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   BGH, 24.09.1979 - II ZR 95/78   

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https://dejure.org/1979,374
BGH, 24.09.1979 - II ZR 95/78 (https://dejure.org/1979,374)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1979 - II ZR 95/78 (https://dejure.org/1979,374)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1979 - II ZR 95/78 (https://dejure.org/1979,374)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von Verträgen in einer atypischen stillen Gesellschaft zur Führung einer Apotheke - Wirksamkeit von Gewinnverteilungsabreden - Vorliegen einer persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit des Apothekers zum stillen Gesellschafter - Fehlen einer persönlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 8 ApoG, § 134
    Apotheker, fehlerhafte Gesellschaft, Stille Beteiligung an Apotheken, stille Gesellschaft

Papierfundstellen

  • BGHZ 75, 214
  • NJW 1980, 638
  • MDR 1980, 208
  • WM 1980, 12
  • DB 1979, 2478
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72

    Stille Gesellschaft und Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - II ZR 95/78
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. BGHZ 62, 234, 241 [BGH 25.03.1974 - II ZR 63/72] m.w.N.), findet die rechtliche Anerkennung der fehlerhaften Gesellschaft unter anderem da ihre Grenze, wo gewichtige Interessen der Allgemeinheit entgegenstehen.

    Hier verdient die fehlerhafte Gesellschaft grundsätzlich keinen Bestandschutz; das Interesse der Gesellschafter an der Anerkennung des von ihnen gewollten und tatsächlich begründeten Zustandes muß gegenüber den entgegenstehenden Belangen der Allgemeinheit zurücktreten" (BGHZ 62, 234, 241) [BGH 25.03.1974 - II ZR 63/72].

  • BGH, 15.11.1971 - II ZR 130/69

    Zulässigkeit der Beteiligung eines stillen Gesellschafters an einer Apotheke im

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - II ZR 95/78
    Nach Streitigkeiten über gleichartige Verträge des Beklagten mit anderen Apothekern und Einschaltung der Apothekerkammer sowie nach Veröffentlichung des Urteils des erkennenden Senats vom 15. November 1971 (II ZR 130/69, LM ApothG § 8 Nr. 1) zur Frage der stillen Beteiligung an einer Apotheke schlossen die Parteien nach längeren Verhandlungen am 1. Oktober 1972 jeweils einen neuen Mietvertrag und einen Gesellschaftsvertrag, nach dem der Beklagte nur noch als "typischer stiller Gesellschafter im Sinne der §§ 335 ff HGB" beteiligt sein sollte.

    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 15. November 1971 (II ZR 130/69, LM ApothG § 8 Nr. 1) ist davon auszugehen, daß eine stille Beteiligung an einer Apotheke grundsätzlich nicht gegen § 8 - oder andere Bestimmungen - des Apothekengesetzes verstößt, wenn sie sich im Rahmen der gesetzlichen Regelung der §§ 335 ff HGB hält.

  • BGH, 15.12.1959 - VI ZR 222/58

    Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - II ZR 95/78
    Die Revision ist zulässig (vgl. BGHZ 31, 358, 361), aber - nach dem Verzicht auf die Rüge nach § 539 ZPO - nicht begründet.
  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - II ZR 95/78
    Der Erlaubnisinhaber kann aber auch dadurch in der Führung der Apotheke und der Erfüllung der für die Volksgesundheit wichtigen Aufgabe (vgl. BVerfGE 17, 232, 239 f) in einer - gemessen am Sinn und Zweck dieser Vorschriften - nicht mehr hinnehmbaren Weise behindert werden, daß er in eine wirtschaftliche Abhängigkeit gebracht wird.
  • BGH, 05.05.2008 - II ZR 292/06

