht auf die Belastung in dem sich aus § 25 ErbStG 1974 ergebenden Umfang) unterliegt, bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, daß die Gesamtregelung nicht zu einer Übermaßbesteuerung führt (vgl. BFH-Urteil vom 8.10.1980 II R 56/79).
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