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   BFH, 17.07.2003 - III B 145/02   

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https://dejure.org/2003,11647
BFH, 17.07.2003 - III B 145/02 (https://dejure.org/2003,11647)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2003 - III B 145/02 (https://dejure.org/2003,11647)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - III B 145/02 (https://dejure.org/2003,11647)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 § 116 Abs. 3 S. 3
    Vollverschleiß, Wohnungen in der ehemaligen DDR

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an einen Vollverschleiß bei in der ehemaligen DDR gelegenen Wohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; Vorliegen von Vollverschleiß wegen überhöhter Abnutzungen durch Wohnungspolitik der ehemaligen DDR; Neuherstellung im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes; Erfordernis schwerer Substanzschäden an den für die Nutzbarkeit als Bau und ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 29.01.2003 - III R 53/00

    Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln

    Auszug aus BFH, 17.07.2003 - III B 145/02
    Es fehlt jeglicher Hinweis auf Äußerungen im Schrifttum sowie eine Auseinandersetzung mit der zur Frage des Vollverschleißes vorliegenden umfangreichen Rechtsprechung des BFH (z.B. in jüngster Zeit Urteile vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158, m.w.N., zu § 10e des Einkommensteuergesetzes --EStG--, und vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFH/NV 2003, 972, m.w.N., zum EigZulG).

    Ebenso wenig reicht in der Regel die Ersetzung nur eines für die Nutzungsdauer bestimmenden Gebäudeteils für die Beurteilung als bautechnisch neues Gebäude aus (BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 972, m.w.N.).

  • BFH, 15.05.2002 - X R 36/99

    Herstellung einer Wohnung - Vollverschleiß

    Auszug aus BFH, 17.07.2003 - III B 145/02
    Es fehlt jeglicher Hinweis auf Äußerungen im Schrifttum sowie eine Auseinandersetzung mit der zur Frage des Vollverschleißes vorliegenden umfangreichen Rechtsprechung des BFH (z.B. in jüngster Zeit Urteile vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158, m.w.N., zu § 10e des Einkommensteuergesetzes --EStG--, und vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFH/NV 2003, 972, m.w.N., zum EigZulG).

    Der BFH hat im Urteil in BFH/NV 2002, 1158, 1159 unter Aufhebung des Urteils des FG Nürnberg vom 13. April 1999 I 18/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 1070), auf welches sich die Klägerin mit ihrer Beschwerdebegründung bezogen hat, und unter Bezugnahme auf das frühere Urteil des BFH in BFH/NV 1998, 841 klargestellt, dass ein Vollverschleiß ein infolge Abnutzung in dem Sinne unbrauchbar gewordenes Gebäude voraussetze und dass ein solcher nur vorliege, wenn es sich um schwere Substanzschäden an den für die Nutzbarkeit als Bau und die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmenden Teilen handele.

  • BFH, 17.12.1997 - X R 54/96

    Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung der Anschaffung eines Hauses -

    Auszug aus BFH, 17.07.2003 - III B 145/02
    Auch der BFH habe im Urteil vom 17. Dezember 1997 X R 54/96 (BFH/NV 1998, 841) keine derart strengen Anforderungen aufgestellt.

    Der BFH hat im Urteil in BFH/NV 2002, 1158, 1159 unter Aufhebung des Urteils des FG Nürnberg vom 13. April 1999 I 18/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 1070), auf welches sich die Klägerin mit ihrer Beschwerdebegründung bezogen hat, und unter Bezugnahme auf das frühere Urteil des BFH in BFH/NV 1998, 841 klargestellt, dass ein Vollverschleiß ein infolge Abnutzung in dem Sinne unbrauchbar gewordenes Gebäude voraussetze und dass ein solcher nur vorliege, wenn es sich um schwere Substanzschäden an den für die Nutzbarkeit als Bau und die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmenden Teilen handele.

  • BFH, 12.07.2002 - II B 33/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur

    Auszug aus BFH, 17.07.2003 - III B 145/02
    a) Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert, eine bestimmte --abstrakte-- Rechtsfrage herauszuarbeiten, deren Beantwortung eine grundsätzliche Bedeutung zukommt, und insbesondere substantiiert vorzutragen, inwieweit die aufgeworfene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist, d.h. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Juli 2002 II B 33/01, BFH/NV 2002, 1482, ständige Rechtsprechung).

