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   BFH, 22.05.2003 - III B 108/02   

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https://dejure.org/2003,14482
BFH, 22.05.2003 - III B 108/02 (https://dejure.org/2003,14482)
BFH, Entscheidung vom 22.05.2003 - III B 108/02 (https://dejure.org/2003,14482)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - III B 108/02 (https://dejure.org/2003,14482)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 40; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör und der gerichtlichen Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.07.1985 - I R 214/82

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Erledigung - Prozeßvoraussetzungen -

    Auszug aus BFH, 22.05.2003 - III B 108/02
    Der Betriebsprüfungsbericht ist kein nach § 40 FGO anfechtbarer Verwaltungsakt (BFH-Urteil vom 17. Juli 1985 I R 214/82, BFHE 144, 333, BStBl II 1986, 21, m.w.N.).
  • BFH, 28.07.1997 - VIII B 68/96

    Forderungsverzicht durch beherrschenden Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 22.05.2003 - III B 108/02
    Der Kläger hat nicht, wie es erforderlich gewesen wäre, dargelegt, inwiefern der von ihm beanstandete fehlende Hinweis des FG auf die mangelnde Zuständigkeit des FA entscheidungserheblich sein könnte und was er auf entsprechende Hinweise noch Wesentliches vorgebracht hätte (BFH-Beschluss vom 28. Juli 1997 VIII B 68/96, BFH/NV 1998, 29).
  • BFH, 12.07.2002 - II B 33/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur

    Auszug aus BFH, 22.05.2003 - III B 108/02
    Hierzu hätte eine bestimmte --abstrakte-- Rechtsfrage herausgearbeitet und substantiiert dargelegt werden müssen, inwieweit sie im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig, d.h. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 II B 33/01, BFH/NV 2002, 1482).
  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 22.05.2003 - III B 108/02
    Mit der Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs hätte insbesondere vorgetragen werden müssen, was bei ausreichender Gehörsgewährung zusätzlich vorgebracht worden wäre und dass bei Berücksichtigung dieses Vortrags die Entscheidung des FG --bei dessen materiell-rechtlicher Auffassung-- anders hätte ausfallen können (BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 12.04.2002 - XI B 88/01

    NZB; Sachaufklärungspflicht; Honorarordnungen als Beurteilungsmaßstab für eine

    Auszug aus BFH, 22.05.2003 - III B 108/02
    Das ist der Fall, wenn die vorgetragenen Tatsachen --ihre Richtigkeit unterstellt-- den behaupteten Verfahrensmangel ergeben und zumindest die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) --ausgehend von dessen materiell-rechtlichem Standpunkt-- ohne den Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 2002 XI B 88/01, BFH/NV 2002, 1026).
  • FG Saarland, 01.03.2005 - 1 K 216/04

    Keine gesonderte Anfechtung von Feststellungen in einem Betriebsprüfungsbericht

    (z.B. BFH vom 17. Juli 1985 I R 214/82, BStBl II 1986, 21, 23 f.; vom 22. Mai 2003 III B 108/02 nv; Tipke/Kruse, AO/FGO, 1961/2003, § 202 AO Tz. 12).
  • FG Münster, 14.09.2022 - 13 K 3154/21

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Außenprüfung oder

    Das Abfassen des Prüfungsberichts ist demgegenüber kein Verwaltungsakt, da es sich lediglich um eine behördeninterne Mitteilung ohne Rechtswirkung nach außen handelt (BFH-Urteil vom 8.8.2001 II R 18/01, juris; BFH-Beschluss vom 22.5.2003 III B 108/02, juris).
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