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   BGH, 23.09.2014 - II ZR 314/13   

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https://dejure.org/2014,36572
BGH, 23.09.2014 - II ZR 314/13 (https://dejure.org/2014,36572)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2014 - II ZR 314/13 (https://dejure.org/2014,36572)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2014 - II ZR 314/13 (https://dejure.org/2014,36572)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die ordnungsgemäße Aufklärung eines Kapitalanlegers

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.01.2013 - II ZR 43/12

    Prospekthaftung im weiteren Sinne: Offenlegung eines Sicherungsgeschäfts zwischen

    Auszug aus BGH, 23.09.2014 - II ZR 314/13
    Einem Anleger muss für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, das heißt er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - II ZR 43/12, juris Rn. 7; Urteil vom 23. April 2012 - II ZR 211/09, ZIP 2012, 1231 Rn. 13 mwN).

    Der Umstand, dass eine einheitliche Entscheidung des Revisionsgerichts in mehreren denselben Sachverhalt betreffenden Parallelverfahren angestrebt wird, gibt der Sache keine allgemeine, mithin grundsätzliche Bedeutung (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - II ZR 43/12, juris Rn. 3 mwN).

    a) Erforderlich ist eine Darstellung der wesentlichen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen zwischen einerseits der Fondsgesellschaft, ihren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern und andererseits den Unternehmen sowie deren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern, in deren Hand die Beteiligungsgesellschaft die nach dem Prospekt durchzuführenden Vorhaben ganz oder wesentlich gelegt hat, und der diesem Personenkreis gewährten Sonderzuwendungen oder Sondervorteile (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - II ZR 43/12, juris Rn. 7 mwN).

  • BGH, 05.03.2013 - II ZR 252/11

    Prospekthaftung bei Kapitalanlagebeteiligung an einem geschlossenen

    Auszug aus BGH, 23.09.2014 - II ZR 314/13
    Für die Beurteilung, ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, ist nicht isoliert auf eine bestimmte Formulierung, sondern auf das Gesamtbild abzustellen, das er dem Anleger unter Berücksichtigung der von ihm zu fordernden sorgfältigen und eingehenden Lektüre vermittelt (BGH, Urteil vom 5. März 2013 - II ZR 252/11, ZIP 2013, 773 Rn. 14 mwN).

    Zum einen kann von einem Anleger eine sorgfältige und eingehende Lektüre des Prospekts verlangt werden (BGH, Urteil vom 5. März 2013 - II ZR 252/11, ZIP 2013, 773 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus BGH, 23.09.2014 - II ZR 314/13
    Bei Immobilienfonds steht, anderes als etwa bei einem Filmfonds, bei dem ein Misserfolg der Produktion unmittelbar einen entsprechenden Verlust des eingebrachten Kapitals nach sich zieht, mit dem Immobilienvermögen der Investition ein Sachwert gegenüber, der in aller Regel erhalten bleibt, so dass das Risiko eines vollständigen Kapitalverlusts gering ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, BGHZ 186, 152 Rn. 18; Urteil vom 24. April 2014 - III ZR 389/12, NZG 2014, 904 Rn. 28).

    Damit werden im Prospekt, der keine verharmlosenden oder beschönigenden Hinweise enthält, die Risiken der Anlage und insbesondere das Risiko eines möglichen Totalverlusts, das bei einer unternehmerischen Beteiligung in der Natur der Sache liegt und sich nicht sicher abschätzen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2014 - III ZR 389/12, NZG 2014, 904 Rn. 29), hinreichend deutlich aufgezeigt.

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus BGH, 23.09.2014 - II ZR 314/13
    Bei Immobilienfonds steht, anderes als etwa bei einem Filmfonds, bei dem ein Misserfolg der Produktion unmittelbar einen entsprechenden Verlust des eingebrachten Kapitals nach sich zieht, mit dem Immobilienvermögen der Investition ein Sachwert gegenüber, der in aller Regel erhalten bleibt, so dass das Risiko eines vollständigen Kapitalverlusts gering ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, BGHZ 186, 152 Rn. 18; Urteil vom 24. April 2014 - III ZR 389/12, NZG 2014, 904 Rn. 28).
  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

