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   FG Nürnberg, 26.07.1995 - III 108/94   

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https://dejure.org/1995,23423
FG Nürnberg, 26.07.1995 - III 108/94 (https://dejure.org/1995,23423)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 26.07.1995 - III 108/94 (https://dejure.org/1995,23423)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Juli 1995 - III 108/94 (https://dejure.org/1995,23423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 572
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.11.1993 - X B 83/93

    Klage wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der Sonderausgabenhöchstbeträge:

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.07.1995 - III 108/94
    Die Rechtsauffassung des X. Senats, wonach eine Aussetzung oder ein Ruhen des Verfahrens nicht in Betracht komme, wenn die angefochtenen Steuerbescheide hinsichtlich der verfassungsrechtlich umstrittenen Punkte bereits vor Klageerhebung für vorläufig erklärt worden seien (BFH, BStBl. II 1994, 119), sei unrichtig.

    Das rechtmäßige Vorgehen des Finanzamts habe die vorgesetzte Behörde bestätigt; diese habe sich bei ihrer Entscheidung auf den Beschluß des BFH vom 10.11.1993 (BStBl. II 1994, 119) gestützt.

    Für ein weiteres Ruhenlassen der Einsprüche bestand deshalb keine Veranlassung mehr (vgl. auch BFH-Beschluß vom 10.11.1993 X B 83/93 , BStBl. II 1994, 119).

    Denn durch den Ausspruch der teilweisen Vorläufigkeit hinsichtlich bestimmter Besteuerungsgrundlagen ist - wie vor bereits angeführt - im Ergebnis sichergestellt, daß die Kläger an einer eventuell künftig gesetzlichen Neuregelung teilnehmen werden (Beschluß des Finanzgerichts Nürnberg vom 11.03.1993 VI 263/92, EFG 1993, 533, bestätigt durch Entscheidung des BFH, BStBl. II 1994, 119; vgl. auch BFH-Beschluß vom 09.08.1994 X B 26/94 , BStBl. II 1994, 804).

    Der Unsicherheit wegen verfassungsrechtlicher Fragen ist durch die Aufnahme der jeweiligen Besteuerungsgrundlagen in den Vorläufigkeitskatalog ausreichend Rechnung getragen ( BFH-Beschluß vom 10.11.1993 X B 83/93 , a.a.O.).

  • BFH, 20.07.1990 - III B 144/89

    - Keine Aussetzung der Vollziehung bei behaupteter Verfassungswidrigkeit der Höhe

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.07.1995 - III 108/94
    Dabei spielt auch die Überlegung eine Rolle, daß das BVerfG, soweit es bisher die Verfassungswidrigkeit von Regelungen feststellen mußte, aus Gründen der Rechtssicherheit eine Nichtigkeitserklärung vermieden und es statt dessen dem Gesetzgeber überlassen hat, eine Rechtsänderung herbeizuführen ( BFH-Beschluß vom 20.07.1990 III B 144/89 , BStBl. II 1991, 104, 106 li.Sp.).
  • BFH, 18.09.1992 - III B 43/92

    Beschwerde gegen Nichtaussetzung des Klageverfahrens

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.07.1995 - III 108/94
    Der III. Senat des BFH habe entschieden, daß in derartigen Streitfällen die Verfahren auszusetzen bzw. das Ruhen des Verfahrens anzuordnen sei (BFH, BStBl. II 1993, 123).
  • BFH, 08.06.1990 - III R 41/90

    Aussetzung des Verfahrens - Musterprozeß - Anhängigkeit beim BFH - Entscheidung

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.07.1995 - III 108/94
    Die Anordnung der Verfahrensruhe ist ebenso wie der Widerruf der Anordnung ( § 131 AO 1977 ) ein ermessensgebundener Verwaltungsakt, gegen den nach §§ 348, 349 Abs. 1 AO 1977 die Beschwerde gegeben ist (vgl. BFH-Urteil vom 08.06.1990 III R 41/90 , BStBl. II 1990, 944; Klein/Orlopp, AO, 5.Auflage 1995, § 363 AO Anm. 3 bis 5; Tipke/Kruse, AO-FGO, 15. Auflage, § 363 Tz. 4).
  • BFH, 09.08.1994 - X B 26/94

    Klageverfahren wegen Verfassungsmäßigkeit des Sonderausgabenhöchstbetrags sind

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.07.1995 - III 108/94
    Denn durch den Ausspruch der teilweisen Vorläufigkeit hinsichtlich bestimmter Besteuerungsgrundlagen ist - wie vor bereits angeführt - im Ergebnis sichergestellt, daß die Kläger an einer eventuell künftig gesetzlichen Neuregelung teilnehmen werden (Beschluß des Finanzgerichts Nürnberg vom 11.03.1993 VI 263/92, EFG 1993, 533, bestätigt durch Entscheidung des BFH, BStBl. II 1994, 119; vgl. auch BFH-Beschluß vom 09.08.1994 X B 26/94 , BStBl. II 1994, 804).
  • BFH, 17.09.1997 - X R 87/94

    Revision gegen ein fehlerhaft erlassenen Prozessurteil

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.07.1995 - III 108/94
    Auch zu dieser Streitfrage gebe es bereits einen Musterprozeß vor dem Bundesfinanzhof (hier: Az. X R 87/94).
  • FG Nürnberg, 11.03.1993 - VI 263/92
    Auszug aus FG Nürnberg, 26.07.1995 - III 108/94
    Denn durch den Ausspruch der teilweisen Vorläufigkeit hinsichtlich bestimmter Besteuerungsgrundlagen ist - wie vor bereits angeführt - im Ergebnis sichergestellt, daß die Kläger an einer eventuell künftig gesetzlichen Neuregelung teilnehmen werden (Beschluß des Finanzgerichts Nürnberg vom 11.03.1993 VI 263/92, EFG 1993, 533, bestätigt durch Entscheidung des BFH, BStBl. II 1994, 119; vgl. auch BFH-Beschluß vom 09.08.1994 X B 26/94 , BStBl. II 1994, 804).
  • FG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 4 K 340/06

    Beendigung der gesetzlichen Verfahrensruhe durch vorläufige Steuerfestsetzung in

    So hat das FG Nürnberg durch Urteil vom 26. Juli 1995 III 108/94 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 572) entschieden, dass ein Einspruchsverfahren, das wegen verfassungsrechtlicher Streitfragen zum Ruhen gebracht worden ist, vom Finanzamt in der Weise wieder aufgenommen und zugleich im Übrigen beendet werden kann, dass der Steuerbescheid in den streitigen Punkten für vorläufig erklärt wird.
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