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    b) In den genannten Ausnahmefällen (Mitwirkung Minderjähriger oder Geschäftsunfähiger und Verstoß gegen §§ 134, 138 BGB) hat die Rechtsprechung die Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft bzw. den fehlerhaften Beitritt deshalb abgelehnt, weil die Nichtanwendung der allgemeinen Regeln über Anfechtung und Nichtigkeit zu Ergebnissen führen würde, die mit höherrangigen rechtlich geschützten Interessen der Allgemeinheit nicht vereinbar sind bzw. den nach der Rechtsordnung gebotenen Schutz bestimmter Personengruppen verfehlen (vgl. nur BGHZ 62, 234, 241; 75, 214, 217 f.; 97, 243, 250).
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 142/95

    Wirksamkeit eines Vertrages über die entgeltliche Überlassung einer Apotheke

    Dadurch soll sichergestellt werden, daß er seiner öffentlichen Aufgabe, eigenverantwortlich an der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung mitzuwirken, in sachgerechter Weise nachkommt (§§ 1, 7, 8, 9 Abs. 2 Satz 2 ApothG; vgl. BGHZ 75, 214, 215) [BGH 24.09.1979 - II ZR 95/78].
  • BGH, 21.03.1996 - IX ZR 240/95

    Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen; Vereinbarung eines Entgelts für die

    In diesem Sinne mag § 57 Abs. 1 StBerG - ggf. in Verbindung mit § 60 StBerG - trotz des wenig konkreten Gehalts ein Verbotsgesetz gegen Rechtsgeschäfte sein, die gezielt oder wenigstens mit hoher Wahrscheinlichkeit ein eigenverantwortliches Handeln des Steuerberaters beschränken sollen, beispielsweise die Aufnahme eines Berufsfremden als stillen Gesellschafters mit wesentlichen Rechten zur Einflußnahme auf die Steuerberatungstätigkeit selbst (vgl. BGH, Urt. v. 24. September 1979 - II ZR 95/78, NJW 1980, 638 f zu § 8 ApothG) oder die Begründung eines Arbeitnehmerverhältnisses des steuerlichen Beraters (§ 57 Abs. 4 Nr. 2 StBerG).
  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 364/83

    Zur Steuerrechtsfähigkeit einer atypischen stillen Gesellschaft und zur Frage der

    Eine atypische stille Beteiligung an einer Apotheke wäre nicht zulässig gewesen (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 24. September 1979 II ZR 95/78, BGHZ 75, 214; Blaurock, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1972, 1.119).

    Hingegen hat der BGH in dem Urteil vom 24. September 1979 II ZR 95/78 (BGHZ 75, 214) eine Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters von 90 v.H. als eine nach § 134 BGB nichtige Vereinbarung angesehen, die die wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit des Geschäftsinhabers unangemessen beeinträchtigt.

  • BGH, 20.03.1986 - II ZR 75/85

    Berufspflichten eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs; Zusammenschluß

    Die hier gefundene Lösung steht nicht im Widerspruch zu den Senatsurteilen vom 15. November 1971 (II ZR 130/69, LM Nr. 1 zu § 8 ApothG) und vom 24. September 1979 (II ZR 95/78, WM 1980, 12), wonach ein approbierter Apotheker ein stilles Gesellschaftsverhältnis mit einem Nichtapprobierten eingehen kann, obwohl § 8 ApothG vorschreibt, daß mehrere Personen nur dann gemeinsam eine Apotheke betreiben dürfen, wenn jeder von ihnen im Besitz einer Erlaubnis ist.

    In einem derartigen Fall setzte die Zulässigkeit des stillen Gesellschaftsverhältnisses voraus, daß der Betrieb der Apotheke in der Hand von (approbierten) Apothekern liegt, diese mithin die Apotheke persönlich und in eigener Verantwortung leiten, so daß der stille Gesellschafter keinen Einfluß auf die Betriebsführung hat (WM 1980, 12, 13 f.).

