Rechtsprechung
BFH, 29.04.1999 - III R 27/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
InvZulG 1991 § 2 Satz 1
- Wolters Kluwer
Veräußerung von Milchkühen - Leukoseverdächtiger Bestand - Leukosesanierung - Investitionszulage
- Judicialis
InvZulG 1991 § 2 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InvZulG 1991 § 2 S. 1
Investitionszulage für Milchkühe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
InvZulG § 2 S 1
Tiere; Verbleiben
Papierfundstellen
- BFHE 188, 483
- BB 1999, 1369
- DB 1999, 1303
- DB 1999, 1935
- BStBl II 1999, 567
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 26.08.1994 - III R 75/92
Einhaltung einer Bindungsfrist an die erworbenen Wirtschaftsgüter bei …
Auszug aus BFH, 29.04.1999 - III R 27/95
Wie der Senat in seinen Urteilen vom 12. April 1994 III R 64/91 (BFHE 175, 173, BStBl II 1994, 711) und vom 26. August 1994 III R 75/92 (BFH/NV 1995, 545), jeweils m.w.N., ausgeführt hat, hat der BFH von vergleichbaren Verbleibregelungen in anderen Zulagevorschriften nur in eng begrenzten Fällen Ausnahmen zugelassen.Der Senat hat dementsprechend eine Ausnahme von der Verbleibregelung des § 4 Abs. 2 Nr. 1 InvZulG 1982 bzw. 1986 als nicht gerechtfertigt angesehen, wenn Wirtschaftsgüter z.B. aus testspezifischen Gründen vor Ablauf des Drei-Jahres-Zeitraums ihre Tauglichkeit für den Betrieb des Investors verlieren und zu einem nicht zu vernachlässigenden Preis veräußert werden (Urteile in BFHE 175, 173, BStBl II 1994, 711, und in BFH/NV 1995, 545).
Bei solchen Verhältnissen würde die Gewährung einer Investitionszulage dazu führen, daß der Investor von Herstellungskosten entlastet würde, die er im Ergebnis in erheblichem Umfang gar nicht getragen hat (Senatsurteil in BFH/NV 1995, 545).
- BFH, 12.04.1994 - III R 64/91
Keine Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die vor Ablauf des …
Auszug aus BFH, 29.04.1999 - III R 27/95
Wie der Senat in seinen Urteilen vom 12. April 1994 III R 64/91 (BFHE 175, 173, BStBl II 1994, 711) und vom 26. August 1994 III R 75/92 (…BFH/NV 1995, 545), jeweils m.w.N., ausgeführt hat, hat der BFH von vergleichbaren Verbleibregelungen in anderen Zulagevorschriften nur in eng begrenzten Fällen Ausnahmen zugelassen.Der Senat hat dementsprechend eine Ausnahme von der Verbleibregelung des § 4 Abs. 2 Nr. 1 InvZulG 1982 bzw. 1986 als nicht gerechtfertigt angesehen, wenn Wirtschaftsgüter z.B. aus testspezifischen Gründen vor Ablauf des Drei-Jahres-Zeitraums ihre Tauglichkeit für den Betrieb des Investors verlieren und zu einem nicht zu vernachlässigenden Preis veräußert werden (Urteile in BFHE 175, 173, BStBl II 1994, 711, und in BFH/NV 1995, 545).
- BFH, 20.03.1997 - XI B 182/95
Auszug aus BFH, 29.04.1999 - III R 27/95
Wird gerügt, das FG habe einen Beweisantrag übergangen, ist außer dem voraussichtlichen Ergebnis der Beweisaufnahme auch vorzutragen, daß die Nichterhebung des Beweises vor dem FG rechtzeitig gerügt wurde oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (BFH-Beschluß vom 20. März 1997 XI B 182/95, BFH/NV 1997, 777).
- BFH, 25.08.1997 - VIII B 81/96
Anforderungen an die Beschwerdebegründung
Auszug aus BFH, 29.04.1999 - III R 27/95
Denn die Klägerin hat nicht im einzelnen dargetan, was sie bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und daß bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (BFH-Beschluß vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196). - BFH, 21.10.1997 - VIII R 18/96
Umfang der Einnahmen aus Kapitalvermögen
Auszug aus BFH, 29.04.1999 - III R 27/95
a) Wird mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend gemacht, das FG hätte von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, ist insbesondere darzulegen, welche Tatsachen das FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung hätte aufdrängen müssen und inwiefern eine weitere Sachaufklärung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1997 VIII R 18/96, BFH/NV 1998, 582). - BFH, 05.05.1988 - III R 181/83
Anspruch auf eine Regionalzulage für neu angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter
Auszug aus BFH, 29.04.1999 - III R 27/95
Betriebswirtschaftliche Gründe, die es dem Betriebsinhaber im Einzelfall zwingend oder ratsam erscheinen lassen, sich vorzeitig von einem Wirtschaftsgut zu trennen, rechtfertigen hingegen keine Ausnahme von dem gesetzlichen Erfordernis der dreijährigen Verbleibdauer (Urteil des Senats vom 5. Mai 1988 III R 181/83, BFH/NV 1988, 741, zu § 1 InvZulG 1975). - BFH, 02.05.1980 - III R 12/79
Rückzahlung der Investitionszulage auch dann, wenn die Veräußerung von …
Auszug aus BFH, 29.04.1999 - III R 27/95
Das vorzeitige Ausscheiden eines Wirtschaftsguts ist nur dann unschädlich, wenn die dafür ursächlichen Gründe in dem Wirtschaftsgut selbst liegen, nicht aber in dem Betrieb (Urteil des Senats vom 2. Mai 1980 III R 12/79, BFHE 131, 419, BStBl II 1980, 758, zu § 3 Abs. 5 InvZulG 1969).
- FG Hamburg, 24.07.2002 - VI 212/00
Steuerbare Einkünfte aus der Verwertung einer Erfindung
Sonstige Einkünfte i.S. von § 22 Nr. 3 EStG lagen nicht vor, da Entgelte im Rahmen von Veräußerungen von dieser Vorschrift nicht erfasst werden (BFH v. 18.6.1999, BStBl II 1999, 567). - BFH, 31.08.2006 - III R 26/04
Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen des § 2 Satz 1 InvZulG
Kein wirtschaftlicher Verbrauch liegt vor, wenn die Wirtschaftsgüter für Dritte noch einen Wert haben (Senatsurteile vom 29. April 1999 III R 27/95, BFHE 188, 483, BStBl II 1999, 567, und vom 9. Dezember 1999 III R 49/97, BFHE 190, 559, BStBl II 2000, 434, jeweils m.w.N.). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2010 - 2 K 414/07
Investitionszulagenrechtliche Verbleibensvoraussetzung bei Baugerüsten …
Dafür spricht die Entscheidung des BFH vom 29.04.1999, III R 27/95 BStBl II 1999, 567 , wonach das vorzeitige Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes aus dem Betrieb des Investors nur dann als unschädlich angesehen wird, wenn es technisch abgenutzt oder wirtschaftlich verbraucht (schrottreif) war und es außerdem auch für Dritte keinen oder nur noch einen sehr geringen Wert hatte. - FG Sachsen, 04.05.2005 - 2 K 1205/02
Investitionszulagenschädlichkeit der politisch gewollten Übertragung von …
Ein vorzeitiges Ausscheiden eines Wirtschaftsguts aus dem Betrieb des Investors kann nur dann als unschädlich angesehen werden, wenn die dafür ursächlichen Gründe in dem Wirtschaftsgut selbst liegen, nicht aber in dem Betrieb (BFH, Urteil vom 29. April 1999, III R 27/95, BStBl. II 1999, 567).