    Allein der Hinweis, der BFH habe über eine bestimmte Rechtsfrage aus dem angeführten Problemkreis noch nicht entschieden, genügt nicht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1482).

  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 17.07.2003 - III B 145/02
    Soweit die Klägerin rügt, das FG habe seine Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO deshalb verletzt, weil es entgegen ihrem Beweisantrag nicht ihren Ehemann als Zeugen über die ihr vom Finanzamt (FA) A erteilte Zusage und deren Verbindlichkeit vernommen habe, fehlt es ebenfalls an einer hinreichenden Bezeichnung des Verfahrensmangels (zu den Anforderungen im Einzelnen BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 22.04.1998 - X R 4/95

    Bestimmung des zuständigen Beamten nach der Höhe der Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 17.07.2003 - III B 145/02
    Das FG ist in Übereinstimmung mit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der die Zusage oder Auskunft erteilende Amtsträger auch tatsächlich zuständig sein muss, um eine bindende Vertrauensgrundlage zu schaffen (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 1998 X R 4/95, BFH/NV 1998, 1221, 1222, m.w.N.).
  • BFH, 09.08.2002 - III B 34/02

    Kapitalistische Betriebsaufspaltung, personelle Verflechtung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 17.07.2003 - III B 145/02
    Insoweit fehlt es an einem schlüssigen Vortrag, dass die Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts Fehler von einigem Gewicht erkennen lässt, die geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen oder es sich gar um eine willkürliche, jeder gesetzlichen Grundlage entbehrende Entscheidung handele (sog. qualifizierter Fehler, BFH-Beschluss vom 9. August 2002 III B 34/02, BFH/NV 2002, 1616, 1617, m.w.N.).
  • BFH, 25.08.1999 - X R 57/96

    Wiederaufbau und Renovierung einer durch Brand zerstörten Wohnung;

    Auszug aus BFH, 17.07.2003 - III B 145/02
    Der BFH hat im Urteil vom 25. August 1999 X R 57/96 (BFH/NV 2000, 186) hervorgehoben, Baumaßnahmen an einem bestehenden Einfamilienhaus könnten nur dann als Herstellung einer Wohnung beurteilt werden, wenn die Baumaßnahme einem Neubau gleichkomme, d.h. das Gebäude müsse bautechnisch neu sein.
  • BFH, 11.02.2002 - VII B 193/01

    NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 17.07.2003 - III B 145/02
    Hierzu muss der angeblichen Divergenzentscheidung ein abstrakter tragender Rechtssatz entnommen werden und einem ebenfalls abstrakten tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung so gegenübergestellt werden, dass hieraus die Abweichung ersichtlich wird (BFH-Beschluss vom 11. Februar 2002 VII B 193/01, BFH/NV 2002, 818).
  • FG Hessen, 04.07.2000 - 11 K 6696/98

    Neubau; Herstellung; Gebäude; Entkernung; Außenmauer; Vollständige Neugestaltung

    Auszug aus BFH, 17.07.2003 - III B 145/02
    Das Urteil des Hessischen FG vom 4. Juli 2000 11 K 6696/98 (EFG 2001, 18, Revision X R 48/00) betrifft einen mit dem Streitfall offensichtlich nicht vergleichbaren Sachverhalt; denn in jenem Fall ist der Innenbereich des Gebäudes fast vollständig entkernt worden.
  • BFH, 14.05.2003 - X R 48/00
  • FG Berlin, 29.05.2001 - 7 K 7344/98

    Neuherstellung einer Wohnung im Zuge der umfangreichen Modernisierung eines

  • FG Hamburg, 08.06.2006 - 3 K 376/04

    Einkommensteuer: Zusammenveranlagungs-Wahlrecht

    Das FA trägt ergänzend vor (FG-A Bl. 179): Für die Zusammenveranlagung komme es auf die Zustimmung des Erben nicht nur wegen dessen Interesse an einer Verlustfeststellung an; um eine solche gehe es z.B. nicht im Fall des BFH-Urteils vom 8. Oktober 1997, XI R 20/97 (BFH/NV 1998, 701, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 1998, 563), das der BFH im Streitfall in seinem Beschluss vom 21. Dezember 2005, III B 145/02, bereits zitiert habe (BFH/NV 2006, 1103).
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