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   BVerwG, 09.07.1969 - III B 9.69   

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https://dejure.org/1969,2972
BVerwG, 09.07.1969 - III B 9.69 (https://dejure.org/1969,2972)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1969 - III B 9.69 (https://dejure.org/1969,2972)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1969 - III B 9.69 (https://dejure.org/1969,2972)
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Köln, 07.07.2009 - 13 V 1232/09

    Außenprüfung von Großbetrieben im Jahresrhythmus kann unzulässig sein

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, wenn eine summarische Prüfung ergibt, dass neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe vorliegen, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (ständige Rechtsprechung des BFH seit dem Beschluss vom 10.02.1967 III B 9/69, BStBl III 1967, 182).
  • FG Köln, 04.07.2001 - 13 V 1430/01

    Einlagewert bei Verzicht auf Darlehen mit eigenkapitalersetzendem Charakter

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, wenn eine summarische Prüfung ergibt, daß neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe vorliegen, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (ständige Rechtsprechung des BFH seit dem Beschluß vom 10.2.1967 III B 9/69, BStBl III 1967, 182).
  • FG Köln, 06.05.1998 - 10 V 2394/98

    Änderung einer vorläufigen Einkommensteuerfestsetzung; Anknüpfungspunkt der

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  • FG Köln, 05.12.1997 - 10 V 5576/97

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf eines Großobjekts

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, wenn eine summarische Prüfung ergibt, daß neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe vorliegen, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (ständige Rechtsprechung des BFH seit dem Beschluß vom 10.02.1967 III B 9/69, BStBl III 1967, 182).
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