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   OVG Hamburg, 08.11.1979 - Bf III 57/78   

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OVG Hamburg, 08.11.1979 - Bf III 57/78 (https://dejure.org/1979,19825)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08.11.1979 - Bf III 57/78 (https://dejure.org/1979,19825)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08. November 1979 - Bf III 57/78 (https://dejure.org/1979,19825)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 08.09.2004 - III B 107/04

    Prozessunfähige (Steuerpflichtige, die unter Betreuung stehen): Nichterhebung von

    Da das Amtsgericht für den Kläger zur Wahrnehmung seiner Rechte und Interessen in gerichtlichen Verfahren einen Betreuer bestellt und einen Einwilligungsvorbehalt angeordnet hat, ist davon auszugehen, dass die Einlegung der Beschwerde auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1998 3 B 70/97, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 62 VwGO Nr. 27 und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. November 1979 Bf III 57/78, Hamburgisches Justizverwaltungsblatt 1980, 85).
  • BFH, 08.09.2004 - III B 108/04

    Geltung des Vertretungserfordernisses vor dem Bundesfinanzhof (BFH) für das

    Da das Amtsgericht für den Kläger zur Wahrnehmung seiner Rechte und Interessen in gerichtlichen Verfahren einen Betreuer bestellt und einen Einwilligungsvorbehalt angeordnet hat, ist davon auszugehen, dass die Einlegung der Beschwerde auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1998 3 B 70/97, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 62 VwGO Nr. 27 und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. November 1979 Bf III 57/78, Hamburgisches Justizverwaltungsblatt 1980, 85).
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