    Auszug aus BGH, 23.09.2014 - II ZR 314/13
    Wird der Prospekt, wie im vorliegenden Fall, nicht vor der Zeichnung übergeben, erfolgt die Vermittlung aber auf Grundlage des Prospekts, gilt nichts anderes, da sich etwaige Prospektmängel in das Beratungsgespräch hinein fortsetzen und genauso wirken, wie wenn dem Anleger der Prospekt rechtzeitig übergeben worden wäre und er kein Gespräch mit dem Anlagevermittler geführt, sondern sich alleine aus dem Prospekt informiert hätte (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2007 - II ZR 21/06, ZIP 2008, 412 Rn. 17 f.).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus BGH, 23.09.2014 - II ZR 314/13
    Aufklärungspflichtig sind deshalb lediglich risikoerhöhende Umstände, die dem Anleger unbekannt sind, wie etwa ein überteuerter Erwerb der Immobilien, der Einsatz von Eigenkapital für investitionsfremde Zwecke oder der Verfall der betreffenden Immobilienpreise (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08, ZIP 2009, 2377 Rn. 25).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 23.09.2014 - II ZR 314/13
    Dies gilt auch dann, wenn es sich zwar um eine große Anzahl denselben Fonds betreffende Einzelverfahren handelt, es aber wie hier nicht ersichtlich ist, dass deren tatsächliches oder wirtschaftliches Gewicht Allgemeininteressen in besonderem Maße berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 192).
  • BGH, 19.11.2013 - II ZR 383/12

    Zur Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bei einer sogenannten

    Auszug aus BGH, 23.09.2014 - II ZR 314/13
    Diese Frage hat der Senat inzwischen dahin beantwortet, dass ein Anspruch auf Rückabwicklung ausgeschlossen ist, gleichwohl der Anleger, dessen Rückabwicklungsbegehren in der Regel in eine Kündigung des (stillen) Gesellschaftsverhältnisses aus wichtigem Grund umgedeutet werden kann, neben einem etwaigen Abfindungsguthaben gegebenenfalls Schadensersatz verlangen kann, wenn hierdurch die Abfindungsansprüche der anderen stillen Gesellschafter nicht beeinträchtigt werden (BGH, Urteil vom 19. November 2013 - II ZR 383/12, BGHZ 199, 104 Rn. 22 ff.).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus BGH, 23.09.2014 - II ZR 314/13
    Einem Anleger muss für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, das heißt er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - II ZR 43/12, juris Rn. 7; Urteil vom 23. April 2012 - II ZR 211/09, ZIP 2012, 1231 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus BGH, 23.09.2014 - II ZR 314/13
    Mit den Anforderungen an einen wahrheitsgemäßen, vollständigen und verständlichen Prospekt ist es nicht zu vereinbaren, wenn der Anleger zur Ermittlung des Anteils der Weichkosten erst verschiedene Prospektangaben abgleichen und anschließend eine Reihe von Rechengängen durchführen muss (BGH, Urteil vom 6. Februar 2006 - II ZR 329/04, ZIP 2006, 893 Rn. 9).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

  • BGH, 29.11.2004 - II ZR 6/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

  • BGH, 12.12.2013 - III ZR 404/12

    Aufklärungspflichten des Treuhänders gegenüber den künftigen Kapitalanlegern:

  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 156/09

    Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen nach Insolvenzreife:

  • BGH, 03.06.2014 - II ZR 67/13

    Kommunalrecht in Thüringen: Voraberteilung einer kommunalaufsichtlichen

  • BGH, 10.02.2015 - II ZR 163/14

    Haustürgeschäft: Folgen der Verwendung einer inhaltlich bearbeiteten

    Derartige Unklarheiten bestehen unter anderem dann, wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 156/09, ZIP 2010, 1080; Beschluss vom 3. Juni 2014 - II ZR 67/13, juris Rn. 3; Beschluss vom 23. September 2014 - II ZR 314/13, juris Rn. 6).
  • BGH, 03.11.2015 - II ZR 270/14

    Prospekthaftung bei Kapitalanlagebeteiligung als atypisch stiller Gesellschafter:

    Vielmehr genügt es, wenn der Anleger diesen Anteil mittels eines einfachen Rechenschritts feststellen kann (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - III ZR 404/12, ZIP 2014, 381 Rn. 14 ff.; Beschluss vom 23. September 2014 - II ZR 314/13, juris Rn. 31).

