Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 26.04.1977 - III 163/73 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,13042) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Münster, 20.02.2014 - 8 K 1727/11
Grundstück, Steuerbefreiung, Nachabfindung § 13 HöfeO
Die Klägerin machte daraufhin unter Verweis auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26.04.1977 - III 163/73, EFG 1978, 141 geltend, die Hingabe des Grundstücks sei als Abfindung für einen Erbverzicht (§§ 2346 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) anzusehen und daher nach § 3 Nr. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 5 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) von der Grunderwerbsteuer befreit.Das Niedersächsische Finanzgericht (Urteil vom 26.04.1977 - III 163/73) hat hieraus abgeleitet, dass die Übertragung eines Grundstücks als Abfindung für den Verzicht auf einen Anspruch nach § 13 HöfeO nach § 3 Nr. 2 GrEStG i.V.m. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG von der Grunderwerbsteuer befreit sei.