Weitere Entscheidung unten: BFH, 25.06.1993

Rechtsprechung
   BFH, 24.01.1992 - III R 24/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1615
BFH, 24.01.1992 - III R 24/89 (https://dejure.org/1992,1615)
BFH, Entscheidung vom 24.01.1992 - III R 24/89 (https://dejure.org/1992,1615)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 1992 - III R 24/89 (https://dejure.org/1992,1615)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1615) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Simons & Moll-Simons

    InvZulG § 4; EStG § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. u Satz 4

  • Wolters Kluwer

    Wärmerückgewinnungsanlage - Forschung - Entwicklung - Forschungsziel - Positiver Forschungsverlauf - Erprobungsphase - Betriebliche Heizölkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Wärmerückgewinnanlage dient der Forschung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 167, 262
  • BB 1992, 914
  • DB 1992, 1807
  • BStBl II 1992, 427
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.04.1978 - III R 43/76

    Abgrenzung der Entwicklung von Produktion -

    Auszug aus BFH, 24.01.1992 - III R 24/89
    a) Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Wirtschaftsgut ausschließlich der Forschung oder Entwicklung dient, hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 27. April 1978 III R 43/76 (BFHE 125, 481, BStBl II 1978, 657) ausgeführt, daß die Vergünstigung nach § 4 InvZulG nur für solche beweglichen Wirtschaftsgüter gewährt wird, die neben den Forschungs- oder Entwicklungsaufgaben nicht auch noch zusätzlich für andere betriebliche Zwecke mitverwendet werden.

    c) Der Senat setzt sich mit dieser Auffassung nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung in BFHE 125, 481, BStBl II 1978, 657.

  • BVerwG, 22.01.1991 - 3 B 142.90

    Wärmerückgewinnungsanlage - Investitionszulage - Bestandteil der

    Auszug aus BFH, 24.01.1992 - III R 24/89
    Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) lehnt die Zulagengewährung in seinem zur ähnlichen Problematik in § 4 a InvZulG 1979 ergangenen Beschluß vom 22. Januar 1991 3 B 142.90 (Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 451.56, InvZulG Nr. 31) ab, wenn ein Wirtschaftsgut neben dem begünstigten Zweck - im entschiedenen Fall Wärmerückgewinnung - noch einen notwendigen Bestandteil des nichtbegünstigten Produktionsprozesses bildet.

    Weiter war die Wärmerückgewinnungsanlage im Streitfall - anders als im Fall des Beschlusses des BVerwG vom 22. Januar 1991 3 B 142.90 (a. a. O.) - kein notwendiger Bestandteil des Betriebes der Klägerin.

  • BFH, 23.03.1990 - III R 33/87

    Ein Wirtschaftsgut dient nur dann unmittelbar einem begünstigten Zweck, wenn es

    Auszug aus BFH, 24.01.1992 - III R 24/89
    Nach den Urteilen des erkennenden Senats vom 23. März 1990 III R 33/87 (BFHE 160, 377, BStBl II 1990, 726) und vom 29. April 1977 III R 154/73 (BFHE 123, 89, BStBl II 1977, 790) zur vergleichbaren Problematik der §§ 19 und 14 des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG) "dient" ein Wirtschaftsgut nur dann den dort genannten Zwecken, wenn es über den gesamten Dreijahreszeitraum tatsächlich zu diesen Zwecken genutzt wird.
  • BFH, 29.04.1977 - III R 154/73

    Erhöhte Investitionszulage - Fertigungsbereich - Betriebliche Forschung und

    Auszug aus BFH, 24.01.1992 - III R 24/89
    Nach den Urteilen des erkennenden Senats vom 23. März 1990 III R 33/87 (BFHE 160, 377, BStBl II 1990, 726) und vom 29. April 1977 III R 154/73 (BFHE 123, 89, BStBl II 1977, 790) zur vergleichbaren Problematik der §§ 19 und 14 des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG) "dient" ein Wirtschaftsgut nur dann den dort genannten Zwecken, wenn es über den gesamten Dreijahreszeitraum tatsächlich zu diesen Zwecken genutzt wird.
  • Drs-Bund, 26.02.1969 - BT-Drs V/3890
    Auszug aus BFH, 24.01.1992 - III R 24/89
    Diese Beurteilung beruht entscheidend auf der Erwägung, daß es Sinn und Zweck der Förderung nach § 4 InvZulG ist, die deutsche Wirtschaft in die Lage zu versetzen, Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben selbst durchzuführen, um so die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu stärken (vgl. BTDrucks V/3890 vom 26. Februar 1969, S. 19).
  • BFH, 19.08.1999 - III B 20/97

    Divergenz und grundsätzliche Bedeutung

    Es fehlt bereits an einer Gegenüberstellung von abstrakten Rechtssätzen aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) mit solchen aus dem als Divergenzentscheidung angegebenen Urteil des BFH vom 24. Januar 1992 III R 24/89 (BFHE 167, 262, BStBl II 1992, 427).

    Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat aus der Vorentscheidung keinen abstrakten Rechtssatz abgeleitet, der mit dem von ihr dem Urteil des BFH in BFHE 167, 262, BStBl II 1992, 427 entnommenen Rechtssatz nicht übereinstimmen könnte.

    Sie trägt insoweit vor, der im Streitfall gegebene Sachverhalt entspreche dem Fall des Urteils in BFHE 167, 262, BStBl II 1992, 427.

    Damit rügt die Klägerin im Grunde lediglich, das FG habe den von ihr dem BFH-Urteil in BFHE 167, 262, BStBl II 1992, 427 entnommenen Rechtssatz unzutreffend auf den im Streitfall zu beurteilenden Sachverhalt angewandt.

  • BFH, 25.06.1993 - III R 2/89

    Ein Gebäude dient nicht ausschließlich der Forschung und Entwicklung, wenn die

    Ein Gebäude dient nicht ausschließlich der Forschung und Entwicklung, wenn die der Forschung und Entwicklung zuzuordnenden Flächen (von mehr als 2/3 oder wenigstens mehr als 1/3 der Gesamtfläche) auch für den Privat- und sonstigen Unternehmensbereich des Steuerpflichtigen genutzt werden (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 24. Januar 1992 III R 24/89, BFHE 167, 262, BStBl II 1992, 427).

    Mit Urteil vom 24. Januar 1992 III R 24/89 (BFHE 167, 262, BStBl II 1992, 427) hat der erkennende Senat allerdings entschieden, daß ein bewegliches Wirtschaftsgut dann noch ausschließlich der Forschung und Entwicklung dient, wenn es zur Erreichung des Zwecks des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bei positivem Verlauf schon in der Forschungsphase zwangsläufig auch einen anderen Nutzen für den Investor hat.

    Der Senat hat daher in der genannten Entscheidung in BFHE 167, 262, BStBl II 1992, 427 ausdrücklich betont, daß die dort hergestellte Wärmerückgewinnungsanlage für den Betrieb des Investors nicht erforderlich war, sondern die Beheizung der betrieblichen Räume unabhängig davon auch durch die bereits vorher vorhandene Heizung erfolgen konnte.

    Eine solche Sachverhaltsgestaltung könnte dem vom Senat in BFHE 167, 262, BStBl II 1992, 427 entschiedenen Fall vergleichbar sein, weil die Vermietung des Hauses möglicherweise so hinter dem mit dem Haus verfolgten Forschungszweck zurücktritt, daß sie gegenüber dem Hauptzweck vernachlässigt werden kann.

  • FG Niedersachsen, 30.10.1996 - II 390/94

    Anspruch auf Investitionszulage (InvZul) für Forschungs- und

    Das FA lehnte die Gewährung einer Investitionszulage auch unter Berücksichtigung der Ansicht des BFH-Urteils vom 24.01.1992 (BStBl II 1992, 427) ab, da eine Zwangsläufigkeit im Sinne des BFH-Urteils nicht erkennbar sei.

    Er hat dabei in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Vergünstigung nach § 4 InvZulG nur für solche beweglichen Wirtschaftsgüter gewährt wird, die neben den Forschungs- oder Entwicklungsaufgaben nicht auch noch zusätzlich für andere betriebliche Zwecke mitverwendet werden (BFH-Urteile vom 27. April 1978 III R 43/76, BStBl II 1978, 657; vom 24.01.1992 III R 24/89, BStBl II 1992, 427; vom 25.06.1993 III R 2/89, BStBl II 1993, 791; BFH-Beschluß vom 1. Dez. 1995 III B 55/95, BFH/NV 1996, 641).

    In seiner Entscheidung vom 24.01.1992 (a.a.O.) hat der BFH ausdrücklich betont, daß die dort hergestellte Wärmerückgewinnungsanlage für den Betrieb des Investors nicht erforderlich war, sondern die Beheizung der betrieblichen Räume unabhängig davon auch durch die bereits vorhandene Heizung erfolgen konnte.

    Ohne die Inkaufnahme der Energieeinsparung habe der Erfolg oder Mißerfolg des Forschungs- oder Entwicklungsvorhabens nicht festgestellt werden können (BFH-Urteil vom 24.01.1992, a.a.O.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 13 K 2430/04

    Leerstand einer fremdvermieteten Wohnung von mehr als einem Jahr ist schädlich

    Im Übrigen verwies der Beklagte auf die Urteile des Bundfinanzhofs - BFH vom 23. März 1990 (III R 83/87, Bundessteuerblatt - BStBl- II 1990, 726) und vom 14. Januar 1992 (III R 24/89, BStBl II 1992, 427), wonach das Tatbestandsmerkmal "Dienen" mit einer tatsächlichen Nutzung gleichzusetzen sei.

    Dagegen ist die vom Beklagten zitierte Rechtsprechung des BFH, nach der ein "Dienen" im Sinne der §§ 14, 19 BerlinFG bzw. des § 4 des Investitionszulagegesetzes in der Fassung der Jahre 1977 und 1978 eine tatsächliche Nutzung für die begünstigten Zwecke voraussetzt (vgl. Nachweise im Urteil des BFH vom 24. Januar 1992 - III R 24/89, BStBl II 1992, 427), nicht auf § 3 InvZulG 1999 anwendbar.