    Dies ist vorliegend, wie der Senat bereits zu demselben Prospekt festgestellt hat, ohne weiteres anhand der Angaben der auf S. 58 des Prospekts grafisch deutlich hervorgehobenen Tabellenübersicht mit der Überschrift "Mittelherkunft, Mittelverwendung 2001 bis 2005 für die erste Eigenkapital-Tranche von 50 Millionen Euro" möglich (BGH, Beschluss vom 23. September 2014 - II ZR 314/13, juris Rn. 32 f.).

  • OLG Frankfurt, 15.03.2017 - 17 U 145/16
    Insoweit ist auf das Gesamtbild abzustellen, das er dem Anleger unter Berücksichtigung der von ihm zu fordernden sorgfältigen und eingehenden Lektüre vermittelt (vgl. BGH, Beschluss v. 23.09.2014, II ZR 314/13, Tz. 11 m.w.N.; Urteil v. 05.03.2013, II ZR 252/11, WM 2013, 734, Tz. 14).
  • OLG Hamm, 24.05.2016 - 34 U 242/15

    Abgrenzung von Anlageberatungs- und Anlagevermittlungsvertrag; Pflichten des

    Das Agio dürfe sogar an ganz anderer Stelle ausgewiesen und erläutert werden (Hinweis auf BGH, Beschl. v. 23.09.2014 - II ZR 314/13).
  • BGH, 27.01.2015 - II ZR 349/13

    Rückabwicklung einer Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter aufgrund

    Soweit der Kläger neben Aufklärungspflichtverletzungen im Rahmen des mit dem Vermittler geführten Beratungsgesprächs auch fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Emissionsprospekt geltend gemacht hat, wird auf die Beschlüsse des Senats vom 23. September 2014 - II ZR 314/13, juris Rn. 14 ff. und II ZR 317/13, juris Rn. 14 ff. hingewiesen.
  • BGH, 27.01.2015 - II ZR 350/13

    Rückabwicklung einer Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter aufgrund

    Soweit die Klägerin neben Aufklärungspflichtverletzungen im Rahmen des mit dem Vermittler geführten Beratungsgesprächs auch fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Emissionsprospekt geltend gemacht hat, wird auf die Beschlüsse des Senats vom 23. September 2014 - II ZR 314/13, juris Rn. 14 ff. und II ZR 317/13, juris Rn. 14 ff. hingewiesen.
  • OLG Frankfurt, 09.09.2015 - 17 U 32/14

    Anlageberatung: Prospekthaftung im weiteren Sinn der Gründungsgesellschafter

    Insoweit ist auf das Gesamtbild abzustellen, das er dem Anleger unter Berücksichtigung der von ihm zu fordernden sorgfältigen und eingehenden Lektüre vermittelt (vgl. BGH, Beschluss v. 23.09.2014, II ZR 314/13, Tz. 11 m.w.N.; Urteil v. 05.03.2013, II ZR 252/11, WM 2013, 734, Tz. 14).
  • BGH, 16.12.2014 - II ZR 376/13

    Rückabwicklung einer atypisch stillen Beteiligung unabhängig vom Vorliegen von

    Soweit die Klägerin neben Aufklärungspflichtverletzungen im Rahmen des mit dem Berater geführten Beratungsgesprächs auch fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Emissionsprospekt geltend gemacht hat, wird auf die Beschlüsse des Senats vom 23. September 2014 - II ZR 314/13, juris Rn. 14 ff. und II ZR 317/13, juris Rn. 14 ff. hingewiesen.
  • OLG Hamm, 03.12.2015 - 34 U 131/15

    Haftung der Gründungsgesellschafter und Initiatoren einer Publikums-KG wegen

    Vielmehr genügt es, wenn der Anleger diesen Anteil mittels eines einfachen Rechenschritts feststellen kann (BGH, Urteil vom 12.12.2013 - III ZR 404/12, ZIP 2014, 381 Rn. 14 ff.; zitiert nach BGH, Beschluss vom 23.09.2014 - II ZR 314/13, juris Rn. 31).
  • OLG Bamberg, 23.12.2015 - 5 U 154/15

    Ansprüche aus der Beteiligung als atypische Gesellschafter

    Der Bundesgerichtshof hat in einem Parallelverfahren den streitgegenständlichen Prospekt einer umfassenden Prüfung unterzogen und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass keine Prospektfehler gegeben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 23.09.2014, II ZR 314/13).
  • OLG München, 27.01.2016 - 3 U 3468/13

    Fehlerhafte Beratung im Rahmen einer Kapitalanlage bei mehrgliedriger stiller

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