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BGH, 02.03.1970 - II ZR 59/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einbeziehung des Firmenwerts in die Abfindung - Auslegung eines Gesellschaftsvertrags - Abreden über die Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens in einem Gesellschaftsvertrag - Ermittlung des sich aus dem tatsächlichen Wert des Gesellschaftsvermögens ergebende Anteil ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1970, 1219
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54
Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und …
Auszug aus BGH, 02.03.1970 - II ZR 59/69
Erst wenn eine Partei außerhalb der Urkunde liegende Umstände für die von ihr in Anspruch genommene Rechtsfolge heranzieht, hat sie diese im Streitfall zu beweisen (BGHZ 20, 109, 111) [BGH 23.02.1956 - II ZR 207/54]. - RG, 14.06.1927 - II 394/26
Offene Handelsgesellschaft; Auseinandersetzung
Auszug aus BGH, 02.03.1970 - II ZR 59/69
Dieser Satz kann aber, wie auch die angeführten Entscheidungen, insbesondere RGZ 117, 238 zeigen, nur dann gelten, wenn aus der vereinbarten Berechnungsart (z.B. buchmäßiger Kapitalanteil nach der letzten Bilanz) anzunehmen ist, die Beteiligten wollten die Abfindung vollständig festlegen und die Berücksichtigung des Firmenwerts ausschließen.
- BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97
Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde
Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Urkunde wirkt sich in einem solchen Falle dahin aus, daß die Beweislast für außerhalb der Urkunde liegende Umstände die Partei trifft, die sich auf sie beruft (BGHZ 20, 109, 111; Urt. v. 2. März 1970, II ZR 59/69, BB 1970, 685;… Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 1, 2. Aufl., § 133 Rdn. 2). - BSG, 12.02.2019 - B 5 R 2/19 B
Anspruch auf Vergabe einer neuen Versicherungsnummer mit geändertem Geburtsdatum
Der Bundesgerichtshof hat in der vorstehend zitierten Entscheidung vom 05.02.1999 unter Verweis auf die weitere Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2.3.1970 (BGHZ 20, 109, 111; Urt. v. 02.03.1970 - II ZR 59/69) im Umkehrschluss ausgeführt, dass die 'Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Urkunde' sich dahingehend auswirke, dass die Partei nur die Beweislast für die außerhalb der Urkunde liegende Umstände träfe.