Rechtsprechung
   BFH, 28.01.1999 - III R 16/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4415
BFH, 28.01.1999 - III R 16/96 (https://dejure.org/1999,4415)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1999 - III R 16/96 (https://dejure.org/1999,4415)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - III R 16/96 (https://dejure.org/1999,4415)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    InvZulG 1986 § 4 Abs. 2 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Eigenbetriebliche Gebäudenutzung - Forschung - Entwicklung

  • Judicialis

    InvZulG 1986 § 4 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG 1986 § 4 Abs. 2 Nr. 2
    Forschungs- und Entwicklungszulage für Gebäude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 4 Abs 2 Nr 2
    Forschung; Gebäude; Nutzung

Papierfundstellen

  • BFHE 188, 189
  • BB 1999, 677
  • DB 1999, 675
  • BStBl II 1999, 310
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.06.1993 - III R 2/89

    Ein Gebäude dient nicht ausschließlich der Forschung und Entwicklung, wenn die

    Auszug aus BFH, 28.01.1999 - III R 16/96
    Ein eigenbetrieblich genutztes Gebäude dient zu mehr als 33 1/3 v.H. bzw. zu mehr als 66 2/3 v.H. der Forschung oder Entwicklung, wenn mindestens 33 1/3 v.H. bzw. 66 2/3 v.H. der Gesamtnutzfläche ausschließlich der Forschung oder Entwicklung dienen (Fortentwicklung der Grundsätze des Senatsurteils vom 25. Juni 1993 III R 2/89, BFHE 172, 284, BStBl II 1993, 771).

    Es, das FG, folge der in dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juni 1993 III R 2/89 (BFHE 172, 284, BStBl II 1993, 771) angedeuteten Auffassung, wonach die der Forschung und Entwicklung zuzuordnenden Flächen (mehr als 66 2/3 v.H. bzw. wenigstens 33 1/3 v.H. der gesamten Nutzfläche) wie abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 InvZulG 1986 ausschließlich diesen Zwecken dienen müßten.

    Auch aus dem Urteil in BFHE 172, 284, BStBl II 1993, 771 ergebe sich, daß primär die jeweiligen Produktionsflächen (1 785, 9 qm, davon 1 061, 9 qm der Forschung und Entwicklung dienende und 724 qm anderen Zwecken dienende Produktionsflächen) in das Verhältnis zu setzen seien.

    Wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 172, 284, BStBl II 1993, 771 dargelegt hat, ist für die Frage, ob abnutzbare unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in ausreichendem Umfange (zu mehr als 66 2/3 v.H. oder wenigstens zu mehr als 33 1/3 v.H.) gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG 1986 der Forschung und Entwicklung dienen, grundsätzlich auf das Verhältnis der Nutzflächen für die verschiedenen Zwecke abzustellen (vgl. auch Schreiben des BMF in BStBl I 1987, 51 Tz. 121 mit Hinweis auf Abschn. 234 Abs. 5 EStR; s. nunmehr R 234 EStR 1996 i.V.m. Abschn. 234 Abs. 5 Satz 4 EStR 1990).

    Die weitere Frage, in welchem Ausmaß Gebäudeflächen der Forschung und Entwicklung dienen müssen, um im Rahmen der Ermittlung des Nutzungsverhältnisses diesem Bereich zugeordnet werden zu können, ist in dem Urteil in BFHE 172, 284, BStBl II 1993, 771 offengeblieben.

    Denn --wie ausgeführt-- dient die Regelung in § 4 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG 1986 im Rahmen der Gesamtförderung eines zugleich der Forschung und Entwicklung und anderen Zwecken dienenden Gebäudes lediglich der Berücksichtigung des Umstandes, daß die entsprechenden Gebäudeflächen keine selbständigen Wirtschaftsgüter darstellen (BFHE 172, 284, BStBl II 1993, 771).

  • BFH, 12.03.1992 - V R 70/87

    Berechnung der Vorsteuerbeträge bei zur Ausführung von Umsätzen genutztem Gebäude

    Auszug aus BFH, 28.01.1999 - III R 16/96
    Fehl geht der Hinweis des Klägers auf das Urteil des BFH vom 12. März 1992 V R 70/87 (BFHE 168, 447, BStBl II 1992, 755) zu der Aufteilung der Vorsteuerbeträge bei der Errichtung von Gebäuden.
  • FG Niedersachsen, 23.11.1995 - II 489/94

    Rückforderung von Investitionszulagen für Forschungsinvestitionen und

    Auszug aus BFH, 28.01.1999 - III R 16/96
    Es führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 488 veröffentlichten Urteil im wesentlichen aus: Es könne dahinstehen, ob die T überhaupt Entwicklung i.S. von § 4 InvZulG 1986 betrieben habe.
  • BFH, 27.04.1978 - III R 43/76

    Abgrenzung der Entwicklung von Produktion -

    Auszug aus BFH, 28.01.1999 - III R 16/96
    Für ein bewegliches Wirtschaftsgut könnte z.B. keine Forschungszulage gewährt werden, wenn es auch noch für andere betriebliche Zwecke verwendet würde (s. hierzu z.B. das Senatsurteil vom 27. April 1978 III R 43/76, BFHE 125, 481, BStBl II 1978, 657).
  • BFH, 25.11.1999 - III E 1/99

    Erweiterung des Streitgegenstandes; Streitwert

    Mit Urteil vom 28. Januar 1999 III R 16/96 hat der Senat die Revision des Kostenschuldners und Erinnerungsführers (Kostenschuldner) gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 23. November 1995 II 489/94 als unbegründet zurückgewiesen und die Kosten des Revisionsverfahrens dem Kostenschuldner auferlegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht