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BFH, 27.11.1981 - III R 2/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 21.03.2002 - III R 30/99
Lfd. Nummer
Bei der Auslegung des § 6 Abs. 3 Satz 2 InvZulG 1991 ist auch zu beachten, dass die für das Streitjahr noch bestehende Antragsfrist als Ausschlussfrist im Ergebnis leer liefe, wenn die Wirtschaftsgüter nicht bereits für den mit der Festsetzung der Investitionszulage befassten Beamten hinreichend individualisiert wären (vgl. auch BFH-Urteil vom 27. November 1981 III R 2/79, nicht veröffentlicht --juris--; ferner bereits Hauter, Der Betrieb --DB-- 1978, 812).