    Haben die Parteien gegen das gesetzliche Verbot eines Zusammenschlusses verstoßen, so finden die Rechtsgrundsätze für die fehlerhafte Gesellschaft keine Anwendung, sondern der Mangel führt nach § 134 BGB zur Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrages; denn die Rechtsordnung kann die fehlerhafte Gesellschaft nicht anerkennen, wenn dem - wie hier - wichtige Gemeinschaftsinteressen entgegenstehen (BGHZ 62, 234, 241 [BGH 25.03.1974 - II ZR 63/72]; Sen. Urt. v. 24. September 1979 - II ZR 95/78 - WM 1980, 12, 14).

  • BayObLG, 06.11.2000 - 1Z RR 612/98

    Unzulässige Beeinflussung der ärztlichen Tätigkeit durch Bestimmungen eines

    Die standesrechtliche Unzulässigkeit solcher Vertragsgestaltungen wäre allerdings anzunehmen, wenn der Arzt durch unangemessene wirtschaftliche Bedingungen in eine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Nichtarzt geriete, die sich mittelbar auch auf seine berufliche Tätigkeit auswirkte, weil sie ihn etwa zu überhöhten Honorarforderungen oder gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßender Behandlung von Patienten veranlassen könnte (vgl. BGHZ 75, 214/215 f.; BGH NJW 1989, 763; 1973, 98/100).

    Die Rechtsordnung kann ein fehlerhaftes Vertragsverhältnis auch nicht zeitlich beschränkt anerkennen, wenn dem - wie hier - wichtige Gemeinschaftsinteressen entgegenstehen (vgl. BGHZ 75, 214/217; 97, 243/250).

  • BGH, 16.11.1981 - II ZR 213/80

    Übertragung der Geschäftsführungsbefugnis in einer Publikumsgesellschaft

    Der vorliegende Gesellschaftsvertrag könnte nur dann in seiner Gesamtheit von Anfang an nichtig sein, wenn er seinem Inhalte nach auf die Verwirklichung eines sittenwidrigen oder sonstigen gesetzwidrigen Tatbestandes gerichtet wäre (vgl. BGHZ 75, 214, 217 [BGH 24.09.1979 - II ZR 95/78]; 62, 234, 240 [BGH 25.03.1974 - II ZR 63/72]; SenUrt.
  • BFH, 05.02.2002 - VIII R 31/01

    Verpflichtungen des BGB-Innengesellschafters gegenüber Gläubigern des

    Eine Handelsvertretung kann zwar auch eine BGB-Gesellschaft betreiben; das setzt aber voraus, dass diese selbst bzw. alle Gesellschafter Inhaber einer Konzession oder wenigstens eines vorläufigen Geschäftsauftrages sind (zu der insoweit vergleichbaren Rechtslage beim Betrieb einer Apotheke mit einem nicht approbierten Apotheker vgl. BGH-Urteil vom 24. September 1979 II ZR 95/78, BGHZ 75, 214; Baumbach/Hopt, a.a.O., § 105 Rz. 2, m.w.N., und § 84 Rz. 8, 9, m.w.N.; Bezzenberger, a.a.O., § 8 StG Rz. 4, 5).
  • OLG Schleswig, 13.06.2002 - 5 U 78/01

    Sittenwidrigkeit des Beitritts als stiller Gesellschafter zu einer

    Ist somit schon die generelle Anwendbarkeit der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf die stille Gesellschaft jedenfalls nicht zweifelsfrei (vgl. zur Kritik K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl., § 6 II 3; Belz in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 2, § 31 StG Rn. 21 ff. und neuestens Österr. OGH NZG 2001, 465 ff.), so hat zum anderen selbst die eine Abwicklung über die fehlerhafte Gesellschaft befürwortende bisherige Rechtsprechung dann Ausnahmen zugelassen, wenn gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder bestimmter, besonders schutzwürdiger Personen einer derartigen Abwicklung entgegenstehen (BGHZ 26, 330, 335; 55, 5, 9; 62, 234, 240 f.; 75, 214, 217 f.; OLG Hamm OLGR 2001, 49, 50 f.).
  • BGH, 25.04.2002 - 4 StR 152/01

    Verurteilung eines Apothekers wegen Betreibens einer Apothekenkette aufgehoben

    Bezogen auf das Apothekenrecht bedeutet dies, daß ein Strohmannverhältnis nicht schon dann anzunehmen ist, wenn der Apotheker durch Vereinbarungen mit einem Dritten in eine wirtschaftliche Abhängigkeit gebracht wird, die ihn in der Wahrnehmung der ihm nach § 7 Satz 1 ApothG obliegenden Pflicht zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung einschränkt (vgl. BGHZ 75, 214, 216; BGHR ApothG § 8 Satz 2 Apothekenpacht 1).
  • BGH, 20.03.1986 - II ZR 7/85
  • FG Köln, 17.01.2007 - 4 K 4321/04

    Steuerliche Rückabwicklung eines Gesellschaftsvertrages

  • FG Köln, 17.01.2007 - 4 K 4535/04

    Rechtmäßigkeit der Festlegung von Einkünften aus Gewerbebetrieb bei

  • BGH, 15.10.2013 - II ZR 112/11

    Verzichtbarkeit des Rechts auf den gesetzlichen Richter; Wirksamkeit der Gründung

  • OLG Braunschweig, 03.09.2003 - 3 U 140/02

    Wirksamkeit einer Beteiligung als stiller Gesellschafter; Anspruch der

  • OLG Brandenburg, 26.01.2016 - 3 U 138/09

    Nichtigkeit eines Gesellschaftsvertrages: Anwendbarkeit der Grundsätze über die

  • OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02

    Beitritt als atypischer stiller Gesellschafter; Rückabwicklung nach Prospekt-

  • FG Köln, 17.01.2007 - 2 K 4321/04

    Rechtmäßigkeit der Festlegung von Einkünften aus einem Gewerbebetrieb bei

  • BGH, 06.06.1997 - V ZR 322/95

    Vereinbarung einer Rente als Gegenleistung für den Verkauf einer Apotheke

  • BGH, 03.11.1982 - IVa ZR 47/81

    Auszahlung eins Teilgewinns aus einem Apothekenbetrieb aufgrund eines Testaments

  • BGH, 22.10.1990 - II ZR 247/89

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Anschlußberufung - Beendigung und

  • OLG Braunschweig, 05.02.2003 - 3 U 266/02

    Einlagenrückforderungen eines atypischen stillen Gesellschafters bei

  • BGH, 13.11.1990 - KZR 2/89

    Kartellverbotswidrigkeit der Zusammenlegung zweier Tageszeitungen;

  • OLG Brandenburg, 29.03.2023 - 7 U 39/22

    Rechtsbindungswille bezüglich der Übernahme einer persönlichen Haftung für eine

  • OLG Schleswig, 12.12.2002 - 5 U 7/02

    Wirksamkeit des Beitritts eines atypischen stillen Gesellschafters zu einer

  • OLG Braunschweig, 19.03.2003 - 3 U 38/02

    Atypische stille Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft: Anwendung der

  • OLG Frankfurt, 17.09.2008 - 3 U 305/06

    Rechtsgrundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft: Außerordentliches

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - 9 S 1742/93

    Widerruf einer Apothekenbetriebserlaubnis wegen Unzuverlässigkeit - sofortige

  • OLG Braunschweig, 08.01.2003 - 3 U 272/01

    Analogie; atypische stille Gesellschaft; Auseinandersetzungsanspruch;

  • BayObLG, 05.10.1989 - BReg. 3 Z 114/89

    Widerspruch gegen eine Löschungsankündigung; Zulässigkeit der amtswegigen

  • OLG Hamm, 13.03.1986 - 4 W 43/86

    Aussetzung eines Rechtsstreits bis zur rechtskräftigen Entscheidung eines anderen

  • LG Göttingen, 20.08.2002 - 3 O 5/02
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