  • BFH, 17.11.1998 - III R 2/97

    Investitionszulage bei Auftragsforschung

    Die Förderung nach § 4 InvZulG 1982/1986 diente dazu, die deutsche Wirtschaft in die Lage zu versetzen, Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben selbst durchzuführen, um so die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu stärken (vgl. BTDrucks V/3890, S. 19; Urteil des Senats vom 24. Januar 1992 III R 24/89, BFHE 167, 262, BStBl II 1992, 427).
  • BFH, 01.12.1995 - III B 55/95

    Begünstigung von Prototypen als Hilfsmittel zur Forschung oder Entwicklung durch

    Entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin ist das FG nicht von den Senatsurteilen vom 24. Januar 1992 III R 24/89 (BFHE 167, 262, BStBl II 1992, 427) sowie vom 25. Juni 1993 III R 2/89 (BFHE 172, 284 [BFH 25.06.1993 - III R 2/89], BStBl II 1993, 771) abgewichen.

    Darin ist entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin keine Divergenz zu den Senatsurteilen in BFHE 167, 262, BStBl II 1992, 427 sowie in BFHE 172, 284 [BFH 25.06.1993 - III R 2/89], BStBl 111993, 771 zu sehen.

  • BFH, 27.04.1999 - III B 124/96

    WG; ausschließliches Dienen für Forschung oder Entwicklung

    Der Senat hat die Aussagen in dem von der Klägerin als Divergenzentscheidung bezeichneten Urteil vom 24. Januar 1992 III R 24/89 (BFHE 167, 262, BStBl II 1992, 427) in seinem späteren Urteil in BFHE 172, 284, BStBl II 1993, 771 modifiziert.

    Ob dann, wenn man den Ausführungen der Klägerin zum "zwangsläufigen" Erzielen der Umsatzerlöse folgte, eine Abweichung von dem Urteil in BFHE 167, 262, BStBl II 1992, 427 vorläge, kann danach dahingestellt bleiben.

  • BFH, 12.04.1994 - III R 64/91

    Keine Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die vor Ablauf des

    Er ist im Gegenteil in seinem Urteil vom 24. Januar 1992 III R 24/89 (BFHE 167, 262, BStBl II 1992, 427) zu dem Ergebnis gelangt, daß ein Wirtschaftsgut - wie bei den vergleichbaren Vorschriften der §§ 19 und 14 BerlinFG - nur dann der Forschung und Entwicklung i. S. des § 4 InvZulG diene, wenn es über den gesamten Dreijahreszeitraum tatsächlich zu diesen Zwecken genutzt werde.
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.12.1995 - 3 K 1199/93
    Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Wirtschaftsgut ausschließlich der Forschung oder Entwicklung dient, hat der BFH in seinen Entscheidungen ( BFH-Urteile vom 27. April 1978 III R 43/76 , BStBl II 1978, 657und vom 24. Januar 1992 III R 24/89 , BStBl II 1992, 427) ausgeführt, daß die Vergünstigung nach § 4 InvZulG nur für solche beweglichen Wirtschaftsgüter gewährt wird, die allein in der Forschung und Entwicklung eingesetzt werden und nicht auch für andere betriebliche Zwecke mitverwendet werden.
  • BFH, 25.06.1993 - III R 24/89
    Ein Gebäude dient nicht ausschließlich der Forschung und Entwicklung, wenn die der Forschung und Entwicklung zuzuordnenden Flächen (von mehr als 2/3 oder wenigstens mehr als 1/3 der Gesamtfläche) auch für den Privat- und sonstigen Unternehmensbereich des Stpfl. genutzt werden (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 24.1.1992 III R 24/89, BStBl. II 1992 S. 427 = DB 1992 S. 1807).
  • BFH, 12.11.1996 - III S 3/96

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakts bei Zweifeln an

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 25.06.1993 - III R 24/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,11723
BFH, 25.06.1993 - III R 24/89 (https://dejure.org/1993,11723)
BFH, Entscheidung vom 25.06.1993 - III R 24/89 (https://dejure.org/1993,11723)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 1993 - III R 24/89 (https://dejure.org/1993,11723)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,11723) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1993, 2110
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.01.1992 - III R 24/89

    Wärmerückgewinnanlage dient der Forschung

    Auszug aus BFH, 25.06.1993 - III R 24/89
    Ein Gebäude dient nicht ausschließlich der Forschung und Entwicklung, wenn die der Forschung und Entwicklung zuzuordnenden Flächen (von mehr als 2/3 oder wenigstens mehr als 1/3 der Gesamtfläche) auch für den Privat- und sonstigen Unternehmensbereich des Stpfl. genutzt werden (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 24.1.1992 III R 24/89, BStBl. II 1992 S. 427 = DB 1992 S. 1807).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht