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   FG Hamburg, 31.10.1994 - III 193/90   

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https://dejure.org/1994,36294
FG Hamburg, 31.10.1994 - III 193/90 (https://dejure.org/1994,36294)
FG Hamburg, Entscheidung vom 31.10.1994 - III 193/90 (https://dejure.org/1994,36294)
FG Hamburg, Entscheidung vom 31. Oktober 1994 - III 193/90 (https://dejure.org/1994,36294)
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.06.2017 - 3 K 1526/11

    Unzulässige Klage gegen die Ablehnung eines Erlassantrags nach § 227 AO für

    Die entgegenstehende Rechtskraft bezieht sich dabei nicht nur auf gerichtliche Entscheidungen, sondern allgemein darauf, dass über denselben Streitgegenstand nicht schon bestandskräftig entschieden sein darf (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 1994 III 193/90, EFG 1995, 408).

    Eine entsprechende Klage ist wegen der Identität des Streitgegenstandes unzulässig, sofern der Sachverhalt, der eine Unbilligkeit begründen soll, im Erhebungsverfahren derselbe ist wie im Festsetzungsverfahren (FG Hamburg Urteil vom 31.Oktober 1994, III 193/90, EFG 1995, 408, Nichtzulassungsbeschwerde durch BFH-Beschluss vom 8. November 1995, IX B 4/95, als unzulässig verworfen; FG München Urteil vom 17. Januar 2006, 6 K 2292/04, juris; Sächsisches Finanzgericht Urteil vom.

  • FG Hamburg, 30.04.2008 - 3 K 17/07

    Erbschaftsteuerrecht: Erlass bzw. niedrigere Festsetzung von Erbschaftsteuer im

    Wird eine im Verfahren nach § 163 AO begehrte Billigkeitsmaßnahme und eine im Verfahren nach § 227 AO begehrte Billigkeitsmaßnahme auf denselben Sachverhalt gestützt, so sind die Streitgegenstände beider Verfahren identisch (FG Hamburg Urteil vom 31.10.1994 III 193/90, EFG 1995, 408).
  • FG Köln, 11.11.2009 - 9 K 2926/09

    Erlass von rechtskräftig festgesetzten Aussetzungszinsen zur Schenkungsteuer im

    Das FG hat, sofern das Finanzamt die beantragte Billigkeitsmaßnahme ablehnt, in beiden Fällen und anhand derselben Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen, ob die Verwaltung das ihr eingeräumte Ermessen fehlerfrei (§ 102 FGO i.V.m. § 5 AO) ausgeübt hat (FG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 1994 III 193/90, EFG 1995, 408, FG München, Urteil vom 17. Januar 2006 6 K 2292/04, FG des Saarlandes, Urteil vom 19. Januar 1999 1 K 133/97, EFG 1999, 367, sowie Tipke / Kruse, AO, § 227 Tz. 1, umd § 163 Tz. 1, m.w.N.).
  • FG München, 17.01.2006 - 6 K 2292/04

    Zur Unterzeichnung eines Investitionszulageantrages; Wiedereinsetzung;

    Der Streitgegenstand einer im Verfahren nach § 163 AO begehrten Billigkeitsmaßnahme ist identisch mit dem Streitgegenstand einer im Verfahren nach § 227 AO begehrten Billigkeitsmaßnahme, wenn beide Verfahren jeweils auf denselben Sachverhalt gestützt werden (vgl. Urteil des Finanzgerichtes Hamburg vom 31. Oktober 1994 III 193/90, EFG 1995, 406).
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